Die vorliegende Nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde gemäß dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz nach in § 289b und c HGB bzw. § 315c HGB geforderten Angaben erstellt. Sie enthält die gesetzlich geforderten Informationen bezüglich wesentlicher Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Innerhalb dieser einzelnen Aspekte wird auf die zugrundeliegenden Konzepte sowie Due-Diligence-Prozesse eingegangen und über die vorliegenden Ergebnisse berichtet. Zudem sollen durch die Nichtfinanzielle Konzernerklärung wesentliche Risiken gemäß § 289c (3) Nr. 3 und 4 HGB berichtet werden, sofern diese für das Verständnis des Geschäftsverlaufes, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Konzerns sowie der Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Belange erforderlich sind. Da wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Risiken bewusst eingehen, verfügen wir über ein umfassendes und wirksames Risikomanagement-System. Für die Beschreibung des Risikomanagement-Systems verweisen wir auf das Kapitel „Risikobericht“ unter „Chancen und Risikobericht“ des Konzernlageberichts. Unsere nichtfinanziellen Risiken werden dort unter den operationellen und sonstigen Risiken zusammengefasst.
Die Hannover Rück hat ausschließlich finanzielle Steuerungsgrößen bzw. bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren festgelegt. Aus diesem Grund sind keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren gemäß § 289c (3) Nr. 5 HGB vorhanden, die für die Geschäftstätigkeit des Hannover Rück Konzerns von Bedeutung sind.
Gemäß § 315b Absatz 1 Satz 3 HGB wird zu einzelnen Aspekten auch auf an anderer Stelle im Konzernlagebericht enthaltenen nichtfinanzielle Angaben verwiesen. Sofern nicht anders ausgewiesen, beziehen sich alle Angaben auf den Hannover Rück-Konzern. Bei der Nichtfinanziellen Konzernerklärung handelt es sich um einen vom Gesetzgeber von der Abschlussprüfung ausdrücklich ausgenommenen Berichtsabschnitt (§ 317 Absatz 2 Satz 6 bzw. Satz 4 HGB; ungeprüfte Informationen). Die Prüfung der Nichtfinanziellen Konzernerklärung auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit obliegt dem Aufsichtsrat.
Eine ausführliche Beschreibung der Nachhaltigkeitsleistungen der Hannover Rück, die über die gesetzlichen Anforderungen der Nichtfinanziellen Konzernerklärung hinausgehen, erfolgt im Rahmen eines separaten Nachhaltigkeitsberichtes, den der Konzern jährlich freiwillig erstellt.