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Vergütung des Vorstands

Zuständigkeit

Der Aufsichtsrat hat bisher die Festlegung der Höhe der Vergütung des Vorstands der Hannover Rückversicherung AG an den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten delegiert. Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung legt zwingend fest, dass der Aufsichtsrat als Plenum über die Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds beschließt. In der Sitzung vom 4. November 2009 hat der Aufsichtsrat die Geschäftsordnung des Ausschusses mit sofortiger Wirkung geändert. Gemäß Ziffer 3.2 der Geschäftsordnung beschließt der Ausschuss anstelle des Aufsichtsrats über Inhalt, Abschluss, Änderung und Beendigung der Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstands mit Ausnahme der vergütungsrelevanten Inhalte. Letztere werden im Aufsichtsratsplenum beschlossen.

Zielsetzung

Das Vergütungssystem für den Vorstand hat zum Ziel, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrem Tätigkeits- und Verantwortungsbereich angemessen zu vergüten. Dabei werden die gemeinsame und persönliche Leistung des Vorstands sowie der Unternehmenserfolg durch einen angemessenen variablen Anteil an der Gesamtvergütung unmittelbar berücksichtigt.

Struktur der Vorstandsvergütung

Ausgerichtet auf diese Zielsetzung weist das Vergütungssystem drei Komponenten auf: feste Bezüge, eine variable Tantieme sowie eine aktienorientierte Vergütungskomponente auf Basis eines virtuellen Aktienoptionsplans mit längerfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.

Die Festbezüge, ausbezahlt in zwölf Monatsraten, orientieren sich an der Berufserfahrung sowie am Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds.

Die variable Tantieme ist eine Barvergütung, die sich am Ergebnis des Geschäftsjahres orientiert, und zwar je zur Hälfte am individuellen Ergebnisbeitrag des einzelnen Vorstandsmitglieds (Performancetantieme) und am Überschuss des Gesamtkonzerns (Ergebnistantieme).

Im Rahmen des für den Konzern-Führungskreis im Jahr 2000 eingeführten virtuellen Aktienoptionsplans ist auch der Vorstand zuteilungsberechtigt.

Der Inhalt des Aktienoptionsplans richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen zur Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten (ABR). Danach werden ABR für jedes Geschäftsjahr gesondert zugeteilt, sofern die vom Aufsichtsrat im Vorhinein festgelegten internen und externen Erfolgskriterien erreicht werden.

Das interne Erfolgskriterium ist bei Erreichen des nach IAS 33 „Ergebnis je Aktie / Earnings per Share (EPS)“ ermittelten Zielergebnisses je Aktie erfüllt. Das externe Erfolgskriterium ist die Wertsteigerung der Hannover Rück-Aktie. Als Bezugsgröße für die Messung der Wertsteigerung wird der gewichtete ABN Amro Global Reinsurance Index herangezogen. Eine nachträgliche Änderung der Bezugsgrößen ist ausgeschlossen.

Bei Ausübung der ABR ergibt sich kein Anspruch auf Lieferung von Aktien der Hannover Rückversicherung AG, sondern lediglich auf Zahlung eines an der Aktienkursentwicklung der Hannover Rückversicherung AG orientierten Barbetrags. Die Auszahlung ist auf einen Maximalbetrag begrenzt, der sich als Quotient aus dem im Zuteilungsjahr insgesamt zu gewährenden Vergütungsvolumen und der Gesamtzahl der in diesem Jahr zugeteilten ABR ergibt. Die Wartezeit, bis diese virtuellen Bezugsrechte ausgeübt werden können, betrug bis zum 31. Dezember 2009 zwei Jahre. Mit dem Ziel, die Langzeitwirkung in der Vergütungsstruktur stärker zu berücksichtigen, wurde die Wartezeit ab dem Zuteilungsjahr 2010 auf vier Jahre verlängert. Am Schluss dieses Vergütungsberichts erläutern wir die infolge des VorstAG vom Aufsichtsrat beschlossenen Änderungen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 näher.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten des virtuellen Aktienoptionsplans verweisen wir auf die Darstellungen im Anhang dieses Konzerngeschäftsberichts, "Kapitel 8.2 „Aktienorientierte Vergütung“.

Höhe der Vorstandsvergütung

Die Gesamtbezüge für den Vorstand der Hannover Rückversicherung AG aus seiner Tätigkeit für die Hannover Rückversicherung AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen berechnen sich aus der Summe aller Komponenten, die in dem jeweiligen Geschäftsjahr zu Aufwand führten, unabhängig davon, ob sie dem jeweiligen Vorstandsmitglied zugeflossen sind. Sachbezüge sind ebenfalls enthalten. Die für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten ABR haben wir mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung in die Gesamtbezüge einbezogen. Die Angaben des Vorjahres wurden zu Vergleichszwecken angepasst, da die Darstellung im Vorjahr auf dem Zuflussprinzip beruhte.

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Gesamtbezüge des Vorstands in TEUR 2009 2008 2007
1Zum Bilanzstichtag lag noch kein Organbeschluss über die Auszahlungsbeträge für 2009 vor. Der Ausweis der variablen Tantiemen erfolgt auf Basis von Schätzungen und der entsprechend gebildeten Rückstellungen.
2Da der Aufsichtsrat in der März-Sitzung nach dem Bilanzstichtag über die endgültige Zuteilung der Anzahl der ABR beschließt und da die Laufzeitder ABR jeweils am 1. Januar des Folgejahres beginnt, werden die für das Geschäftsjahr zuzuteilenden ABR in Folgejahren aufwandswirksam.
Festbezüge 1.674,2 1.909,2 1.782,1
Variable Tantiemen1 2.383,3 1.804,1 2.689,2
Mit der Tantieme verrechnete Vergütungen von Konzernunternehmen 116,7 113,5 145,3
Zugeteilte Aktienwert-Beteiligungsrechte2 527,3 1.197,9
Zu versteuernder Betrag aus Sachbezügen 144,7 91,1 84,9
  4.318,9 4.445,2 5.899,4
Wertveränderung der bereits zugeteilten Aktienwert-Beteiligungsrechte 704,2 –1.375,7 –490,0
Ausgeübte Aktienwert-Beteiligungsrechte 146,8 449,7 433,8
Gesamt 5.169,9 3.519,2 5.843,2
Gesamtbezüge des Vorstands in TEUR 2009 2008 2007
1Zum Bilanzstichtag lag noch kein Organbeschluss über die Auszahlungsbeträge für 2009 vor. Der Ausweis der variablen Tantiemen erfolgt auf Basis von Schätzungen und der entsprechend gebildeten Rückstellungen.
2Da der Aufsichtsrat in der März-Sitzung nach dem Bilanzstichtag über die endgültige Zuteilung der Anzahl der ABR beschließt und da die Laufzeitder ABR jeweils am 1. Januar des Folgejahres beginnt, werden die für das Geschäftsjahr zuzuteilenden ABR in Folgejahren aufwandswirksam.
Festbezüge 1.674,2 1.909,2 1.782,1
Variable Tantiemen1 2.383,3 1.804,1 2.689,2
Mit der Tantieme verrechnete Vergütungen von Konzernunternehmen 116,7 113,5 145,3
Zugeteilte Aktienwert-Beteiligungsrechte2 527,3 1.197,9
Zu versteuernder Betrag aus Sachbezügen 144,7 91,1 84,9
  4.318,9 4.445,2 5.899,4
Wertveränderung der bereits zugeteilten Aktienwert-Beteiligungsrechte 704,2 –1.375,7 –490,0
Ausgeübte Aktienwert-Beteiligungsrechte 146,8 449,7 433,8
Gesamt 5.169,9 3.519,2 5.843,2

Im Geschäftsjahr 2009 wurden wegen Verfehlung des internen Erfolgskriteriums keine ABR für das Zuteilungsjahr 2008 gewährt, im Vorjahr wurden 215.280 ABR für das Zuteilungsjahr 2007 im Wert von 0,5 Mio. EUR gewährt. Aus den in Vorjahren gewährten ABR wurden Ausübungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR (0,4 Mio. EUR) vorgenommen.

Zum 31. Dezember 2009 verfügten die aktiven Vorstandsmitglieder über insgesamt 318.170 (484.232) gewährte, noch nicht ausgeübte ABR mit einem Zeitwert in Höhe von 2,1 Mio. EUR (1,4 Mio. EUR).

Bezüge früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 0,7 Mio. EUR.

In der Hauptversammlung der Hannover Rückversicherung AG am 12. Mai 2006 wurde mit einer Stimmrechtsmehrheit in Höhe von 85,5 % beschlossen, bis zum 31. Dezember 2010 von der im Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG) enthaltenen Option Gebrauch zu machen, die Vorstandsbezüge nicht namentlich individualisiert anzugeben.

Altersvorsorge

Die Pensionsverträge der Vorstandsmitglieder mit der Hannover Rückversicherung AG beinhalten Zusagen auf ein jährliches Ruhegehalt, das sich als Prozentsatz der festen jährlichen Bezüge errechnet. Daneben bestehen Zusagen, die auf einem beitragsorientierten System („defined contribution”) beruhen. Im Berichtsjahr bestanden fünf (sieben) Einzelzusagen an die aktiven Vorstandsmitglieder. Der Pensionsrückstellung wurden im Berichtsjahr 1,5 Mio. EUR (1,5 Mio. EUR) zugeführt. Darin enthalten ist die Zuführung zu der arbeitnehmerfinanzierten Rückstellung aus Gehaltsverzicht, die aus der variablen Tantieme für das Vorjahr getätigt wird. Der Stand der Rückstellung zum 31. Dezember 2009 beträgt 8,4 Mio. EUR (9,9 Mio. EUR). Weiterhin wurden Beiträge in eine Pensionskasse in Höhe von 0,05 Mio. EUR geleistet.

Die Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene, für die dreizehn (elf) Pensionsverpflichtungen bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf 1,3 Mio. EUR (1,3 Mio. EUR), insgesamt sind für sie 13,8 Mio. EUR (10,7 Mio. EUR) zurückgestellt.

Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder

Die Vorstandsmitglieder benötigen zur Aufnahme von Nebentätigkeiten die Zustimmung des Aufsichtsrats. Damit ist gewährleistet, dass weder die dafür gewährte Vergütung noch der zeitliche Aufwand zu einem Konflikt mit den Vorstandsaufgaben führen. Handelt es sich bei den Nebentätigkeiten um Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien, sind diese im Geschäftsbericht der Hannover Rückversicherung AG aufgeführt. Die Vergütungen für Mandate in Konzerngesellschaften werden bei der Berechnung der variablen Tantieme abgezogen und sind in der Übersicht gesondert dargestellt.

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