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8.6 Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten

Eine von der Hannover Finance, Inc., Wilmington/USA, im Geschäftsjahr 1999 begebene nachrangige Anleihe hat die Hannover Rück zum 31. März 2009 vollständig getilgt. Damit ist die seitens Hannover Rück zur Absicherung gegebene Garantie ebenfalls erloschen.

Die Hannover Rück AG hat über ihre Tochtergesellschaft Hannover Finance (Luxembourg) S.A. drei nachrangige Schuldverschreibungen am europäischen Kapitalmarkt platziert. Sowohl die im Jahr 2001 begebene Anleihe, deren Anleihevolumen nunmehr 138,1 Mio. EUR beträgt, als auch die Anleihen aus den Geschäftsjahren 2004 über 750,0 Mio. EUR und 2005 über 500,0 Mio. EUR hat die Hannover Rück AG jeweils durch eine nachrangige Garantie abgesichert. Zu näheren Erläuterungen verweisen wir auf Kapitel 6.12 „Darlehen und nachrangiges Kapital“.

Die Garantien der Hannover Rück AG für die nachrangigen Schuldverschreibungen greifen ein, soweit fällige Zahlungen aus den Anleihen nicht seitens der jeweiligen Emittentin geleistet werden. Die Garantien decken die jeweiligen Bondvolumina sowie die bis zu den Rückzahlungszeitpunkten fälligen Zinsen ab. Da die Zinsen aus den Anleihen teilweise von den jeweils zu den Zinszahlungszeitpunkten geltenden Zinshöhen am Kapitalmarkt abhängig sind (Floating Rate), sind die maximalen, undiskontierten Beträge einer möglichen Inanspruchnahme nicht hinreichend genau schätzbar. Im Hinblick auf die Garantieleistungen hat die Hannover Rück AG keine Rückgriffsrechte außerhalb des Konzerns.

Im Juli 2004 veräußerte die Hannover Rück AG zusammen mit den anderen Teilhabern ihre über die Willy Vogel Beteiligungsgesellschaft mbH gehaltene Beteiligung an der Willy Vogel AG. Zur Absicherung der im Kaufvertrag übernommenen Gewährleistungen erteilte die Hannover Rück AG gemeinsam mit den anderen Teilhabern dem Käufer eine selbstschuldnerische Bürgschaft, deren Laufzeit am 8. Juli 2009 endete. Die Bürgschaft wurde nicht in Anspruch genommen.

Zur Besicherung der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten gegenüber unseren US-amerikanischen Zedenten haben wir in den USA ein Treuhandkonto (Master Trust) gestellt. Zum Bilanzstichtag belief es sich auf 2.341,3 Mio. EUR (2.352,8 Mio. EUR). Die in dem Treuhandkonto gehaltenen Wertpapiere werden als Kapitalanlagen des dispositiven Bestands ausgewiesen. Zusätzlich bestehen im Rahmen von sogenannten „Single Trust Funds“ weitere Sicherheiten in Höhe von 309,6 Mio. EUR (269,3 Mio. EUR).

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit halten wir außerhalb der USA in verschiedenen Sperrdepots und Treuhandkonten Sicherheiten vor, die sich, bezogen auf die wesentlichen Gesellschaften des Konzerns, zum Bilanzstichtag auf 1.587,8 Mio. EUR (1.388,8 Mio. EUR) beliefen.

Zur Besicherung versicherungstechnischer Verbindlichkeiten haben für uns verschiedene Kreditinstitute Bürgschaften in Form von Letters of Credit gestellt. Der Gesamtbetrag belief sich zum Bilanzstichtag auf 2.552,2 Mio. EUR (2.524,3 Mio. EUR). Die in einigen der zugrunde liegenden Avalrahmenkreditverträgen enthaltenen, marktüblichen vertraglichen Klauseln zur Einhaltung vereinbarter Auflagen erläutern wir näher im Abschnitt „Finanzlage“ des Lageberichts, zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie in Kapitel 6.12 „Darlehen und nachrangiges Kapital“ zu den sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen.

Für Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Beteiligungen an Immobiliengesellschaften und Immobilientransaktionen hat die Hannover Re Real Estate Holdings gegenüber verschiedenen Kreditinstituten die im Rahmen dieser Transaktionen üblichen Sicherheiten gestellt, deren Höhe zum Bilanzstichtag 174,4 Mio. EUR (85,5 Mio. EUR) beträgt.

Bei den Sonderinvestments bestehen Resteinzahlungsverpflichtungen seitens des Konzerns in Höhe von 328,8 Mio. EUR (291,1 Mio. EUR). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht erfüllte Einzahlungsverpflichtungen aus Beteiligungszusagen an Private-Equity-Fonds und Venture-Capital-Gesellschaften in Form von Personengesellschaften.

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