Neben den Corporate-Governance-Grundsätzen hat sich die Hannover Rück SE zusätzlich eigene Geschäftsgrundsätze auferlegt, die konzernweit als Mindeststandards Verwendung finden. Sie stellen neben der Unternehmensstrategie und den Corporate-Governance-Grundsätzen Regeln für ein integres Verhalten aller Mitarbeiter der Hannover Rück auf und sollen helfen, ethische und rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen. Die darin formulierten Regeln entsprechen den hohen ethischen und rechtlichen Standards, nach denen wir unser Handeln weltweit ausrichten. Integrität im Umgang mit unseren Stakeholdern verstehen wir als Grundlage eines erfolgreichen Unternehmens. Daher ist es unser Anspruch, sowohl bei strategischen Planungen als auch im Tagesgeschäft stets höchste ethische und rechtliche Standards zugrunde zu legen; denn das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen von uns prägen das Erscheinungsbild der Hannover Rück.
Die strategische Ausrichtung der Hannover Rück auf Nachhaltigkeit stellt einen wichtigen Bestandteil der Unternehmensstrategie dar. Ziel ist es, wirtschaftlichen Erfolg auf der Basis eines erfolgsorientierten Geschäftsmodells im Einklang mit den Bedürfnissen unserer Mitarbeiter und der Gesellschaft sowie unter Beachtung des Schutzes der Umwelt und der Schonung der natürlichen Ressourcen zu erzielen. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung unserer Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie und auf der Basis einer Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere bisherige Nachhaltigkeitsstrategie für die Jahre 2015 – 2017 an die sich wandelnden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst und mit der Nachhaltigkeitsstrategie 2018 – 2020 konsequent fortgeführt. Die aktuelle Nachhaltigkeitsstrategie definiert vier Handlungsfelder und benennt konkrete Ziele und Maßnahmen, die es im Strategiezyklus umzusetzen gilt. Gemäß dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 11. April 2017 hat die Hannover Rück SE für das Jahr 2017 eine nichtfinanzielle Erklärung herausgegeben.
So streben wir die weitmöglichste Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen an, die durch unsere tägliche Geschäftstätigkeit erzeugt werden, um unserem Ziel der CO2-Neutralität näherzukommen. Des Weiteren haben wir strategische Grundsätze zur Personalarbeit festgeschrieben, da wir in unseren Mitarbeitern einen entscheidenden Faktor für den Erfolg unseres Unternehmens sehen. Neben der Qualifikation und Leistungsbereitschaft zählt ein hohes Maß an Vielfalt zu den Grundpfeilern unserer erfolgreichen Geschäftstätigkeit. So wurden für die Mitarbeiterentwicklung und -förderung Leistungsindikatoren festgelegt. Die Bindung der Mitarbeiter und die Vielfalt und Chancengleichheit werden gefördert. Im Aufsichtsrat der Hannover Rück SE waren im Berichtsjahr drei weibliche Aufsichtsratsmitglieder vertreten. Auch ist eine Frau Mitglied im Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates. Ausführliche Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie auf unserer Website.
Gemäß § 89 f. Absatz 4 Satz 1 i. V. m. Absatz 2 Nummer 4 HGB sowie § 111 Absatz 5 Aktiengesetz war der Aufsichtsrat der Gesellschaft verpflichtet, erneut eine Zielgröße für den Frauenanteil festzulegen, da die Frist zur Erreichung der aktuellen Zielgröße am 30. Juni 2017 endete. Für diesen Zeitraum bestand eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 30 % und für den Vorstand von Null. Das gesetzte Ziel für den Aufsichtsrat wurde mit einer Quote von rund 33 % erfüllt; die Zielgröße für den Vorstand wurde nicht überschritten.
Die neue Beschlussfassung des Aufsichtsrates gilt für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022. Nach eingehender Beratung hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung des Bestellungszeitraumes des Aufsichtsrates sowie der laufenden Vorstandsmandate und -dienstverträge beschlossen, die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bei 30 % zu belassen. Für den Vorstand wurde die Zielgröße von Null auf 14 % erhöht. Dies bedeutet, dass im genannten Zeitraum eine Frau dem Vorstand angehören soll.
Für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes hat der Vorstand der Gesellschaft mit selbiger Fristsetzung die bisherigen Zielgrößen von 16,8 % auf jeweils 18 % erhöht.