3.3 Segmentierung
Die Segmentberichterstattung der Hannover Rück basiert neben IFRS 8 „Operating Segments” auch auf den Grundsätzen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 3 „Segmentberichterstattung“ (DRS 3) des Deutschen Standardisierungsrats sowie den Anforderungen des DRS 3–20 „Segmentberichterstattung von Versicherungsunternehmen“.
Die Segmentierung in Schaden-Rückversicherung und Personen-Rückversicherung und die dargestellten Segmentinformationen folgen der Systematik des internen Berichtswesens, anhand dessen der Gesamtvorstand regelmäßig die Leistung der Segmente beurteilt und über die Allokation von Ressourcen zu den Segmenten entscheidet.
Während des Geschäftsjahres kam es zu keinen wesentlichen Änderungen der Organisationsstruktur, die die Zusammensetzung der Segmente beeinflusst hätten. Da die zur Steuerung der Segmente herangezogenen Ergebnisgrößen der Systematik des Konzernabschlusses entsprechen, geben wir keine separate Überleitungsrechnung der Segmentergebnisse auf das Konzernergebnis an.