Neben den Corporate-Governance-Grundsätzen hat sich die Hannover Rück SE zusätzlich weitergehende Geschäftsgrundsätze auferlegt. Sie stellen neben der Unternehmensstrategie und den Corporate-Governance-Grundsätzen Regeln für ein integres Verhalten aller Mitarbeiter der Hannover Rück SE auf und sollen helfen, ethische und rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen. Die darin formulierten Regeln entsprechen den hohen ethischen und rechtlichen Standards, nach denen wir unser Handeln weltweit ausrichten. Integrität im Umgang mit unseren Stakeholdern verstehen wir als Grundlage eines erfolgreichen Unternehmens. Daher ist es unser Anspruch, sowohl bei strategischen Planungen als auch im Tagesgeschäft stets höchste ethische und rechtliche Standards zugrunde zu legen; denn das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen von uns prägen das Erscheinungsbild der Hannover Rück SE.

Nachhaltigkeit der Unternehmensführung

Die strategische Ausrichtung der Hannover Rück SE auf Nachhaltigkeit stellt einen zunehmend wichtigen Bestandteil der Unternehmensstrategie dar. Ziel ist es, wirtschaftlichen Erfolg auf der Basis eines soliden Geschäftsmodells im Einklang mit den Bedürfnissen unserer Mitarbeiter und der Gesellschaft sowie unter Berücksichtigung des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Ressourcen zu erzielen. Wir streben die weitmöglichste Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen an, die durch unsere tägliche Geschäftstätigkeit erzeugt werden, um so unserem Ziel der CO2-Neutralität näherzukommen. Hiermit übernehmen wir nachweisbar Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft. Im Jahr 2011 haben wir erstmals eine konkrete Nachhaltigkeitsstrategie formuliert, in der die wesentlichen Zielsetzungen in diesem Bereich dargelegt sind. Zusätzlich wurde im Berichtsjahr wiederum unser Nachhaltigkeitsbericht in Form einer sogenannten GRI-Bilanz (Global Reporting Initiative) erstellt. Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie auf unserer Website.

Im Aufsichtsrat waren im Berichtsjahr drei weibliche Aufsichtsratsmitglieder vertreten. Auch ist eine Frau Mitglied im Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. Das im Jahr 2012 implementierte Frauenförderungsprogramm innerhalb der Belegschaft bestärkt die Förderung weiblicher Nachwuchskräfte durch gezielte Maßnahmen und den Ausbau des Frauenanteils in Führungspositionen.

Zielgrößen gemäß §§ 76 Absatz 4, 111 Absatz 5 AktG

Gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst war der Aufsichtsrat der Gesellschaft verpflichtet bis zum 30. September 2015 festzulegen, welcher Anteil von Frauen im Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft in der Zeit bis zum 30. Juni 2017 angestrebt wird. Nach eingehender Beratung hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung des Bestellungszeitraums des Aufsichtsrats sowie der laufenden Vorstandsmandate und -dienstverträge beschlossen, innerhalb des genannten Zeitraums – ohne Präjudiz für mögliche anlassbezogene anderweitige Entscheidungen zu gegebener Zeit – eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 30 % und für den Vorstand von voraussichtlich weiterhin Null festzulegen. Im Falle einer anlassbezogenen, heute nicht absehbaren Neubestellung eines Vorstandsmitglieds wird der Aufsichtsrat bei gleicher persönlicher und fachlicher Qualifikation einer möglichen weiblichen Kandidatin den Vorzug geben. Für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der Gesellschaft mit selbiger Fristsetzung eine Zielgröße von 16,8 % festgesetzt.

 

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