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Corporate Governance

Die Prinzipien einer verantwortungsbewussten und guten Unternehmensführung stellen den Kern unserer Corporate-Governance-Grundsätze dar (http://www.hannoverrueck.de/resources/cc/generic/CGprinciples-d.pdf). Zielsetzung unserer Bemühungen im Bereich Corporate Governance ist es, eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts zu erreichen und durch einen jederzeit integren Umgang mit unseren Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Aktionären und der Öffentlichkeit das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken. Auf dieser Basis unterstützt die Hannover Rück die im DCGK formulierten Grundsätze einer wertorientierten und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle und erkennt sie als Leitlinie ihrer Aktivitäten an.

Wie bereits in den Vorjahren musste sich die Gesellschaft auch im zurückliegenden Jahr im Bereich Corporate Governance auf eine Vielzahl neuer gesetzlicher Regelungen einstellen. Allein vom nationalen Gesetzgeber wurden – um nur einige zu nennen – das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung und das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie verabschiedet. Darüber hinaus wurde auch der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) neu gefasst und die Empfehlungen und Anregungen überarbeitet. Diese Kodifizierungen erfolgten im Wesentlichen als Reaktion auf Schwächen der Corporate Governance, die im Rahmen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise zutage traten. Die Neuregelungen betreffen nahezu alle Bereiche der Unternehmensverfassung und implementieren zusätzliche Pflichten, die sich auch in neuen organisatorischen Anforderungen niederschlagen und weiteren Berichtsbedarf auslösen.

Der Kodex-Report 2009 des unabhängigen Berlin Center of Corporate Governance zur Akzeptanz der Empfehlungen und Anregungen des Kodex belegt, dass die Hannover Rück bei der Beachtung der Regeln des DCGK wie in den Vorjahren erneut einen Spitzenplatz unter den im DAX und MDAX vertretenen Unternehmen einnimmt. Auf Basis des der Untersuchung zugrunde gelegten DCGG-Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 hat die Hannover Rück mit einer Abweichung 98,8 % der Empfehlungen erfüllt und übertrifft damit den Erfüllungsgrad sowohl der DAX- wie MDAX-Unternehmen signifikant. DAX- wie MDAX-Unternehmen erfüllten im Durchschnitt 80 bzw. 76 der 84 Empfehlungen und erreichten damit Zustimmungsquoten von 94,9 % bzw. 90,7 %.

Allein der überdurchschnittliche Befolgungsgrad belegt den hohen Stellenwert, den eine gute Unternehmensführung und -kontrolle im Sinne einer zeitgemäßen Corporate Governance bei der Hannover Rück einnimmt. Sie ist gelebte Selbstverständlichkeit und nicht auf die starre Einhaltung formeller Regeln begrenzt. Vorstand und Aufsichtsrat befassen sich immer wieder zeitnah mit den sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen, sodass aktuelle gesetzliche Entwicklungen zügig Eingang in die unternehmensinternen Kodifizierungen finden. Vor diesem Hintergrund wurden mit Blick auf die Neufassung des DCGK im Jahr 2009 die Geschäftsordnungen des Vorstands sowie des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Das gesamte Aufsichtsratsplenum überprüfte und beschloss das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und setzte die Gesamtvergütung einzelner Vorstandsmitglieder fest.

Erneut hat der Aufsichtsrat anhand eines Fragebogens zur Selbsteinschätzung eine Prüfung der Effizienz seiner Arbeit durchgeführt. Hiermit wird angestrebt, die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat weiter zu verbessern. Die Ergebnisse der Überprüfung wurden unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit vom Corporate-Governance-Beauftragten zusammengestellt und dem Aufsichtsrat in anonymisierter und aggregierter Form in der Sitzung am 10. März 2010 vorgestellt.

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