2. Aufstellungsgrundsätze
Für die Hannover Rück ergibt sich die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts aus § 290 HGB.
Der vorliegende Konzernabschluss und -lagebericht der Hannover Rück wurde gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Wir haben ebenfalls die nach § 315a Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen der Satzung der Hannover Rück AG in der Fassung vom 3. August 2007 berücksichtigt.
Alle zum 31. Dezember 2008 geltenden IFRS-Vorschriften sowie alle vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) verabschiedeten Interpretationen, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2008 bindend war, haben wir bei der Erstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt.
Seit dem Jahr 2002 werden die vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Standards als „International Financial Reporting Standards (IFRS)“ bezeichnet; die Vorschriften aus früheren Jahren tragen weiterhin den Namen „International Accounting Standards (IAS)“. In unseren Erläuterungen zitieren wir entsprechend; soweit sich die Erläuterungen nicht explizit auf einen ganz bestimmten Standard beziehen, wird der Begriff IFRS gebraucht.
Darüber hinaus wurden die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) verabschiedeten deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) beachtet, soweit sie den derzeit geltenden IFRS nicht entgegenstehen.
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse wurden überwiegend auf den Stichtag 31. Dezember aufgestellt. Eine Erstellung von Zwischenabschlüssen für die Konzerngesellschaften mit abweichenden Stichtagen ist gemäß IAS 27.27 nicht erforderlich, da deren Abschlussstichtage nicht mehr als drei Monate vor dem Konzernabschlussstichtag liegen.
Die Abschlüsse aller Gesellschaften wurden zunächst entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften erstellt und nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln auf IFRS übergeleitet.
Der Konzernabschluss wurde in Euro (EUR) aufgestellt, die Darstellung der Betragsangaben erfolgt gerundet auf Tausend EUR und, soweit die Transparenz dadurch nicht beeinträchtigt wird, gerundet auf Mio. EUR. Betragsangaben in Klammern beziehen sich auf das Vorjahr.
Der vorliegende Konzernjahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat geprüft, in der Aufsichtsratssitzung am 10. März 2009 gebilligt und damit zur Veröffentlichung freigegeben.
Neue Rechnungslegungsvorschriften
Im November 2006 hat das IFRIC die Interpretation IFRIC 11 „IFRS 2 - Group and Treasury Share Transactions“ herausgegeben. Die Interpretation beinhaltet Leitlinien zur Anwendung von IFRS 2 „Share-based Payment“ bei aktienbasierten Vergütungen mit eigenen Eigenkapitalinstrumenten oder Rechten auf diese, die innerhalb des Konzerns gewährt werden. IFRIC 11 ist auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. März 2007 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung der Interpretation hat keinen Einfluss auf den Konzernabschluss der Hannover Rück.
Im Juli 2007 hat das IFRIC die Interpretation IFRIC 14 „IAS 19 - The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Requirements and their Interaction” herausgegeben. Die Interpretation beinhaltet u. a. allgemeine Leitlinien zur Bestimmung der Obergrenze des Überschussbetrags eines Pensionsfonds, der nach IAS 19 als Vermögenswert angesetzt werden kann. Die Anwendung der Interpretation hat keinen Einfluss auf den Konzernabschluss der Hannover Rück.
Aufgrund der Turbulenzen an den internationalen Kapitalmärkten hat das IASB am 13. Oktober 2008 die Änderungen „IAS 39 & IFRS 7 Amendment Reclassification of Financial Assets“ beschlossen und veröffentlicht. Mit Verordnung (EG) Nr. 1004/2008 hat die EU-Kommission die Änderungen am 15. Oktober 2008 in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen erlauben unter bestimmten Bedingungen Umgliederungen von (1.) nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerten aus der Kategorie der ergebniswirksam zum Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie (2.) im dispositiven Bestand eingeordneten Finanzinstrumenten in die Kategorie Darlehen und Forderungen und sehen diesbezüglich zusätzliche Offenlegungsvorschriften vor. Die Hannover Rück hat die Auswirkungen der Änderungen geprüft und aufgrund des kaum vorhandenen Anwendungspotenzials die mit den Änderungen verbundenen Erleichterungen zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen.
Noch nicht in Kraft getretene oder angewandte Standards und Änderungen von Standards
Das IASB hat die folgenden Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards mit möglichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Hannover Rück herausgegeben, deren Anwendung für das Berichtsjahr noch nicht verpflichtend ist und die von der Hannover Rück auch nicht vorzeitig angewandt werden:
Im November 2006 hat das IASB den Standard IFRS 8 „Operating Segments“ herausgegeben, der den bisherigen IAS 14 „Segment Reporting“ ersetzt. Nach IFRS 8 hat die Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage der Segmente nach dem sogenannten Management Approach zu erfolgen. Danach liegen der Abgrenzung der Segmente und den Angaben für die Segmente die Informationen zugrunde, die das Management intern für die Bewertung und die Ressourcenallokation verwendet. IFRS 8 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Hannover Rück erwartet derzeit keinen Einfluss des Standards auf die Darstellung der Segmente im Konzernabschluss.
Im September 2007 veröffentlichte das IASB den überarbeiteten Standard IAS 1 „Presentation of Financial Statements“. Die Überarbeitung zielt darauf ab, die Möglichkeiten der Analyse sowie der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen für deren Nutzer zu verbessern. IAS 1 regelt die Grundlagen für die Darstellung und Struktur und enthält zudem Mindestanforderungen an den Inhalt eines Abschlusses. Der neue Standard ist für die Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.
Im Januar 2008 hat das IASB die überarbeiteten Fassungen der Standards IFRS 3 „Business Combinations“ und IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“ veröffentlicht. Die Neuregelungen umfassen im Wesentlichen die bilanzielle Behandlung von Minderheitsanteilen, Bewertungsfragen bei sukzessivem Unternehmenserwerb, Änderungen in der Beteiligungsquote mit und ohne Verlust der Beherrschung sowie Anpassungen der Anschaffungskosten in Abhängigkeit von künftigen Ereignissen und deren Auswirkungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert. Unternehmenszusammenschlüsse von Gesellschaften unter gemeinsamer Beherrschung sind weiterhin in IFRS 3 nicht geregelt. Die Neuregelungen sind auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, anzuwenden. Beide Neufassungen sind zum Bilanzstichtag noch nicht durch die EU ratifiziert worden.
Im Februar 2008 wurden die Änderungen zu IAS 32 und IAS 1 „Puttable Financial Instruments and Obligations arising on Liquidation“ veröffentlicht. Die Neufassung des IAS 32 erlaubt es, kündbare Finanzinstrumente unter bestimmten Bedingungen künftig als Eigenkapital zu klassifizieren. Die Änderung ist nicht auf den Konzernabschluss übertragbar, insbesondere sind Minderheitsanteile an Personengesellschaften weiterhin als Fremdkapital auszuweisen. Die Änderung des IAS 1 betrifft neue Angabevorschriften, die sich auf kündbare Finanzinstrumente und Verpflichtungen im Liquidationsfall beziehen. Die Änderungen beider Standards sind verpflichtend ab dem 1. Januar 2009 anzuwenden. Die Hannover Rück erwartet keinen Einfluss der Änderungen auf den Konzernabschluss.
Im Juli 2008 hat das IFRIC die Interpretation IFRIC 16 „Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation“ herausgegeben. In dieser Interpretation werden mögliche Absicherungen einer Nettoinvestition in ausländische Geschäftsbetriebe und deren Bilanzierung geregelt. Die Regelungen sind auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Hannover Rück erwartet aus der Anwendung der Interpretation keinen Einfluss auf den Konzernabschluss.