6.8 Depotverbindlichkeiten
Die Depotverbindlichkeiten in Höhe von 857,4 Mio. EUR (566,0 Mio. EUR) repräsentieren die von unseren Retrozessionären bei uns gestellten Bar- und Wertpapierdepots, die keine Zahlungsströme auslösen und die nicht ohne die Zustimmung unserer Retrozessionäre verwertet werden können. Sie verhalten sich kongruent zu den ihnen zuzuordnenden Anteilen der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen. Bei Ausfall eines solchen Anteils reduziert sich in gleichem Maß die entsprechende Depotverbindlichkeit.
Für nähere Angaben zur Bilanzierung von Depotforderungen und -verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen in Kapitel 3.2 „Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.