Regulatorische Änderungen
Um eine Wiederholung der Finanzmarktkrise abzuwehren, hat die Bundesregierung im Berichtsjahr das „Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht“ auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mehr Befugnisse, den Finanzmarkt zu regulieren. So soll das Vertrauen in das Finanzsystem wiederhergestellt und für die Zukunft eine solide Grundlage für den Geschäftsverkehr zwischen den Finanzinstitutionen aufgebaut werden.
Ferner ergänzte die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung“ ihre bisherigen Maßnahmen, um den Finanzmarkt weiter zu festigen. Angeschlagene Kreditinstitute haben nun die Möglichkeit, Abwicklungsbanken – sogenannte „Bad Banks“ – einzurichten. Damit können Banken ihre Bilanzen von toxischen Wertpapieren bereinigen und dadurch wieder mehr Kredite an die Unternehmen vergeben.
Von großer Bedeutung für die Versicherungswirtschaft ist die Solvency-II-Richtlinie der Europäischen Kommission. Mit Solvency II soll in Europa ein risikobasiertes Solvenzsystem eingeführt werden. Die Einzelheiten hierzu werden zurzeit von verschiedenen staatlichen Gremien unter Konsultation der Versicherungsindustrie beraten. Viele Versicherungsunternehmen bereiten sich bereits auf eine Umsetzung der zukünftig geltenden Regeln vor. Im April 2009 einigten sich die EU-Institutionen – Parlament, Rat und Kommission – auf einen Kompromiss für die Solvency-II-Rahmenrichtlinie. Auch die Interessenvertretungen der Versicherungswirtschaft sehen in dieser politischen Einigung einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer modernen Versicherungsaufsicht. Die Vorgaben der EU-Richtlinie Solvency II sollen bis 2012 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.