Investoren, Analysten und Kunden interessieren sich zunehmend dafür, wie wir gesellschaftliche und ökologische Aspekte bei der Verwaltung unserer Kapitalanlagen berücksichtigen. Generell verfolgen wir bei der Verwaltung unserer Kapitalanlagen im Interesse unserer Kunden und Aktionäre das Ziel, eine stabile und marktgerechte Rendite zu erwirtschaften. Darüber hinaus berücksichtigen wir Umwelt-, Sozial- und Governance Kriterien, sogenannte ESG-Kriterien. Unseren Nachhaltigkeitsansatz im Bereich der Kapitalanlagen haben wir in der 2011 entwickelten und 2016 aktualisierten „Responsible Investment Policy“ schriftlich fixiert. Hierbei orientieren wir uns konkret an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und berücksichtigen damit auch die Aspekte Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umwelt und Anti-Korruption. Außerdem vermeiden wir Engagements bei Emittenten, die an der Entwicklung und Verbreitung von kontroversen Waffen beteiligt sind. Seit 2012 werden unsere Kapitalanlagen halbjährlich durch einen externen Dienstleister auf die Einhaltung dieser ESG-Maßstäbe geprüft („Negativ-Screening“). Wertpapiere von als „nicht adäquat“ identifizierten Emittenten werden aktiv und marktschonend abgebaut. Darüber hinaus wird im Vorfeld möglicher Neuinvestitionen geprüft, ob die Emittenten gegen die definierten ESG-Kriterien verstoßen. Sollte dies der Fall sein, vermeiden wir ein Engagement. Das Portfolio, welches diesem Screening unterzogen wird, umfasst wesentliche Anlagenklassen wie festverzinsliche Wertpapiere (Staats- und halbstaatliche Anleihen, Unternehmensanleihen und besicherte Anleihen) und börsennotierte Aktien. Insgesamt werden abhängig von strategiebedingten Allokationsänderungen nahezu 90 % unserer Kapitalanlagen (Bilanzwert zum Stichtag 31.12.2017: EUR 40,1 Mrd.) anhand von ESG-Kriterien überprüft. Im Mittelpunkt der Prüfung staatlicher Emittenten steht die Frage, ob und welche Sanktionen ihnen aktuell auferlegt sind.
Im Berichtsjahr haben wir insbesondere an der Implementierung eines Best-in-Class-Investmentansatzes gearbeitet. Die Entwicklung und Anwendung der ESG-Kriterien und die Umsetzung der Richtlinie stellt ein ESG-Beauftragter im Investment-Team sicher. Wesentliche Investitionsentscheidungen werden zudem im Investment Komitee diskutiert und verabschiedet. Dem Investment Komitee gehören zwei Vorstandsmitglieder an.
Ziel bis 2017: Erweiterung der ESG-Richtlinien für das Asset Management | |
Maßnahmen | Ergebnisse |
Prüfung der Unterzeichnung der UN Principles for Responsible Investment (PRI) | Im Jahr 2017 wurde eine Prüfung der mit der Unterzeichnung der UN PRIs einhergehenden Anforderungen begonnen. Es wurde jedoch noch keine konkrete Handlungsempfehlung formuliert bzw. eine finale Entscheidungsfindung herbeigeführt. Dies bleibt ein Ziel für den kommenden Strategiezyklus. |
Weiterentwicklung der ESG Investment Policy inklusive Aufbau eines Positiv-Screenings | Die bestehende ESG Investment Policy wurde bereits weiterentwickelt und um einen Best-in-Class-Investmentansatz mit Positiv- Screening ergänzt. Die praktische Umsetzung dieser Maßnahme wird gemeinsam mit dem Asset Management weiterverfolgt. Die Integration des Positiv-Screenings in den Kapitalanlagenprozess soll im Jahr 2018 abgeschlossen werden. |
Benennung eines ESG-Beauftragten im Investment Team | Im April 2015 haben wir einen ESG-Beauftragten im Investment Team benannt. |