Neben der Finanzierungswirkung aus den beschriebenen Eigenkapitalveränderungen ist eine wesentliche Finanzierungskomponente der Hannover Rück die Fremdfinanzierung am Kapitalmarkt. Sie setzte sich im Wesentlichen aus nachrangigen Anleihen zusammen, die wir begeben haben, um unsere Kapitalausstattung auch unter Beachtung der Ratinganforderungen nachhaltig zu sichern. Das Gesamtvolumen der Darlehen und des nachrangigen Kapitals betrug zum Bilanzstichtag 1.742,1 Mio. EUR (1.804,2 Mio. EUR).
Mit dem Ziel, die Kapitalkosten zu verringern, ergänzen unsere nachrangigen Anleihen unser Eigenkapital und tragen dazu bei, jederzeitige Liquidität zu gewährleisten. Zum Bilanzstichtag sind über die Hannover Rück SE und die Hannover Finance (Luxembourg) S.A. insgesamt drei nachrangige Schuldverschreibungen am europäischen Kapitalmarkt platziert.
Die im Folgenden abgebildete Tabelle gibt einen Überblick über die fortgeführten Anschaffungskosten der begebenen Anleihen.
Fortgeführte Anschaffungskosten unserer nachrangigen Anleihen | ||||||||||||||||||||
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in Mio. EUR | Emissionsdatum | Zins in % | 2017 | 2016 | ||||||||||||||||
Hannover Finance (Luxembourg) S.A. nachrangige Schuldverschreibung, 500 Mio. EUR; 2010/2040 | 14.9.2010 | 5,75 | 499,1 | 498,9 | ||||||||||||||||
Hannover Finance (Luxembourg) S.A. nachrangige Schuldverschreibung, 500 Mio. EUR; 2012/2043 | 20.11.2012 | 5,00 | 497,8 | 497,5 | ||||||||||||||||
Hannover Rück SE, nachrangige Schuldverschreibung, 500 Mio. EUR; 2014/undatiert | 15.9.2014 | 3,375 | 495,0 | 494,5 | ||||||||||||||||
Gesamt | 1.492,0 | 1.490,9 | ||||||||||||||||||
Zusätzlich bestehen bei mehreren Konzernunternehmen langfristige Darlehen, im Wesentlichen Hypothekendarlehen, in Höhe von 250,1 Mio. EUR (313,4 Mio. EUR).
Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf unsere Darstellungen im Anhang dieses Berichts, Kapitel 6.12 „Darlehen und nachrangiges Kapital“, und 6.13 „Eigenkapital und eigene Anteile“.
Zur Besicherung von versicherungstechnischen Verbindlichkeiten haben verschiedene Kreditinstitute für uns Bürgschaften (Letters of Credit) gestellt. Über die bestehenden Eventualverbindlichkeiten berichten wir detailliert im Anhang, Kapitel 8.7 „Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten“.