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8.2 Vergütung und Aktienbesitz der Organe der Obergesellschaft

Zu diesen Angaben verweisen wir insgesamt auf den Vergütungsbericht im Rahmen der Corporate-Governance-Berichterstattung.

Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und beinhaltet Angaben, die nach den Erfordernissen des IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ ebenfalls Bestandteil des Anhangs zum Konzernjahresabschluss 2008 sind. Ergänzend haben wir die konkretisierenden Vorschriften des DRS 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“ berücksichtigt. Auch nach deutschem Handelsrecht beinhalten diese Informationen Pflichtangaben des Anhangs (§ 314 HGB) bzw. des Lageberichts (§ 315 HGB), die insgesamt im Vergütungsbericht erläutert werden. Auf eine zusätzliche Darstellung im Anhang bzw. im Lagebericht wird daher verzichtet.