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8.10 Honorar des Abschlussprüfers

Im Hannover Rück-Konzern fielen im Berichtsjahr weltweit insgesamt Honoraraufwendungen für Wirtschaftsprüfungsleistungen in Höhe von 8,9 Mio. EUR (6,6 Mio. EUR) an, die im Wesentlichen Abschlussprüfungs- und Steuerberatungsleistungen umfassen.

Davon entfallen 2,5 Mio. EUR (2,2 Mio. EUR) auf das Honorar des bestellten Konzernabschlussprüfers im Sinne von § 318 HGB. Der Betrag enthält in Höhe von 2,3 Mio. EUR (2,0 Mio. EUR) Honorar für die Abschlussprüfung und 0,1 Mio. EUR (0,1 Mio. EUR) für Steuerberatungsleistungen. Für sonstige Bestätigungsleistungen und Leistungen für Mutter- oder Tochtergesellschaften entstand im Berichtsjahr ein Aufwand in Höhe von 0,1 Mio. EUR (0,1 Mio. EUR).

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