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7.3 Depotforderungen und -verbindlichkeiten und Verträge ohne ausreichendes versicherungstechnisches Risiko

Gemäß IFRS 4 i. V. m. SFAS 113 „Accounting and Reporting for Reinsurance of Short-Duration and Long-Duration Contracts“ sind Versicherungsverträge, die ein signifikantes versicherungstechnisches Risiko vom Zedenten auf den Rückversicherer übertragen, von Verträgen, bei denen der Risikotransfer eine untergeordnete Rolle spielt, abzugrenzen. Dieser Vorgehensweise folgt die Hannover Rück auch bei der Bilanzierung der Depotforderungen und -verbindlichkeiten, indem die aus Versicherungsverträgen, deren Risikotransfer signifikant ist, stammenden Depotforderungen und -verbindlichkeiten von solchen, bei denen der Risikotransfer von untergeordneter Bedeutung ist, abgegrenzt werden.

Depotforderungen und -verbindlichkeiten

Unter dieser Position werden die Depotforderungen und -verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen erfasst, die sowohl den Anforderungen des IFRS 4 als auch des SFAS 113 in Bezug auf den Risikotransfer vom Zedenten auf den Rückversicherer genügen.

Die Depotforderungen in Höhe von 9.776,1 Mio. EUR (8.610,6 Mio. EUR) repräsentieren die von uns bei unseren Zedenten gestellten Bar- und Wertpapierdepots, die keine Zahlungsströme auslösen und die von den Zedenten nicht ohne unsere Zustimmung verwertet werden können. Sie verhalten sich laufzeitenkongruent zu den ihnen zuzuordnenden Rückstellungen. Bei Ausfall einer Depotforderung reduziert sich in gleichem Maß unsere Rückversicherungsverpflichtung. Der Anstieg der Depotforderungen resultiert im Wesentlichen aus erhöhtem Neugeschäft im Bereich der nichttraditionellen Lebensversicherung.

Die Depotverbindlichkeiten in Höhe von 566,0 Mio. EUR (956,9 Mio. EUR) repräsentieren die von unseren Retrozessionären bei uns gestellten Bar- und Wertpapierdepots, die keine Zahlungsströme auslösen und die nicht ohne die Zustimmung unserer Retrozessionäre verwertet werden können. Sie verhalten sich kongruent zu den ihnen zuzuordnenden Anteilen der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen. Bei Ausfall eines solchen Anteils reduziert sich in gleichem Maß die entsprechende Depotverbindlichkeit.

Depotforderungen und -verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften

Depotforderungen und -verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, die zwar dem nach IFRS 4 geforderten signifikanten Risikotransfer auf den Rückversicherer genügen, jedoch den nach US GAAP geforderten Risikotransfer nicht erfüllen, weist die Hannover Rück unter den Positionen Depotforderungen und -verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften aus. Da bei diesen Transaktionen der Risikotransfer von untergeordneter Bedeutung ist, wurden die Verträge unter Anwendung der „Deposit-Accounting“-Methode bilanziert und damit aus der versicherungstechnischen Rechnung eliminiert. Das aus diesen Verträgen erfolgswirksam vereinnahmte Entgelt für die Risikotragung wurde im übrigen Ergebnis saldiert ausgewiesen. Die resultierenden Zahlungsströme wurden in der Kapitalflussrechnung unter der operativen Tätigkeit ausgewiesen. Der Ausweis der Bestandsgrößen erfolgt als Depotforderungen und -verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften, deren Marktwerte annähernd ihren Buchwerten entsprechen.

Im Berichtsjahr sind die Depotforderungen aus Finanzierungsgeschäften von 616,1 Mio. EUR um 327,3 Mio. EUR auf 288,8 Mio. EUR gesunken. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Auslauf einzelner Verträge im Bereich nichttraditioneller Lebensrückversicherung.

Im Berichtsjahr sind die Depotverbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften von 3.668,8 Mio. EUR um 1.477,6 Mio. EUR auf 5.146,4 Mio. EUR gestiegen. Die Position Depotverbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften umfasst die aus nichttraditionellen Lebensversicherungsverträgen stammenden zu passivierenden Salden. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem erhöhten Neugeschäft im Bereich nichttraditioneller Lebensrückversicherung.