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Versicherungstechnische Risiken der Schaden-Rückversicherung

Bei den versicherungstechnischen Risiken im Geschäftsfeld Schaden-Rückversicherung unterscheiden wir grundsätzlich zwischen Risiken, die aus dem Geschäftsbetrieb der Vorjahre (Reserverisiko) resultieren, und solchen, die sich aus dem Geschäftsbetrieb des aktuellen Jahres bzw. zukünftiger Jahre (Preis-/Prämienrisiko) ergeben. Bei Letzterem spielt das Katastrophenrisiko eine besondere Rolle.

Ein erhebliches versicherungstechnisches Risiko ist die Unterreservierung von Schäden und die sich daraus ergebende Belastung des versicherungstechnischen Ergebnisses. Wir ermitteln unsere Schadenreserven auf aktuarieller Basis. Ausgangspunkt sind die Informationen unserer Zedenten, die wir im Bedarfsfall um Zusatzreserven auf Basis eigener, aktuarieller Schadeneinschätzungen ergänzen. Darüber hinaus bilden wir die sogenannte Spätschadenreserve für Schäden, die bereits eingetreten, uns aber noch nicht bekannt geworden sind. Eine Qualitätssicherung unserer eigenen aktuariellen Berechnungen zur Angemessenheit der Reservehöhe erfolgt jährlich durch externe Aktuars- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Katastrophenrisiken, insbesondere aus Naturgefahren wie Erdbeben oder Stürmen, stellen ein weiteres wesentliches Risiko für die Hannover Rück dar. Zur Einschätzung der Katastrophenrisiken aus Naturgefahren kommen lizenzierte wissenschaftliche Simulationsmodelle zum Einsatz, die wir durch eigene Expertise ergänzen. Im Rahmen der Kumulkontrolle bestimmt der Vorstand ausgehend von unserer Risikostrategie einmal im Jahr die Risikobereitschaft für Naturgefahren. Zur Steuerung des Portefeuilles werden dazu maximale Zeichnungslimite für verschiedene Extremschadenszenarien und Wiederkehrperioden bzw. Wahrscheinlichkeiten festgelegt, deren Auslastung überwacht und den relevanten Gremien berichtet wird. Das Preis-/Prämienrisiko besteht primär aus der nicht bedarfsgerechten Kalkulation der erforderlichen Prämien in Bezug auf die künftige Schadenentwicklung. Das Risiko entsteht aufgrund eingeschränkter oder fehlerhafter Abschätzung künftiger Schadenfälle insbesondere im Zeitablauf. Regelmäßige und unabhängige Überprüfungen der bei der Vertragsquotierung genutzten Modelle sowie die implementierten Verfahren, z. B. unsere verbindlichen zentralen und dezentralen Zeichnungsrichtlinien, sind daher essenziell zur Steuerung dieser Risikopotenziale.