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9.2 Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten

Eine von der Hannover Finance, Inc., Wilmington/USA, im Geschäftsjahr 1999 begebene nachrangige Anleihe über 400,0 Mio. USD hat die Hannover Rück durch eine nachrangige Garantie abgesichert. Im Februar 2004 sowie im Mai 2005 hat die Hannover Rück AG die nachrangige Anleihe in Höhe von insgesamt 380 Mio. USD zurückgekauft, sodass die Garantie noch 20,0 Mio. USD absichert. Zu näheren Erläuterungen verweisen wir auf Kapitel 7.8 „Darlehen und nachrangiges Kapital“.

Die Hannover Rück AG hat über ihre Tochtergesellschaft Hannover Finance (Luxembourg) S.A. drei nachrangige Schuldverschreibungen am europäischen Kapitalmarkt platziert. Sowohl die im Jahr 2001 begebene Anleihe, deren Anleihevolumen nunmehr 138,1 Mio. EUR beträgt, als auch die Anleihen aus den Geschäftsjahren 2004 über 750,0 Mio. EUR und 2005 über 500,0 Mio. EUR hat die Hannover Rück AG jeweils durch eine nachrangige Garantie abgesichert. Zu näheren Erläuterungen verweisen wir auf Kapitel 7.8 „Darlehen und nachrangiges Kapital“.

Die Garantien der Hannover Rück AG für die nachrangigen Schuldverschreibungen greifen ein, soweit fällige Zahlungen aus den Anleihen nicht seitens der jeweiligen Emittentin geleistet werden. Die Garantien decken die jeweiligen Bondvolumina sowie die bis zu den Rückzahlungszeitpunkten fälligen Zinsen ab. Da die Zinsen aus den Anleihen teilweise von den jeweils zu den Zinszahlungszeitpunkten geltenden Zinshöhen am Kapitalmarkt abhängig sind (Floating Rate), sind die maximalen, undiskontierten Beträge einer möglichen Inanspruchnahme nicht hinreichend genau schätzbar. Im Hinblick auf die Garantieleistungen hat die Hannover Rück AG keine Rückgriffsrechte außerhalb des Konzerns.

Im Juli 2004 veräußerte die Hannover Rück AG zusammen mit den anderen Teilhabern ihre über die Willy Vogel Beteiligungsgesellschaft mbH gehaltene Beteiligung an der Willy Vogel AG. Zur Absicherung der im Kaufvertrag übernommenen Gewährleistungen erteilte die Hannover Rück AG gemeinsam mit den anderen Teilhabern dem Käufer eine selbstschuldnerische Bürgschaft, die insgesamt auf 7,1 Mio. EUR begrenzt ist. Ferner wurde zwischen der Hannover Rück AG und den anderen Teilhabern für den Fall der Inanspruchnahme der Bürgschaft ein den jeweiligen Beteiligungsverhältnissen entsprechender Ausgleich vereinbart.

Zur Besicherung der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten gegenüber unseren US-amerikanischen Zedenten haben wir in den USA ein Treuhandkonto (Master Trust) gestellt. Zum Bilanzstichtag belief es sich auf 2.352,8 Mio. EUR (2.088,3 Mio. EUR). Die in dem Treuhandkonto gehaltenen Wertpapiere werden als Kapitalanlagen des dispositiven Bestands ausgewiesen. Zusätzlich haben wir im Rahmen von sogenannten „Single Trust Funds“ unseren Zedenten weitere Sicherheiten in Höhe von 269,3 Mio. EUR (31. Dezember 2007: 328,7 Mio. EUR) eingeräumt.

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit halten wir außerhalb der USA in verschiedenen Sperrdepots und Treuhandkonten Sicherheiten vor, die sich, bezogen auf die wesentlichen Gesellschaften des Konzerns, zum Bilanzstichtag auf 1.388,8 Mio. EUR (31. Dezember 2007: 1.235,1 Mio. EUR) beliefen.

Zur Besicherung versicherungstechnischer Verbindlichkeiten haben für uns verschiedene Kreditinstitute Bürgschaften in Form von Letters of Credit gestellt. Der Gesamtbetrag belief sich zum Bilanzstichtag auf 2.470,9 Mio. EUR (2.150,0 Mio. EUR).

Für Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Beteiligungen an Immobiliengesellschaften und Immobilientransaktionen hat die Hannover Re Real Estate Holdings gegenüber verschiedenen Kreditinstituten die im Rahmen dieser Transaktionen üblichen Sicherheiten gestellt, deren Höhe zum Bilanzstichtag 85,5 Mio. EUR beträgt.

Bei den Sonderinvestments bestehen Resteinzahlungsverpflichtungen seitens des Konzerns in Höhe von 291,1 Mio. EUR (235,2 Mio. EUR). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht erfüllte Einzahlungsverpflichtungen aus Beteiligungszusagen an Private-Equity-Funds und Venture-Capital-Gesellschaften in Form von Personengesellschaften.

Im Rahmen eines Novationsabkommens für einen Lebensversicherungsvertrag haben wir im Hinblick auf Fälligkeitszeitpunkt und Höhe bedingte Rückversicherungsverpflichtungen übernommen. Die Hannover Rück hat sich entschlossen, ihr Novationsrecht vorzeitig auszuüben und den Vertrag bereits zum 31. Dezember 2008 zu übernehmen. Die durch Ausübung des Novationsrechts fällige Zahlung in Höhe von 28,1 Mio. EUR beinhaltet sowohl den Rückerwerb der geschätzten Rückversicherungsverpflichtung von 10,3 Mio. EUR als auch 17,8 Mio. EUR an zu erwartenden diskontierten Tilgungen plus Zinsen der Jahre 2009 bis 2011.

Die E+S Rück AG hat sich durch Erklärungen vom 11. und 20. November 2008 an einer Rückgarantie der Versicherungswirtschaft in Höhe von max. 8,5 Mrd. EUR für die Garantie der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Rettung der Hypo Real Estate Holding AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften („HRE-Gruppe”) beteiligt. Dabei garantiert die Bundesrepublik Deutschland der Deutschen Bundesbank, welche der HRE-Gruppe ein Darlehen gewährt hat, und den Gläubigern von neu zu emittierenden Schuldverschreibungen, durch die ebenfalls weitere Mittel für die HRE-Gruppe zur Verfügung gestellt werden, die Rückzahlung von Kapitalia und Zinsen. Von diesem Garantiebetrag des Bundes trägt die Versicherungswirtschaft einen Anteil im Weg der vorgenannten Rückgarantie. Die beteiligten Versicherungsunternehmen haften teilschuldnerisch. Der Anteil der E+S Rück AG an dieser Rückgarantie ist auf nominell 11,1 Mio. EUR (gerundet) begrenzt.