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Vergütung des Vorstands

Vergütung des Vorstands

Zuständigkeit

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten beschließt Inhalt, Abschluss, Änderung und Aufhebung sowie Kündigung der Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstands. Der Aufsichtsrat als Plenum legt alle vergütungsrelevanten Inhalte für den Vorstand der Hannover Rück SE fest und überprüft die Vergütungsstruktur und Angemessenheit des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands regelmäßig.

Zielsetzung, Struktur und Systematik der Vorstandsvergütung

Die Gesamtvergütung und die Aufteilung auf feste bzw. variable Vergütung des Vorstands entspricht den regulatorischen Anforderungen, insbesondere den Vorschriften des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich (VersVergV).

Höhe und Struktur der Vergütung des Vorstands orientieren sich an der Größe und Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, dem Erfolg und seinen Zukunftsaussichten sowie der Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds (horizontal) und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt (vertikal). Die Vergütung richtet sich darüber hinaus nach den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seinen persönlichen Leistungen und der Leistung des Gesamtvorstands.

Ausgerichtet auf diese Ziele weist das Vergütungssystem zwei Komponenten auf: Festgehalt/Sachbezüge sowie eine variable Vergütung. Bei der Ausgestaltung der variablen Vergütung wird sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen. Die Vergütung ist insgesamt so bemessen, dass sie einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung Rechnung trägt, marktgerecht und wettbewerbsfähig ist. Das Vergütungsmodell sieht bei einer Zielerreichung von 100 % eine Aufteilung von ca. 40 % Festvergütung und ca. 60 % variable Vergütung vor.

Festvergütung (ca. 40 % an Gesamtvergütung bei 100 % Zielerreichung)

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Bemessungsgrundlage und Auszahlungsmodalitäten der Festvergütung
VergütungsbestandteilBemessungsgrundlage/ParameterVoraussetzung für ZahlungAuszahlung
Grundbezüge; Sachbezüge, Nebenleistungen: Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung, Personenkraftwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung (Versteuerung geldwerter Vorteil durch das Vorstandsmitglied), Ersatz von Reisekosten und sonstiger Aufwendungen im Interesse der GesellschaftFunktion, Verantwortung, Dauer der Vorstandszugehörigkeit

Überprüfung der Bezüge durch den Aufsichtsrat in der Regel in Abständen von zwei Jahren.
Vertragliche Regelungen12 gleiche Monatsraten
Bemessungsgrundlage und Auszahlungsmodalitäten der Festvergütung
VergütungsbestandteilBemessungsgrundlage/ParameterVoraussetzung für ZahlungAuszahlung
Grundbezüge; Sachbezüge, Nebenleistungen: Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung, Personenkraftwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung (Versteuerung geldwerter Vorteil durch das Vorstandsmitglied), Ersatz von Reisekosten und sonstiger Aufwendungen im Interesse der GesellschaftFunktion, Verantwortung, Dauer der Vorstandszugehörigkeit

Überprüfung der Bezüge durch den Aufsichtsrat in der Regel in Abständen von zwei Jahren.
Vertragliche Regelungen12 gleiche Monatsraten

Variable Vergütung (ca. 60 % an Gesamtvergütung bei 100 % Zielerreichung)

Die erfolgs- und leistungsbezogene Vergütung (variable Vergütung) hängt von bestimmten definierten Ergebnissen und der Erreichung bestimmter Zielvorgaben ab. Die Zielvorgaben variieren je nach Funktion des betreffenden Vorstandsmitglieds. Die variable Vergütung besteht aus einer Ergebnistantieme und einer Performancetantieme.

Die Festsetzung der variablen Vergütung erfolgt in der Aufsichtsratssitzung, in der der Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr gebilligt wird.

Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Zusammensetzung der variablen Bezüge. Für Details zur Bemessung und Auszahlung verweisen wir auf die beiden auf die Grafik folgenden Tabellen.

Überblick über die Zusammensetzung der variablen Bezüge

Überblick über die Zusammensetzung der variablen Bezüge Grafik vergrößern zoom

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Bemessungsgrundlagen/Voraussetzungen für Zahlung der variablen Vergütung
Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage/Parameter Voraussetzung für Zahlung
Ergebnistantieme
Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 70%; Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 50% Die Ergebnistantieme ist abhängig von dem risikofreien Zinssatz und der durchschnittlichen Eigenkapitalrendite des Konzerns (RoE = Return on Equity) der letzten drei Geschäftsjahre.

Je 0,1 Prozentpunkt, um den der RoE der letzten drei Geschäftsjahre den risikofreien Zinssatz von 2,8% übersteigt, wird ein individuell bestimmter und vertraglich festgelegter Grundbetrag vergütet. Eine Zielerreichung von 100% entspricht einem RoE von 11,6%. Die Zielerreichung kann maximal 200% und minimal -100% betragen.

Für die Berechnung des RoE wird der Konzernjahresüberschuss gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) und der arithmetische Mittelwert des Konzern-Eigenkapitals gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) zum Beginn und Ende des Geschäftsjahres herangezogen.

Der risikofreie Zinssatz ist der durchschnittliche Marktzins der vergangenen fünf Jahre für 10-jährige deutsche Staatsanleihen und wird mit einem vereinbarten Wert von 2,8% angesetzt. Die Regelung der Ergebnistantieme kann angepasst werden, sofern sich der risikofreie Zinssatz von 2,8% in einem Umfang verändert, dass sich eine Abweichung (absolut) von mindestens einem Prozentpunkt ergibt.
Vertragliche Regelung

Erreichen der Dreijahresziele

Beschluss des Aufsichtsrats
Performancetantieme
Die Performancetantieme für den Vorstandsvorsitzenden und den Finanzvorstand ergibt sich aus jährlich vom Aufsichtsrat festzusetzenden individuellen, im Folgejahr zu erreichenden qualitativen und ggf. auch quantitativen Zielen. Für Vorstandsmitglieder mit Verantwortung für einen bestimmten Geschäftsbereich setzt sich die Performancetantieme je zur Hälfte aus dem Geschäftsbereichsbonus und dem Individualbonus zusammen.
Geschäftsbereichsbonus
Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 25%
Beschluss des Aufsichtsrates vom 6. März 2013 zur Neuregelung des Geschäftsbereichsbonus ab dem Geschäftsjahr 2013:

Basis des Geschäftsbereichsbonus ist das Verhältnis des ökonomischen Ertrags zum zugeordneten ökonomischen Kapital des Geschäftsbereichs im jeweils abgelaufenen 3-Jahreszeitraum (= RoCa = Return on Capital allocated = Rendite auf das allozierte Kapital).

Je 0,1 Prozentpunkt, um den das durchschnittliche 3-Jahres-RoCa den Wert von 0% übersteigt, wird ein individuell bestimmter und im Dienstvertrag festgelegter Betrag berechnet.

Ein RoCa von 9,1% entspricht einer Zielerreichung von 100%. Unter Berücksichtigung der Kapitalplankosten entspricht dieser Wert einem Ertrag, der oberhalb dieser Plankosten liegt und damit eine positive Intrinsic Value Creation (IVC1) darstellt.

Die Zielerreichung kann maximal 200% und ab 2015 minimal -100% betragen.

Die Systematik der IVC-Berechnung als Grundlage der Berechnung der Geschäftsbereichsperformance wird von unabhängigen Sachverständigen geprüft.

Die Festsetzung des Geschäftsbereichsbonus erfolgt durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. In die Festsetzung fließen insbesondere auch der Beitrag des vom betreffenden Vorstandsmitglied zu verantwortenden Geschäftes zu der erzielten Geschäftsbereichsperformance und die relative Veränderung des durchschnittlichen IVC im Vergütungsjahr ein. Zu- bzw. Abschläge auf die rechnerisch ermittelten Werte sind durch den Aufsichtsrat bei Über- bzw. Untererfüllung der Kriterien jederzeit möglich.

Sonderregelung für 2013 und 2014: Grundlage für den durchschnittlichen RoCa ist die Geschäftsbereichsperformance ab 2013; der minimale Geschäftsbereichsbonus beträgt 0 EUR.
Erreichen der Dreijahresziele (Basis für 2013 und 2014: Geschäftsbereichsperformance ab 2013)

Vertragliche Vereinbarung

Beschluss des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen
Individualbonus
Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 30%; Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 25%
Persönliche qualitative, quantitative Ziele;

individueller Beitrag zum Gesamtergebnis, Führungskompetenz, Innovationskompetenz, unternehmerische Kompetenz, Ressortspezifika.

Der Individualbonus für eine Zielerreichung von 100% wird vertraglich festgelegt. Über- bzw. Untererfüllung führen zu Zu- bzw. Abschlägen.

Der geringste Individualbonus beläuft sich auf 0 EUR und der höchste auf das Doppelte des Bonus bei vollständiger Zielerfüllung.
Erreichen der Jahresziele

Beschluss des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen.
Bemessungsgrundlagen/Voraussetzungen für Zahlung der variablen Vergütung
Vergütungsbestandteil Bemessungsgrundlage/Parameter Voraussetzung für Zahlung
Ergebnistantieme
Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 70%; Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 50% Die Ergebnistantieme ist abhängig von dem risikofreien Zinssatz und der durchschnittlichen Eigenkapitalrendite des Konzerns (RoE = Return on Equity) der letzten drei Geschäftsjahre.

Je 0,1 Prozentpunkt, um den der RoE der letzten drei Geschäftsjahre den risikofreien Zinssatz von 2,8% übersteigt, wird ein individuell bestimmter und vertraglich festgelegter Grundbetrag vergütet. Eine Zielerreichung von 100% entspricht einem RoE von 11,6%. Die Zielerreichung kann maximal 200% und minimal -100% betragen.

Für die Berechnung des RoE wird der Konzernjahresüberschuss gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) und der arithmetische Mittelwert des Konzern-Eigenkapitals gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) zum Beginn und Ende des Geschäftsjahres herangezogen.

Der risikofreie Zinssatz ist der durchschnittliche Marktzins der vergangenen fünf Jahre für 10-jährige deutsche Staatsanleihen und wird mit einem vereinbarten Wert von 2,8% angesetzt. Die Regelung der Ergebnistantieme kann angepasst werden, sofern sich der risikofreie Zinssatz von 2,8% in einem Umfang verändert, dass sich eine Abweichung (absolut) von mindestens einem Prozentpunkt ergibt.
Vertragliche Regelung

Erreichen der Dreijahresziele

Beschluss des Aufsichtsrats
Performancetantieme
Die Performancetantieme für den Vorstandsvorsitzenden und den Finanzvorstand ergibt sich aus jährlich vom Aufsichtsrat festzusetzenden individuellen, im Folgejahr zu erreichenden qualitativen und ggf. auch quantitativen Zielen. Für Vorstandsmitglieder mit Verantwortung für einen bestimmten Geschäftsbereich setzt sich die Performancetantieme je zur Hälfte aus dem Geschäftsbereichsbonus und dem Individualbonus zusammen.
Geschäftsbereichsbonus
Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 25%
Beschluss des Aufsichtsrates vom 6. März 2013 zur Neuregelung des Geschäftsbereichsbonus ab dem Geschäftsjahr 2013:

Basis des Geschäftsbereichsbonus ist das Verhältnis des ökonomischen Ertrags zum zugeordneten ökonomischen Kapital des Geschäftsbereichs im jeweils abgelaufenen 3-Jahreszeitraum (= RoCa = Return on Capital allocated = Rendite auf das allozierte Kapital).

Je 0,1 Prozentpunkt, um den das durchschnittliche 3-Jahres-RoCa den Wert von 0% übersteigt, wird ein individuell bestimmter und im Dienstvertrag festgelegter Betrag berechnet.

Ein RoCa von 9,1% entspricht einer Zielerreichung von 100%. Unter Berücksichtigung der Kapitalplankosten entspricht dieser Wert einem Ertrag, der oberhalb dieser Plankosten liegt und damit eine positive Intrinsic Value Creation (IVC1) darstellt.

Die Zielerreichung kann maximal 200% und ab 2015 minimal -100% betragen.

Die Systematik der IVC-Berechnung als Grundlage der Berechnung der Geschäftsbereichsperformance wird von unabhängigen Sachverständigen geprüft.

Die Festsetzung des Geschäftsbereichsbonus erfolgt durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. In die Festsetzung fließen insbesondere auch der Beitrag des vom betreffenden Vorstandsmitglied zu verantwortenden Geschäftes zu der erzielten Geschäftsbereichsperformance und die relative Veränderung des durchschnittlichen IVC im Vergütungsjahr ein. Zu- bzw. Abschläge auf die rechnerisch ermittelten Werte sind durch den Aufsichtsrat bei Über- bzw. Untererfüllung der Kriterien jederzeit möglich.

Sonderregelung für 2013 und 2014: Grundlage für den durchschnittlichen RoCa ist die Geschäftsbereichsperformance ab 2013; der minimale Geschäftsbereichsbonus beträgt 0 EUR.
Erreichen der Dreijahresziele (Basis für 2013 und 2014: Geschäftsbereichsperformance ab 2013)

Vertragliche Vereinbarung

Beschluss des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen
Individualbonus
Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 30%; Vorstandsmitglied außer Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 25%
Persönliche qualitative, quantitative Ziele;

individueller Beitrag zum Gesamtergebnis, Führungskompetenz, Innovationskompetenz, unternehmerische Kompetenz, Ressortspezifika.

Der Individualbonus für eine Zielerreichung von 100% wird vertraglich festgelegt. Über- bzw. Untererfüllung führen zu Zu- bzw. Abschlägen.

Der geringste Individualbonus beläuft sich auf 0 EUR und der höchste auf das Doppelte des Bonus bei vollständiger Zielerfüllung.
Erreichen der Jahresziele

Beschluss des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen.

Auszahlungsmodalitäten der variablen Gesamtvergütung
Von dem Gesamtbetrag der festgesetzten variablen Vergütung wird ein Teilbetrag von 60 % im Monat nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung bar ausgezahlt. Der Restbetrag in Höhe von 40 % wird zur Förderung der langfristigen Wertsteigerung zunächst wie nachstehend erläutert zurückbehalten:

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KurzfristigMittelfristigLangfristig
60% der variablen Vergütung mit der nächsten monatlichen Gehaltszahlung
nach Aufsichtsratsbeschluss
20% der variablen Vergütung in Bonusbank;

Zurückbehaltung für 3 Jahre;

zur Auszahlung steht jeweils derjenige positive Betrag an, der 3 Jahre vor dem Auszahlungszeitpunkt eingestellt wurde, soweit dieser den Saldo der Bonusbank unter Berücksichtigung der Gutschriften/Belastungen bis einschließlich derjenigen für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr nicht übersteigt;

anstehende, nicht durch einen positiven Saldo der Bonusbank gedeckte Auszahlung verfällt;

ein positiver Saldo der Bonusbank wird nach Abzug einer etwaigen Auszahlung in das jeweilige Folgejahr fortgeschrieben, ein negativer Saldo wird nicht in das Folgejahr übertragen;

Verlust der Ansprüche aus der Bonusbank in Sonderfällen: Niederlegung des Amtes ohne wichtigen Grund; Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen wird abgelehnt;

keine Verzinsung von Guthaben.
Automatische Zuteilung von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards (HR-SAs) im Gegenwert von 20% der variablen Vergütung;

nach Sperrfrist von vier Jahren Auszahlung des auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelten Wertes;

Wert der Aktie bei Zuteilung/Auszahlung: ungewichteter arithmetischer Mittelwert der Xetra-Schlusskurse fünf Handelstage vor bis fünf Handelstage nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung;

zusätzliche Auszahlung der Summe aller während der Sperrfrist ausgeschütteten Dividende je Aktie;

Wertveränderungen der HR-SAs durch Strukturmaßnahmen von kumulativ 10% oder mehr löst Anpassung aus;

ein Anspruch des Vorstandsmitglieds auf Lieferung von Aktien besteht nicht.
Negative variable Gesamttantieme = Auszahlung von 0 EUR variable Vergütung. Ein etwaiger Minuswert der variablen Gesamttantieme eines Geschäftsjahres wird vollständig in die Bonusbank (siehe Spalte „mittelfristig") übernommen.
KurzfristigMittelfristigLangfristig
60% der variablen Vergütung mit der nächsten monatlichen Gehaltszahlung
nach Aufsichtsratsbeschluss
20% der variablen Vergütung in Bonusbank;

Zurückbehaltung für 3 Jahre;

zur Auszahlung steht jeweils derjenige positive Betrag an, der 3 Jahre vor dem Auszahlungszeitpunkt eingestellt wurde, soweit dieser den Saldo der Bonusbank unter Berücksichtigung der Gutschriften/Belastungen bis einschließlich derjenigen für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr nicht übersteigt;

anstehende, nicht durch einen positiven Saldo der Bonusbank gedeckte Auszahlung verfällt;

ein positiver Saldo der Bonusbank wird nach Abzug einer etwaigen Auszahlung in das jeweilige Folgejahr fortgeschrieben, ein negativer Saldo wird nicht in das Folgejahr übertragen;

Verlust der Ansprüche aus der Bonusbank in Sonderfällen: Niederlegung des Amtes ohne wichtigen Grund; Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen wird abgelehnt;

keine Verzinsung von Guthaben.
Automatische Zuteilung von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards (HR-SAs) im Gegenwert von 20% der variablen Vergütung;

nach Sperrfrist von vier Jahren Auszahlung des auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelten Wertes;

Wert der Aktie bei Zuteilung/Auszahlung: ungewichteter arithmetischer Mittelwert der Xetra-Schlusskurse fünf Handelstage vor bis fünf Handelstage nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung;

zusätzliche Auszahlung der Summe aller während der Sperrfrist ausgeschütteten Dividende je Aktie;

Wertveränderungen der HR-SAs durch Strukturmaßnahmen von kumulativ 10% oder mehr löst Anpassung aus;

ein Anspruch des Vorstandsmitglieds auf Lieferung von Aktien besteht nicht.
Negative variable Gesamttantieme = Auszahlung von 0 EUR variable Vergütung. Ein etwaiger Minuswert der variablen Gesamttantieme eines Geschäftsjahres wird vollständig in die Bonusbank (siehe Spalte „mittelfristig") übernommen.

Abwicklung der Auszahlung variabler Bestandteile der Vergütung in Sonderfällen

Bei Eigenkündigung, Kündigung/Abberufung aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft oder wenn ein Angebot auf Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen (Ausnahme: das Vorstandsmitglied hat das 60. Lebensjahr vollendet und dem Vorstand zwei Mandatsperioden als Mitglied angehört) abgelehnt wird, verfallen alle Rechte auf Auszahlung der Bestände aus der Bonusbank bzw. aus den HR-SAs.

Endet das Vertragsverhältnis vor Ende der Sperrfrist der Bonusbank oder HR-SAs regulär und erfolgt kein Angebot auf Vertragsverlängerung, so behält das Vorstandsmitglied grundsätzlich seine Ansprüche auf Auszahlung aus der Bonusbank unter Berücksichtigung einer festgelegten Fortschreibung der Bonusbank bzw. für bereits zugeteilte HR-SAs.

Ein Anspruch auf Einstellung von Beträgen in die Bonusbank bzw. Zuteilung von HR-SAs nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen wegen Nichtwiederbestellung, Eintritt des Pensionsfalls oder Todesfalls hinsichtlich der im letzten Jahr der Tätigkeit des Vorstandsmitglieds erworbenen oder anteilig erworbenen Ansprüche auf variable Vergütung.

Variable Vergütung nach alter Vergütungsstruktur (bis 2011)

Der virtuelle Aktienoptionsplan mit Aktienwert-Beteiligungsrechten (ABR) aus der alten Vergütungsstruktur bleibt für alle Vorstandsmitglieder solange in Kraft, bis alle ABR ausgeübt oder verfallen sind. Im Geschäftsjahr 2013 wurden an die aktiven Vorstände keine ABR mehr gewährt. Aus den in Vorjahren gewährten ABR wurden von aktiven und ehemaligen Vorständen in 2013 Ausübungen in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 4,3 Mio. EUR) vorgenommen.

Zum 31. Dezember 2013 verfügten die aktiven Vorstandsmitglieder über 288.797 (391.891) gewährte, noch nicht ausgeübte ABR mit einem Zeitwert von 2,4 Mio. EUR (3,2 Mio. EUR).

Fortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wird das Jahresfestgehalt in unveränderter Höhe weiter gewährt, längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrags.

Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, endet der Dienstvertrag mit dem Ende des sechsten Monats, nachdem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist, spätestens jedoch mit dem Ende des Dienstvertrags.

Sonstiges

Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels gibt es in den Verträgen der Vorstandsmitglieder nicht. Lediglich die Bedingungen der aktienbasierten Vergütung in Form von Aktienwert-Beteiligungsrechten sehen besondere Ausübungsmöglichkeiten bei der Verschmelzung oder Ab-/Aufspaltung der Hannover Rück auf einen anderen Rechtsträger vor.

Bezüglich des „Deutscher Corporate Governance Kodex, Ziffer 4.2.3. Abs. 2 – Betragsmäßige Höchstgrenzen der variablen Vergütungsteile in Vorstandsverträgen“ und Ziffer 4.2.3 Abs. 4 – Abfindungs-Caps in Vorstandsverträgen“ verweisen wir auf unsere Ausführungen in der Entsprechenserklärung in der Rubrik „Erklärung zur Unternehmensführung“ in diesem Konzerngeschäftsbericht.

Besteht die Gesellschaft gegenüber Herrn Wallin nach Beendigung des Dienstvertrages auf einem Wettbewerbsverbot für zwei Jahre, erhält er eine Entschädigung in Höhe von monatlich 50 % seiner letzten festen Vergütung. Auf diese Entschädigung werden durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworbene Einkünfte angerechnet, soweit diese zusammen mit der Entschädigung 100 % der zuletzt bezogenen festen Vergütung übersteigen. Das Wettbewerbsverbot gilt nicht, wenn der Vertrag vor dem 65. Lebensjahr endet, weil die Gesellschaft ihn nicht verlängert oder Herr Wallin eine ihm angebotene Verlängerung zu für ihn schlechteren Bedingungen ablehnt, oder wenn die vorzeitige Beendigung oder Nichtverlängerung auf einem von der Gesellschaft verschuldeten wichtigen Grund beruht.

Höhe der Vorstandsvergütung

Die Gesamtbezüge für den Vorstand der Hannover Rück SE aus seiner Tätigkeit für die Hannover Rück SE und die zum Konzern gehörenden Unternehmen berechnen sich aus der Summe aller Komponenten, die in der nachfolgenden Tabelle gemäß DRS 17 (geändert 2010) dargestellt werden.

Bezüge (ohne Pensionszahlungen) früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 0,4 Mio. EUR (2,4 Mio. EUR).

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Gesamtbezüge des aktiven Vorstands gemäß DRS 17 (geändert 2010)

Gesamt


Anzahl Share
Awards6

2012 = IST
2013 = Schätzung
Name Geschäftsjahr Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung1
  Grundgehalt Sachbezüge/
Nebenleistungen2
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
  auszuzahlende variable Vergütung Bonusbank Share Awards
in TEUR   60%3 Verrechnete
Vergütung
aus Konzern-
mandaten
20% (Gewährung)4 20% (Gewährung)5
Ulrich Wallin 2013 520,0 15,3 563,8 187,9 187,9 1.474,9 3.012
2012 520,0 15,0 615,1 205,1 205,1 1.560,3 3.329
André Arrago 2013 320,0 9,5 340,4 113,4 113,4 896,7 1.856
2012 320,0 6,9 352,1 117,4 117,4 913,8 1.867
Claude Chèvre 2013 320,0 13,3 329,6 109,8 109,8 882,5 1.760
2012 320,0 5,1 351,9 117,3 117,3 911,6 1.906
Jürgen Gräber 2013 400,0 14,3 473,2 157,7 157,7 1.202,9 2.321
2012 400,0 20,7 440,1 146,7 146,7 1.154,2 2.592
Dr. Klaus Miller 2013 320,0 13,8 329,6 109,8 109,8 883,0 1.760
2012 320,0 17,9 352,1 117,4 117,4 924,8 1.906
Dr. Michael Pickel 2013 320,0 17,2 347,6 115,8 115,8 916,4 1.856
2012 320,0 9,6 352,1 117,4 117,4 916,5 1.906
Roland Vogel 2013 380,0 15,7 347,0 35,3 115,6 115,6 973,9 1.853
2012 320,0 15,7 378,5 25,0 126,2 126,2 966,6 2.048
Gesamt 2013 2.580,0 99,1 2.731,2 35,3 910,0 910,0 7.230,3 14.418
Gesamt 2012 2.520,0 90,9 2.841,9 25,0 947,5 947,5 7.347,8 15.554
Gesamtbezüge des aktiven Vorstands gemäß DRS 17 (geändert 2010)

Gesamt


Anzahl Share
Awards6

2012 = IST
2013 = Schätzung
Name Geschäftsjahr Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung1
  Grundgehalt Sachbezüge/
Nebenleistungen2
Kurzfristig Mittelfristig Langfristig
  auszuzahlende variable Vergütung Bonusbank Share Awards
in TEUR   60%3 Verrechnete
Vergütung
aus Konzern-
mandaten
20% (Gewährung)4 20% (Gewährung)5
Ulrich Wallin 2013 520,0 15,3 563,8 187,9 187,9 1.474,9 3.012
2012 520,0 15,0 615,1 205,1 205,1 1.560,3 3.329
André Arrago 2013 320,0 9,5 340,4 113,4 113,4 896,7 1.856
2012 320,0 6,9 352,1 117,4 117,4 913,8 1.867
Claude Chèvre 2013 320,0 13,3 329,6 109,8 109,8 882,5 1.760
2012 320,0 5,1 351,9 117,3 117,3 911,6 1.906
Jürgen Gräber 2013 400,0 14,3 473,2 157,7 157,7 1.202,9 2.321
2012 400,0 20,7 440,1 146,7 146,7 1.154,2 2.592
Dr. Klaus Miller 2013 320,0 13,8 329,6 109,8 109,8 883,0 1.760
2012 320,0 17,9 352,1 117,4 117,4 924,8 1.906
Dr. Michael Pickel 2013 320,0 17,2 347,6 115,8 115,8 916,4 1.856
2012 320,0 9,6 352,1 117,4 117,4 916,5 1.906
Roland Vogel 2013 380,0 15,7 347,0 35,3 115,6 115,6 973,9 1.853
2012 320,0 15,7 378,5 25,0 126,2 126,2 966,6 2.048
Gesamt 2013 2.580,0 99,1 2.731,2 35,3 910,0 910,0 7.230,3 14.418
Gesamt 2012 2.520,0 90,9 2.841,9 25,0 947,5 947,5 7.347,8 15.554

In der folgenden Tabelle zeigen wir den Aufwand für die aktienbasierte Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr.

Die Tabelle ist unabhängig von der Darstellung der Gesamtbezüge des aktiven Vorstands gemäß DRS 17 zu sehen.

Gesamtaufwand für die aktienbasierte Vergütung des aktiven Vorstands
Name





in TEUR
JahrAusgeübte ABRVerände-
rung Rück-
stellung für ABR in 2013
Verände-
rung Rück-
stellung Share Awards aus Vorjahren1
Aufwand Share Awards zugeteilt im aktuellen Geschäftsjahr2Gesamt
Ulrich Wallin2013114,058,661,640,3274,5
2012411,3-108,4135,376,8515,0
André Arrago2013535,2-439,2109,969,5275,4
201288,6196,068,344,0396,9
Claude Chèvre201320,722,042,7
201211,841,453,2
Jürgen Gräber2013164,2-1,5108,231,0301,9
2012671,5-273,771,729,3498,8
Dr. Klaus Miller201319,5-28,722,012,8
201216,998,370,4185,6
Dr. Michael Pickel2013149,5-3,179,523,2249,1
2012596,9-238,622,923,5404,7
Roland Vogel201344,330,491,427,2193,3
2012146,6-28,265,425,2209,0
Gesamt20131.007,2-335,3442,6235,21.349,7
Gesamt20121.914,9-436,0473,7310,62.263,2
Dem aktiven Vorstand im Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossene Bar-Vergütungen
Name

in TEUR
Jahr Festbezüge Variable Vergütung Ausgeübte ABR Gesamt
Ulrich Wallin 2013 520,0 614,5 114,0 1.248,5
2012 520,0 698,9 411,3 1.630,2
André Arrago 2013 320,0 344,6 535,2 1.199,8
2012 320,0 352,8 88,6 761,4
Claude Chèvre 2013 320,0 351,8 671,8
2012 320,0 64,8 384,8
Jürgen Gräber 2013 400,0 478,5 164,2 1.042,7
2012 400,0 490,5 671,5 1.562,0
Dr. Klaus Miller 2013 320,0 351,8 671,8
2012 320,0 378,0 698,0
Dr. Michael Pickel 2013 320,0 351,8 149,5 821,3
2012 320,0 374,4 596,9 1.291,3
Roland Vogel1 2013 380,0 388,3 44,3 812,6
2012 320,0 453,4 146,6 920,0
Gesamt2 2013 2.580,0 2.881,3 1.007,2 6.468,5
Gesamt 2012 2.520,0 2.812,8 1.914,9 7.247,7

Nebentätigkeit der Vorstandsmitglieder

Die Vorstandsmitglieder benötigen zur Aufnahme von Nebentätigkeiten die Zustimmung des Aufsichtsrats. Damit ist gewährleistet, dass weder die dafür gewährte Vergütung noch der zeitliche Aufwand zu einem Konflikt mit den Vorstandsaufgaben führt. Handelt es sich bei den Nebentätigkeiten um Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien, sind diese im Geschäftsbericht der Hannover Rück SE aufgeführt. Die Vergütungen für Mandate in Konzerngesellschaften und gesellschaftsgebundene Mandate werden bei der Auszahlung der variablen Tantieme abgezogen und sind nachrichtlich in der tabellarischen Übersicht der Gesamtbezüge gesondert dargestellt.

Altersvorsorge

Endgehaltsbezogene Ruhegeldzusage (Bestellung vor 2009)

Die Verträge der Vorstandsmitglieder mit einer Erstbestellung vor 2009 beinhalten Zusagen auf ein jährliches Ruhegehalt, das sich als Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen festen jährlichen Bezüge errechnet (Defined Benefit). Das Zielruhegeld beträgt max. 50 % des monatlich zahlbaren festen Gehaltsbezugs bei vertragsgemäßem Ausscheiden nach Vollendung des 65. Lebensjahres. In Verbindung mit der ab 2011 gültigen Vergütungsstruktur wurde ein nicht ruhegehaltsfähiger Festvergütungsbestandteil eingeführt.

Beitragsorientierte Ruhegeldzusage (Bestellung ab 2009)

Für Vorstandsmitglieder mit einer Bestellung ab 2009 bestehen Zusagen, die auf einem beitragsorientierten System (Defined Contribution) beruhen.

Eine lebenslange Altersrente erhält ein Vorstandsmitglied, das das 65. Lebensjahr vollendet hat und aus den Diensten der Gesellschaft ausgeschieden ist. Die Höhe der monatlichen Altersrente berechnet sich nach dem Stichtagsalter (Jahr des Stichtages abzüglich Geburtsjahr) und dem Finanzierungsbeitrag am Stichtag. Der jährliche Finanzierungsbeitrag für diese Verträge wird in Höhe von 25 % des versorgungsfähigen Einkommens (feste jährliche Bezüge zum Stichtag 1. Juli j. J.) von der Gesellschaft geleistet.

In beiden Vertragsvarianten (Defined Benefit und Defined Contribution) werden unter bestimmten Voraussetzungen anderweitige Einkünfte während des Ruhegeldbezugs anteilig oder vollständig angerechnet (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit oder Beendigung des Dienstvertrags vor dem 65. Lebensjahr).

Hinterbliebenenversorgung

Stirbt das Vorstandsmitglied während der Dauer des Dienstvertrags, hat der überlebende Ehepartner, ersatzweise die anspruchsberechtigten Kinder, Anspruch auf Fortzahlung des monatlichen Festgehalts für den Sterbemonat und die sechs folgenden Monate, längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrags. Stirbt das Vorstandsmitglied nach Beginn der Ruhegeldzahlung, wird dem überlebenden Ehepartner und ersatzweise den unterhaltsberechtigten Kindern für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate das Ruhegehalt fortgezahlt.

Das Witwengeld beträgt 60 % des Ruhegehaltes, das das Vorstandsmitglied bezogen hat oder bezogen hätte, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes dienstunfähig geworden wäre.

Waisengeld wird in Höhe von 15 %, bei Vollwaisen in Höhe von 25 % (entgehaltsbezogen) bzw. 30 % (beitragsorientiert) des Ruhegeldes gewährt, das das Vorstandsmitglied am Todestag bezogen hat oder bezogen hätte, wenn der Pensionsfall aufgrund von dauernder Arbeitsunfähigkeit eingetreten wäre.

Anpassungen

Für Anpassungen der Ruhe-, Witwen- und Waisengelder werden folgende Parameter herangezogen: der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verträge ab 2001) oder der Preisindex für die Lebenshaltungskostender Vier-Personen-Haushalte von Beamten und Angestellten mit höherem Einkommen (Verträge 1997 – 2000).

Laufende Renten auf Basis der ab 2009 erteilten Zusagen (beitragsorientierte Zusage) werden jährlich um mindestens 1 % ihres letzten (Brutto-)Betrags erhöht.

Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder

Die Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen, für die 14 (13) Pensionsverpflichtungen bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf 1,4 Mio. EUR (1,4 Mio. EUR). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder beträgt insgesamt 21,4 Mio. EUR (22,5 Mio. EUR).

Leistungsorientierte Ruhegeldzusagen (Defined Benefit)
Name
in TEUR
Geschäftsjahrerreichbare Jahresrente (65. LJ)DBO 31.12.Personalaufwand
Ulrich Wallin2013220,03.284,1120,8
2012220,03.620,290,5
André Arrago2013127,02.273,085,8
2012127,02.390,868,3
Jürgen Gräber2013158,52.133,397,9
2012158,52.381,169,9
Dr. Michael Pickel2013120,01.163,5101,2
2012120,01.298,067,0
Roland Vogel1201380,4786,838,1
201271,2703,523,7
Gesamt2013705,99.640,7443,8
Gesamt2012696,710.393,6319,4
Beitragsorientierte Ruhegeldzusagen (Defined Contribution)
Name

in TEUR
GeschäftsjahrJährlicher
Finanzierungs-
beitrag1
erreichbare Jahresrente (65. LJ)Prämie
Claude Chèvre2201325%68,480,0
201225%68,280,0
Dr. Klaus Miller2201325%48,780,0
201225%48,580,0
Gesamt2013117,1160,0
Gesamt2012116,7160,0

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