Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat verschiedene Ausschüsse gebildet. Die vergütungsrelevanten Inhalte für den Vorstand bereitet der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten zur Beratung und Beschlussfassung im Plenum vor.
Die Gesamtvergütung und die Aufteilung auf feste bzw. variable Vergütung des Vorstandes entspricht den regulatorischen Anforderungen, insbesondere den Vorschriften des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und des Art. 275 Delegierte Verordnung (EU) 2015 / 35 sowie ergänzend der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich (VersVergV). Ein unabhängiges Gutachten aus dem Juni 2017 bestätigt, dass das Vergütungssystem den Anforderungen des Art. 275 Delegierte Verordnung (EU) 2015 / 35 an eine geschäfts- und strategiekonforme sowie risikoadjustierte Vergütungspolitik entspricht.
Höhe und Struktur der Vergütung des Vorstandes orientieren sich an der Größe und Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, dem Erfolg und seinen Zukunftsaussichten sowie der Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds (horizontal) und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt (vertikal). Die Vergütung richtet sich darüber hinaus nach den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seinen persönlichen Leistungen und der Leistung des Gesamtvorstandes.
Ausgerichtet auf diese Ziele weist das Vergütungssystem zwei Komponenten auf: Festgehalt / Sachbezüge sowie eine variable Vergütung. Bei der Ausgestaltung der variablen Vergütung wird sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen. Die Vergütung ist insgesamt so bemessen, dass sie einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung Rechnung trägt, marktgerecht und wettbewerbsfähig ist. Das Vergütungsmodell sieht bei einer Zielerreichung von 100 % eine Aufteilung von ca. 40 % Festvergütung und ca. 60 % variable Vergütung vor.
Bemessungsgrundlage und Auszahlungsmodalitäten der Festvergütung | |||
Vergütungsbestandteil | Bemessungsgrundlage/Parameter | Voraussetzung für Zahlung | Auszahlung |
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Grundbezüge; Sachbezüge, Nebenleistungen: Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung, Personenkraftwagen zur dienstlichen und – soweit gewünscht – privaten Nutzung (Versteuerung geldwerter Vorteil durch das Vorstandsmitglied), Ersatz von Reisekosten und sonstiger Aufwendungen im Interesse der Gesellschaft | Funktion, Verantwortung,
Dauer der Vorstandszugehörigkeit
Das Jahresfestgehalt wird bei der Bestellung für den gesamten Bestellungszeitraum festgelegt. | Vertragliche Regelungen | 12 gleiche Monatsraten |
Die erfolgs- und leistungsbezogene Vergütung (variable Vergütung) hängt von bestimmten definierten Ergebnissen und der Erreichung bestimmter Zielvorgaben ab. Die Zielvorgaben variieren je nach Funktion des betreffenden Vorstandsmitgliedes. Die variable Vergütung besteht aus einer Ergebnistantieme und einer Performancetantieme.
Die Festsetzung der variablen Vergütung erfolgt in der Aufsichtsratssitzung, in der der Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr gebilligt wird.
Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Zusammensetzung der variablen Bezüge. Für Details zur Bemessung und Auszahlung verweisen wir auf die beiden auf die Grafik folgenden Tabellen.
Bemessungsgrundlagen/Voraussetzungen für Zahlung der variablen Vergütung | ||
Vergütungsbestandteil | Bemessungsgrundlage/Parameter | Voraussetzung für Zahlung |
---|---|---|
Ergebnistantieme | ||
Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsvorsitzender / Finanzvorstand: 70 %; Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied: 50 % | Die Ergebnistantieme ist abhängig von dem risikofreien Zinssatz und der durchschnittlichen Eigenkapitalrendite des Konzerns (RoE = Return on Equity) der letzten drei Geschäftsjahre. Je 0,1 Prozentpunkt, um den der RoE der letzten drei Geschäftsjahre den risikofreien Zinssatz übersteigt, wird ein individuell bestimmter und vertraglich festgelegter Grundbetrag vergütet. Eine Zielerreichung von 100 % entspricht einem RoE von 8,8 % zzgl. risikofreien Zinssatzes (2017: 0,76 %). Die Zielerreichung kann maximal 200 % und minimal -100 % betragen. Für die Berechnung des RoE wird der Konzernjahresüberschuss gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) und der arithmetische Mittelwert des Konzern-Eigenkapitals gemäß IFRS (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) zum Beginn und Ende des Geschäftsjahres herangezogen. Der risikofreie Zinssatz ist der durchschnittliche Marktzins der vergangenen fünf Jahre für zehnjährige deutsche Staatsanleihen, wobei der Durchschnitt auf der Grundlage des jeweiligen Zinssatzes zum Jahresende berechnet wird. |
Vertragliche Regelung Erreichen der Dreijahresziele Beschluss des Aufsichtsrats |
Performancetantieme Die Performancetantieme für den Vorstandsvorsitzenden und den Finanzvorstand ergibt sich aus jährlich vom Aufsichtsrat festzusetzenden individuellen, im Folgejahr zu erreichenden qualitativen und ggf. auch quantitativen Zielen. Für Vorstandsmitglieder mit Verantwortung für einen bestimmten Geschäftsbereich setzt sich die Performancetantieme je zur Hälfte aus dem Geschäftsbereichsbonus und dem Individualbonus zusammen. |
||
Geschäftsbereichsbonus Anteil an variabler Vergütung: Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied: 25 % |
Basis des Geschäftsbereichsbonus ist das Verhältnis des ökonomischen
Ertrags zum zugeordneten ökonomischen Kapital des
Geschäftsbereichs
im jeweils abgelaufenen 3-Jahreszeitraum
(= RoCA = Return on Capital Allocated = Rendite auf das allozierte
Kapital).
Je 0,1 Prozentpunkt, um den das durchschnittliche 3-Jahres-RoCA den Wert von 0 % übersteigt, wird ein individuell bestimmter und im Dienstvertrag festgelegter Betrag berechnet. Eine Zielerreichung von 100 % wird in der Schaden-Rückversicherung bei einem RoCA von 9,1 % und in der Personen-Rückversicherung bei einem RoCA von 10,1 % erreicht. Diese RoCA-Werte liegen oberhalb der Kapitalkosten und generieren damit eine positive Intrinsic Value Creation (IVC 1). Die Zielerreichung kann maximal 200 % und minimal -100 % betragen. Die Systematik der IVC-Berechnung als Grundlage der Berechnung der Geschäftsbereichsperformance wird von unabhängigen Sachverständigen geprüft. Die Festsetzung des Geschäftsbereichsbonus erfolgt durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. In die Festsetzung fließen insbesondere auch der Beitrag des vom betreffenden Vorstandsmitglied zu verantwortenden Geschäftes zu der erzielten Geschäftsbereichsperformance und die relative Veränderung des durchschnittlichen IVC im Vergütungsjahr ein. Zu- bzw. Abschläge auf die rechnerisch ermittelten Werte sind durch den Aufsichtsrat bei Überbzw. Untererfüllung der Kriterien jederzeit möglich. |
Erreichen der Dreijahresziele
Vertragliche Vereinbarung Beschluss des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen |
Individualbonus
Anteil an variabler Vergütung: Vorstandsvorsitzender/Finanzvorstand: 30 %; Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied: 25 % |
Persönliche qualitative, quantitative Ziele (individueller Beitrag
zum Gesamtergebnis, Führungskompetenz, Innovationskompetenz,
unternehmerische Kompetenz, Ressortspezifika).
Der Individualbonus für eine Zielerreichung von 100 % wird vertraglich festgelegt. Über- bzw. Untererfüllung führen zu Zubzw. Abschlägen. Ein an der persönlichen Gesamtleistung des Vorstandsmitgliedes orientierter Allgemeiner Leistungsbonus kann im Rahmen des Individualbonus vom Aufsichtsrat festgesetzt werden. Der geringste Individualbonus beläuft sich auf 0 EUR und der höchste auf das Doppelte des Bonus bei vollständiger Zielerfüllung. |
Erreichen der Jahresziele
Beschluss des Aufsichtsrats nach pflichtgemäßem Ermessen. |
1 Ein Instrument der wertorientierten Unternehmenssteuerung, mit dem die Erreichung langfristiger Ziele auf Ebene des Konzerns, der Geschäftsfelder und der operativen Einheiten gemessen wird (siehe auch Seite 18 f.). |
Auszahlungsmodalitäten der variablen Gesamtvergütung | ||
---|---|---|
Kurzfristig | Mittelfristig | Langfristig |
60 % der variablen Vergütung mit der nächsten monatlichen Gehaltszahlung nach Aufsichtsratsbeschluss | 20 % der variablen Vergütung in Bonusbank; Zurückbehaltung für drei Jahre; zur Auszahlung steht jeweils derjenige positive Betrag an, der drei Jahre vor dem Auszahlungszeitpunkt eingestellt wurde, soweit dieser den Saldo der Bonusbank unter Berücksichtigung der Gutschriften / Belastungen bis einschließlich derjenigen für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr nicht übersteigt; anstehende, nicht durch einen positiven Saldo der Bonusbank gedeckte Auszahlung verfällt; ein positiver Saldo der Bonusbank wird nach Abzug einer etwaigen Auszahlung in das jeweilige Folgejahr fortgeschrieben, ein negativer Saldo wird nicht in das Folgejahr übertragen; Verlust der Ansprüche aus der Bonusbank in Sonderfällen: Niederlegung des Amtes ohne wichtigen Grund; Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen wird abgelehnt; keine Verzinsung von Guthaben. | Automatische Zuteilung von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards (HR-SAs) im Gegenwert von 20 % der variablen Vergütung; nach Sperrfrist von vier Jahren Auszahlung des auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelten Wertes; Wert der Aktie bei Zuteilung / Auszahlung: ungewichteter arithmetischer Mittelwert der Xetra- Schlusskurse fünf Handelstage vor bis fünf Handelstage nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung; zusätzliche Auszahlung der Summe aller während der Sperrfrist ausgeschütteten Dividende je Aktie; Wertveränderungen der HR-SAs durch Strukturmaßnahmen von kumulativ 10 % oder mehr löst Anpassung aus; ein Anspruch des Vorstandsmitglieds auf Lieferung von Aktien besteht nicht. |
Negative variable Gesamttantieme = Auszahlung von 0 EUR variable Vergütung. Ein etwaiger Minuswert der variablen Gesamttantieme eines Geschäftsjahres wird vollständig in die Bonusbank (siehe Spalte „mittelfristig") übernommen. |
Bei Eigenkündigung, Kündigung / Abberufung aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft oder wenn ein Angebot auf Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen (Ausnahme: das Vorstandsmitglied hat das 60. Lebensjahr vollendet und dem Vorstand zwei Mandatsperioden als Mitglied angehört) abgelehnt wird, verfallen alle Rechte auf Auszahlung der Bestände aus der Bonusbank bzw. aus den HR-SAs.
Endet das Vertragsverhältnis vor Ende der Sperrfrist der Bonusbank oder HR-SAs regulär und erfolgt kein Angebot auf Vertragsverlängerung, so behält das Vorstandsmitglied grundsätzlich seine Ansprüche auf Auszahlung aus der Bonusbank unter Berücksichtigung einer festgelegten Fortschreibung der Bonusbank bzw. für bereits zugeteilte HR-SAs.
Ein Anspruch auf Einstellung von Beträgen in die Bonusbank bzw. Zuteilung von HR-SAs nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen wegen Nichtwiederbestellung, Eintritt des Pensionsfalles oder Todesfalles hinsichtlich der im letzten Jahr der Tätigkeit des Vorstandsmitgliedes erworbenen oder anteilig erworbenen Ansprüche auf variable Vergütung.
Der virtuelle Aktienoptionsplan mit Aktienwert-Beteiligungsrechten (ABR) aus der alten Vergütungsstruktur bleibt für alle Vorstandsmitglieder solange in Kraft, bis alle ABR ausgeübt oder verfallen sind. Im Geschäftsjahr 2017 wurden an die aktiven Vorstände keine ABR mehr gewährt. Aus den in Vorjahren gewährten ABR wurden von aktiven und ehemaligen Vorständen im Jahr 2017 Ausübungen in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR) vorgenommen.
Zum 31. Dezember 2017 verfügten die aktiven Vorstandsmitglieder über 293 (39.585) gewährte, noch nicht ausgeübte ABR mit einem Zeitwert von 9,4 TEUR (366,7 TEUR).
Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wird das Jahresfestgehalt in unveränderter Höhe weiter gewährt, längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrages.
Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrages dauernd arbeitsunfähig, endet der Dienstvertrag mit dem Ende des sechsten Monats, nachdem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist, spätestens jedoch mit dem Ende des Dienstvertrages.
Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels gibt es in den Verträgen der Vorstandsmitglieder nicht. Lediglich die Bedingungen der aktienbasierten Vergütung in Form von Aktienwert-Beteiligungsrechten sehen besondere Ausübungsmöglichkeiten bei der Verschmelzung oder Ab- / Aufspaltung der Hannover Rück auf einen anderen Rechtsträger vor.
Bezüglich des Deutschen Corporate Governance Kodex, Ziffer 4.2.3. Absatz 2 – „Betragsmäßige Höchstgrenzen der variablen Vergütungsteile in Vorstandsverträgen“ und Ziffer 4.2.3 Absatz 4 – „Abfindungs-Caps in Vorstandsverträgen“ verweisen wir auf unsere Entsprechenserklärung 2017 in der Rubrik „Erklärung zur Unternehmensführung“, in diesem Konzerngeschäftsbericht.
Die Gesamtbezüge für den Vorstand der Hannover Rück SE aus seiner Tätigkeit für die Hannover Rück SE und die zum Konzern gehörenden Unternehmen berechnen sich aus der Summe aller Komponenten, die in der nachfolgenden Tabelle gemäß DRS 17 dargestellt werden.
Bezüge (ohne Pensionszahlungen) früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf 0,2 Mio. EUR (0,3 Mio. EUR).
Gesamtbezüge des aktiven Vorstands gemäß DRS 17 (geändert 2010) | Gesamt |
Anzahl Share Awards 6 2016 = IST 2017 = Schätzung |
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Name | Geschäftsjahr | Erfolgsunabhängige Vergütung | Erfolgsbezogene Vergütung 1 | ||||||
Grundgehalt | Sachbezüge/ |
Kurzfristig | Mittelfristig | Langfristig | |||||
auszuzahlende variable Vergütung | Bonusbank | Share Awards | |||||||
in TEUR | 60 % 3 | Verrechnete Vergütung aus Konzern- mandaten |
20 % |
20 % |
|||||
Ulrich Wallin | 2017 | 605,9 | 13,9 | 682,6 | 227,5 | 227,5 | 1.757,4 | 2.132 | |
2016 | 596,4 | 14,2 | 788,0 | 262,7 | 262,7 | 1.924,0 | 2.248 | ||
Sven Althoff | 2017 | 296,7 | 16,7 | 305,8 | 101,9 | 101,9 | 823,0 | 1.007 | |
2016 | 280,0 | 15,6 | 419,0 | 139,7 | 139,7 | 994,0 | 1.132 | ||
Claude Chèvre | 2017 | 380,0 | 1,8 | 404,1 | 134,8 | 134,8 | 1.055,5 | 1.241 | |
2016 | 380,0 | 13,6 | 476,8 | 158,9 | 158,9 | 1.188,2 | 1.475 | ||
Jürgen Gräber | 2017 | 463,4 | 15,0 | 446,9 | 149,0 | 149,0 | 1.223,3 | 1.470 | |
2016 | 445,1 | 7,1 | 615,3 | 205,1 | 205,1 | 1.477,7 | 1.615 | ||
Dr. Klaus Miller | 2017 | 374,0 | 3,1 | 333,0 | 111,0 | 111,0 | 932,1 | 1.043 | |
2016 | 356,1 | 3,9 | 400,8 | 133,6 | 133,6 | 1.028,0 | 1.219 | ||
Dr. Michael Pickel | 2017 | 374,0 | 19,8 | 321,7 | 3,3 | 107,2 | 107,2 | 929,9 | 1.084 |
2016 | 356,1 | 12,6 | 478,0 | 159,3 | 159,3 | 1.165,3 | 1.270 | ||
Roland Vogel | 2017 | 450,7 | 16,5 | 497,4 | 67,0 | 165,8 | 165,8 | 1.296,2 | 1.560 |
2016 | 422,9 | 17,0 | 450,6 | 58,2 | 150,2 | 150,2 | 1.190,9 | 1.285 | |
Gesamt | 2017 | 2.944,7 | 86,8 | 2.991,5 | 70,3 | 997,2 | 997,2 | 8.017,4 | 9.537 |
Gesamt | 2016 | 2.836,6 | 84,0 | 3.628,5 | 58,2 | 1.209,5 | 1.209,5 | 8.968,1 | 10.244 |
1 Zum Bilanzstichtag lag noch kein Organbeschluss über die erfolgsbezogene Vergütung für 2017 vor. Der Ausweis der variablen Vergütung erfolgt
auf Basis von Schätzungen und entsprechend gebildeten Rückstellungen.
2 Die Sachbezüge sind zu den für steuerliche Zwecke ermittelten Werten angesetzt worden. 3 Es wurden im Jahr 2017 für 2016 8,5 TEUR weniger variable Vergütung an die Vorstände gezahlt als zurückgestellt. 4 Angegeben ist der Nominalwert; volle oder teilweise Auszahlung erfolgt im Jahr 2021, abhängig von dem sich bis dahin entwickelnden Saldo in der Bonusbank. Es wurden im Jahr 2017 für 2016 insgesamt 2,8 TEUR weniger in die Bonusbank gestellt als ursprünglich zurückgestellt. 5 Angegeben ist der Nominalwert; es erfolgt eine automatische Zuteilung von virtuellen Hannover Rück-Share-Awards im Gegenwert von 20 % der variablen Vergütung. Die Auszahlung des Gegenwertes erfolgt im Jahr 2022 zum dann maßgebenden Aktienkurs der Hannover Rück. Für die Zuteilung der Share Awards 2016 wurden im Jahr 2017 2,8 TEUR geringere Nominalwerte als ursprünglich zurückgestellt zugrunde gelegt. 6 Für die Berechnung der Anzahl der Share Awards 2017 wurde der Xetra-Schlusskurs der Hannover Rück-Aktie per 29. Dezember 2017 (104,90 EUR) herangezogen. Die tatsächlich zuzuteilende Anzahl wird sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der Hannover Rück-Aktie in einem Zeitraum von fünf Handelstagen vor bis fünf Handelstagen nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung im März 2018 ergeben. Der anzusetzende Börsenkurs der Hannover Rück-Aktie hat sich bis zum Zuteilungsdatum (16. März 2017) der Share Awards für 2016 von 102,80 EUR (30. Dezember 2016) auf 107,15 EUR erhöht; hier sind nicht die im Geschäftsbericht 2016 geschätzten, sondern die tatsächlich zugeteilten Share Awards für 2016 aufgeführt. |
In der folgenden Tabelle zeigen wir den Aufwand für die aktienbasierte Vergütung des Vorstandes im Geschäftsjahr.
Die Tabelle ist unabhängig von der Darstellung der Gesamtbezüge des aktiven Vorstandes gemäß DRS 17 zu sehen.
Gesamtaufwand für die aktienbasierte Vergütung des aktiven Vorstands | |||||||
Name in TEUR | Jahr | Ausgeübte ABR | Verände- stellung für ABR in 2017 | Auszahlung Share Awards | Verände- stellung Share Awards aus Vorjahren 1 | Aufwand Share Awards zugeteilt im aktuellen | Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ulrich Wallin | 2017 | 102,6 | -102,6 | 406,6 | -88,6 | 76,6 | 394,6 |
2016 | 102,6 | -82,8 | 608,8 | -452,8 | 60,5 | 236,3 | |
Sven Althoff 3 | 2017 | 25,7 | -24,0 | 109,6 | 18,9 | 20,3 | 150,5 |
2016 | 44,6 | -37,6 | 0,0 | 60,9 | 24,1 | 92,0 | |
Claude Chèvre | 2017 | – | – | 232,8 | -35,8 | 45,9 | 242,9 |
2016 | – | – | 56,5 | 106,6 | 40,0 | 203,1 | |
Jürgen Gräber | 2017 | 89,2 | -89,2 | 316,6 | -93,9 | 32,4 | 255,1 |
2016 | 89,2 | -72,0 | 427,3 | -308,7 | 34,3 | 170,1 | |
Dr. Klaus Miller | 2017 | 14,9 | -14,9 | 232,8 | -119,0 | 21,0 | 134,8 |
2016 | 14,9 | -12,0 | 329,3 | -171,9 | 48,4 | 208,7 | |
Dr. Michael Pickel | 2017 | 80,3 | -80,3 | 232,8 | -175,0 | 21,9 | 79,7 |
2016 | 80,3 | -64,8 | 326,2 | -142,3 | 71,3 | 270,7 | |
Roland Vogel | 2017 | 44,6 | -44,6 | 250,1 | -72,7 | 31,5 | 208,9 |
2016 | 44,6 | -36,0 | 389,7 | -332,6 | 26,1 | 91,8 | |
Gesamt | 2017 | 357,3 | -355,6 | 1.781,3 | -566,1 | 249,6 | 1.466,5 |
Gesamt | 2016 | 376,3 | -305,2 | 2.137,8 | -1.240,8 | 304,7 | 1.272,7 |
1 Die Veränderung der Rückstellung für Share Awards aus den Vorjahren ergibt sich aus dem gestiegenen Börsenkurs der Hannover Rück-Aktie,
der beschlossenen Dividende für 2016, der Verteilung des Aufwandes für Share Awards auf die individuelle Restlaufzeit der Dienstverträge sowie der
Auszahlung der für 2012 zugeteilten Share Awards. 2 Der Aufwand für Share Awards ist auf die individuelle Restlaufzeit der Dienstverträge zu verteilen. Dadurch ergibt sich eine Differenz zum in der Tabelle der Gesamtbezüge aufgeführten Nominalwert. 3 Die Aufwände für ABR sowie die Auszahlung der Share Awards von Herrn Althoff beziehen sich auf seine Tätigkeit als Führungskraft bis 2014. |
In den folgenden beiden Tabellen zeigen wir die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2017 gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Deutscher Corporate Governance Kodex, Nummer 4.2.5 Absatz 3 – Tabelle 1 (Ziel- / Minimal- / Maximalvergütung als Nominalwerte) | |||||||||||||||||||||||
Gewährte Zuwendungen | Ulrich Wallin Vorstandsvorsitzender | Sven Althoff Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Claude Chévre Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Jürgen Gräber
Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied Koordinator weltweite Schaden-Rückversicherung | |||||||||||||||||||
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in TEUR | 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) | 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) | 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) | 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) | |||||||
Festvergütung | 596,4 | 605,9 | 605,9 | 605,9 | 280,0 | 296,7 | 296,7 | 296,7 | 380,0 | 380,0 | 380,0 | 380,0 | 445,1 | 463,4 | 463,4 | 463,4 | |||||||
Nebenleistungen | 14,2 | 13,9 | 13,9 | 13,9 | 15,6 | 16,7 | 16,7 | 16,7 | 13,6 | 1,8 | 1,8 | 1,8 | 7,1 | 15,0 | 15,0 | 15,0 | |||||||
Summe | 610,6 | 619,8 | 619,8 | 619,8 | 295,6 | 313,4 | 313,4 | 313,4 | 393,6 | 381,8 | 381,8 | 381,8 | 452,2 | 478,4 | 478,4 | 478,4 | |||||||
Einjährige variable Vergütung | 504,0 | 523,0 | 0,0 | 1.046,0 | 252,0 | 267,0 | 0,0 | 534,0 | 342,0 | 342,0 | 0,0 | 684,0 | 360,0 | 390,0 | 0,0 | 780,0 | |||||||
Mehrjährige variable Vergütung | 390,8 | 400,8 | -558,0 | 749,6 | 188,7 | 201,0 | -267,2 | 379,0 | 260,6 | 260,1 | -395,4 | 488,1 | 281,5 | 298,8 | -448,7 | 558,8 | |||||||
Bonusbank 2016 (2020 1) / 2017 (2021 1) | 168,0 | 174,3 | -610,2 | 348,7 | 84,0 | 89,0 | -290,2 | 178,0 | 114,0 | 114,0 | -427,5 | 228,0 | 120,0 | 130,0 | -487,5 | 260,0 | |||||||
Share Awards 2016 (2021 1) / 2017 (2022 1) 2 | 168,0 | 174,3 | 0,0 | 348,7 | 84,0 | 89,0 | 0,0 | 178,0 | 114,0 | 114,0 | 0,0 | 228,0 | 120,0 | 130,0 | 0,0 | 260,0 | |||||||
Dividende Share Awards für 2015 3 | 54,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 20,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 32,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 41,5 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||
Dividende Share Awards für 2016 3 | 0,0 | 52,2 | 52,2 | 52,2 | 0,0 | 23,0 | 23,0 | 23,0 | 0,0 | 32,1 | 32,1 | 32,1 | 0,0 | 38,8 | 38,8 | 38,8 | |||||||
Summe | 1.505,4 | 1.543,6 | 61,8 | 2.415,4 | 736,3 | 781,4 | 46,2 | 1.226,4 | 996,2 | 983,9 | -13,6 | 1.553,9 | 1.093,7 | 1.167,2 | 29,7 | 1.817,2 | |||||||
Versorgungsaufwand 4 | 144,2 | 163,2 | 163,2 | 163,2 | 37,4 | 46,9 | 46,9 | 46,9 | 150,1 | 140,2 | 140,2 | 140,2 | 95,1 | 109,6 | 109,6 | 109,6 | |||||||
Gesamtvergütung | 1.649,6 | 1.706,8 | 225,0 | 2.578,6 | 773,7 | 828,3 | 93,1 | 1.273,3 | 1.146,3 | 1.124,1 | 126,6 | 1.694,1 | 1.188,8 | 1.276,8 | 139,3 | 1.926,8 | |||||||
1 Jahr der Auszahlung 2 Maximalwert zum Zeitpunkt der Zuteilung, Auszahlungsbetrag abhängig vom Aktienkurs im Auszahlungsjahr und der bis dahin gezahlten Dividende. 3 Die Dividende bezieht sich bei Herrn Althoff auch auf Share Awards aus seiner Tätigkeit als Führungskraft bei der Hannover Rück. 4 Details zum Versorgungsaufwand siehe Tabelle „Ruhegeldzusagen“ auf Seite 127 Die Versorgungsaufwände für die Herren Chèvre und Miller beziehen sich für 2016 auf den Finanzierungsbeitrag und für 2017 erstmalig auf den Personalaufwand. |
Gewährte Zuwendungen | Dr. Klaus Miller Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Dr. Michael Pickel Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Roland Vogel Finanzvorstand | |||||||||||||
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in TEUR | 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) | 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) | 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) | ||||
Festvergütung | 356,1 | 374,0 | 374,0 | 374,0 | 356,1 | 374,0 | 374,0 | 374,0 | 422,9 | 450,7 | 450,7 | 450,7 | ||||
Nebenleistungen | 3,9 | 3,1 | 3,1 | 3,1 | 12,6 | 19,8 | 19,8 | 19,8 | 17,0 | 16,5 | 16,5 | 16,5 | ||||
Summe | 360,0 | 377,1 | 377,1 | 377,1 | 368,7 | 393,8 | 393,8 | 393,8 | 439,9 | 467,2 | 467,2 | 467,2 | ||||
Einjährige variable Vergütung | 288,0 | 288,0 | 0,0 | 576,0 | 288,0 | 288,0 | 0,0 | 576,0 | 288,0 | 382,5 | 0,0 | 765,0 | ||||
Mehrjährige variable Vergütung | 223,1 | 221,3 | -330,7 | 413,3 | 224,2 | 222,7 | -329,3 | 414,7 | 224,8 | 285,7 | -373,7 | 540,7 | ||||
Bonusbank 2016 (2020 1)/ 2017 (2021 1) | 96,0 | 96,0 | -360,0 | 192,0 | 96,0 | 96,0 | -360,0 | 192,0 | 96,0 | 127,5 | -404,4 | 255,0 | ||||
Share Awards 2016 (2021 1)/ 2017 (2022 1)) 2 | 96,0 | 96,0 | 0,0 | 192,0 | 96,0 | 96,0 | 0,0 | 192,0 | 96,0 | 127,5 | 0,0 | 255,0 | ||||
Dividende Share Awards für 2015 | 31,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 32,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 32,8 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | ||||
Dividende Share Awards für 2016 | 0,0 | 29,3 | 29,3 | 29,3 | 0,0 | 30,7 | 30,7 | 30,7 | 0,0 | 30,7 | 30,7 | 30,7 | ||||
Summe | 871,1 | 886,4 | 46,4 | 1.366,4 | 880,9 | 904,5 | 64,5 | 1.384,5 | 952,7 | 1.135,4 | 93,5 | 1.772,9 | ||||
Versorgungsaufwand 4 | 89,0 | 86,1 | 86,1 | 86,1 | 123,4 | 152,8 | 152,8 | 152,8 | 53,8 | 53,8 | 53,8 | 53,8 | ||||
Gesamtvergütung | 960,1 | 972,5 | 132,5 | 1.452,5 | 1.004,3 | 1.057,3 | 217,3 | 1.537,3 | 1.006,5 | 1.189,2 | 147,3 | 1.826,7 | ||||
1 Jahr der Auszahlung 2 Maximalwert zum Zeitpunkt der Zuteilung, Auszahlungsbetrag abhängig vom Aktienkurs im Auszahlungsjahr und der bis dahin gezahlten Dividende. 3 Die Dividende bezieht sich bei Herrn Althoff auch auf Share Awards aus seiner Tätigkeit als Führungskraft bei der Hannover Rück. 4 Details zum Versorgungsaufwand siehe Tabelle „Ruhegeldzusagen“ auf Seite 127 Die Versorgungsaufwände für die Herren Chèvre und Miller beziehen sich für 2016 auf den Finanzierungsbeitrag und für 2017 erstmalig auf den Personalaufwand. |
Deutscher Corporate Governance Kodex, Nummer 4.2.5 Absatz 3 – Tabelle 2 (Barzuflüsse in 2016 und 2017) |
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Zufluss | Ulrich Wallin Vorstandsvorsitzender | Sven Althoff Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Claude Chévre Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Jürgen Gräber Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied Koordinator weltweite Schaden-Rückversicherung |
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---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in TEUR | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Festvergütung | 596,4 | 605,9 | 280,0 | 296,7 | 380,0 | 380,0 | 445,1 | 463,4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nebenleistungen | 14,2 | 13,9 | 15,6 | 16,7 | 13,6 | 1,8 | 7,1 | 15,0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Summe | 610,6 | 619,8 | 295,6 | 313,4 | 393,6 | 381,8 | 452,2 | 478,4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einjährige variable Vergütung 1 | 717,6 | 722,4 | 362,4 | 363,6 | 463,8 | 474,0 | 534,6 | 519,0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mehrjährige variable Vergütung | 916,2 | 710,2 | 44,6 | 135,3 | 173,8 | 346,3 | 676,0 | 554,1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bonusbank 2012/2013 | 204,8 | 201,0 | 0,0 | 0,0 | 117,3 | 113,5 | 159,5 | 148,3 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Share Awards 2011/2012 2 | 608,8 | 406,6 | 0,0 | 109,6 | 56,5 | 232,8 | 427,3 | 316,6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ABR 2010 (2015-2020 3) | 102,6 | 102,6 | 16,3 | 16,3 | 0,0 | 0,0 | 89,2 | 89,2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ABR 2011 (2016 – 2021 4) | 0,0 | 0,0 | 28,3 | 9,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Summe | 2.244,4 | 2.052,4 | 702,6 | 812,3 | 1.031,2 | 1.202,1 | 1.662,8 | 1.551,5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Versorgungsaufwand 5 | 144,2 | 163,2 | 37,4 | 46,9 | 150,1 | 140,2 | 95,1 | 109,6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtvergütung | 2.388,6 | 2.215,6 | 740,0 | 859,2 | 1.181,3 | 1.342,3 | 1.757,9 | 1.661,1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zufluss | Dr. Klaus Miller Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Dr. Michael Pickel Geschäftsbereichsverantwortliches Vorstandsmitglied | Roland Vogel Finanzvorstand | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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in TEUR | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Festvergütung | 356,1 | 374,0 | 356,1 | 374,0 | 422,9 | 450,7 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nebenleistungen | 3,9 | 3,1 | 12,6 | 19,8 | 17,0 | 16,5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Summe | 360,0 | 377,1 | 368,7 | 393,8 | 439,9 | 467,2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einjährige variable Vergütung 1 | 390,0 | 391,8 | 413,4 | 411,3 | 430,1 | 421,6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mehrjährige variable Vergütung | 461,5 | 361,2 | 523,8 | 432,9 | 560,3 | 415,6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bonusbank 2012/2013 | 117,3 | 113,5 | 117,3 | 119,8 | 126,0 | 120,8 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Share Awards 2011/2012 2 | 329,3 | 232,8 | 326,2 | 232,8 | 389,7 | 250,2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ABR 2010 (2015-2020 3) | 14,9 | 14,9 | 80,3 | 80,3 | 44,6 | 44,6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ABR 2011 (2016 – 2021 4) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Summe | 1.211,5 | 1.130,1 | 1.305,9 | 1.238,0 | 1.430,3 | 1.304,4 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Versorgungsaufwand 5 | 89,0 | 86,1 | 123,4 | 152,8 | 53,8 | 53,8 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtvergütung | 1.300,5 | 1.216,2 | 1.429,3 | 1.390,8 | 1.484,1 | 1.358,2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 Es handelt sich jeweils um die Zahlung der variablen Vergütung für das Vorjahr. Vergütungen für Konzernmandate, die für die variable
Vergütung angerechnet werden, fließen im Jahr der Entstehung. Über den endgültigen Auszahlungsbetrag für das Geschäftsjahr 2017 beschließt
der Aufsichtsrat der Gesellschaft erst nach Aufstellung des Vergütungsberichtes.
2 Die Auszahlung der Share Awards 2012 bezieht sich bei Herrn Althoff auf seine Tätigkeit als Führungskraft vor seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied. 3 Aktienwertbeteiligungsrechte wurden 2010 zugeteilt, Ausübungsmöglichkeit vom Vorstand frei wählbar bis 31. Dezember 2020 in folgenden Tranchen: 60 % ab 2015, 80 % ab 2016, 100 % ab 2017 4 Aktienwertbeteiligungsrechte wurden Herrn Althoff 2011 als Führungskraft zugeteilt, Ausübungsmöglichkeit frei wählbar bis 31. Dezember 2021 in folgenden Tranchen: 60 % ab 2016, 80 % ab 2017, 100 % ab 2018 5 Details zum Versorgungsaufwand siehe Tabelle „Ruhegeldzusagen“ auf Seite 127 Die Versorgungsaufwände für die Herren Chèvre und Miller beziehen sich für 2016 auf den Finanzierungsbeitrag und für 2017 erstmalig auf den Personalaufwand. |
Die Vorstandsmitglieder benötigen zur Aufnahme von Nebentätigkeiten die Zustimmung des Aufsichtsrates. Damit ist gewährleistet, dass weder die dafür gewährte Vergütung noch der zeitliche Aufwand zu einem Konflikt mit den Vorstandsaufgaben führt. Handelt es sich bei den Nebentätigkeiten um Aufsichtsratsmandate oder Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien, sind diese im Geschäftsbericht der Hannover Rück SE aufgeführt. Die Vergütungen für Mandate in Konzerngesellschaften und gesellschaftsgebundene Mandate werden bei der Auszahlung der variablen Tantieme abgezogen und sind nachrichtlich in der tabellarischen Übersicht der Gesamtbezüge gesondert dargestellt.
Die Verträge der Vorstandsmitglieder mit einer Erstbestellung vor 2009 beinhalten Zusagen auf ein jährliches Ruhegehalt, das sich als Prozentsatz der ruhegehaltsfähigen festen jährlichen Bezüge errechnet. Das Zielruhegeld beträgt max. 50 % des monatlich zahlbaren festen Gehaltsbezuges bei vertragsgemäßem Ausscheiden nach Vollendung des 65. Lebensjahres. In Verbindung mit der ab 2011 gültigen Vergütungsstruktur wurde ein nicht ruhegehaltsfähiger Festvergütungsbestandteil eingeführt.
Für Vorstandsmitglieder mit einer Bestellung ab 2009 bestehen Zusagen, die auf einem beitragsorientierten System beruhen.
Eine lebenslange Altersrente erhält ein Vorstandsmitglied, das das 65. Lebensjahr vollendet hat und aus den Diensten der Gesellschaft ausgeschieden ist. Die Höhe der monatlichen Altersrente berechnet sich nach dem Stichtagsalter (Jahr des Stichtages abzüglich Geburtsjahr) und dem Finanzierungsbeitrag am Stichtag. Der jährliche Finanzierungsbeitrag für diese Verträge wird in Höhe eines vertraglich festgelegten Prozentsatzes des versorgungsfähigen Einkommens (feste jährliche Bezüge zum vertraglich festgelegten Stichtag) von der Gesellschaft geleistet.
In beiden Vertragsvarianten (endgehaltsbezogene und beitragsorientierte Zusage) werden unter bestimmten Voraussetzungen anderweitige Einkünfte während des Ruhegeldbezuges anteilig oder vollständig angerechnet (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit oder Beendigung des Dienstvertrages vor dem 65. Lebensjahr).
Stirbt das Vorstandsmitglied während der Dauer des Dienstvertrages, hat der überlebende Ehepartner, ersatzweise die anspruchsberechtigten Kinder, Anspruch auf Fortzahlung des monatlichen Festgehaltes für den Sterbemonat und die sechs folgenden Monate, längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrages. Stirbt das Vorstandsmitglied nach Beginn der Ruhegeldzahlung, wird dem überlebenden Ehepartner und ersatzweise den unterhaltsberechtigten Kindern für den Sterbemonat und die folgenden sechs Monate das Ruhegehalt fortgezahlt.
Das Witwengeld beträgt 60 % des Ruhegehaltes, das das Vorstandsmitglied bezogen hat oder bezogen hätte, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes dienstunfähig geworden wäre.
Waisengeld wird in Höhe von 15 %, bei Vollwaisen in Höhe von 25 % (endgehaltsbezogen) bzw. 30 % (beitragsorientiert) des Ruhegeldes gewährt, das das Vorstandsmitglied am Todestag bezogen hat oder bezogen hätte, wenn der Pensionsfall aufgrund von dauernder Arbeitsunfähigkeit eingetreten wäre.
Für Anpassungen der Ruhe-, Witwen- und Waisengelder werden folgende Parameter herangezogen: der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verträge ab 2001) oder der Preisindex für die Lebenshaltungskosten der Vier-Personen-Haushalte von Beamten und Angestellten mit höherem Einkommen (Verträge 1997 – 2000).
Laufende Renten auf Basis der ab 2009 erteilten Zusagen (beitragsorientierte Zusage) werden jährlich um mindestens 1 % ihres letzten (Brutto-)Betrages erhöht.
Die Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene, für die 17 (16) Pensionsverpflichtungen bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf 1,6 Mio. EUR (1,6 Mio. EUR). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder beträgt insgesamt 24,7 Mio. EUR (25,3 Mio. EUR).
Ruhegeldzusagen | ||||||
Name
in TEUR | Geschäftsjahr | erreichbare Jahresrente (65. LJ) | DBO 31.12. | Personalaufwand | Jährlicher Finanzierungsbeitrag 1 | Prämie |
---|---|---|---|---|---|---|
Ulrich Wallin | 2017 | 257,5 | 5.830,6 | 163,2 | – | – |
2016 | 229,1 | 5.370,1 | 144,2 | – | – | |
Sven Althoff 2,3 | 2017 | 92,5 | 1.222,4 | 46,9 | 25 % | 70,0 |
2016 | 92,2 | 1.185,3 | 37,4 | 25 % | 70,0 | |
Claude Chèvre 4 | 2017 | 118,7 | 868,8 | 140,2 | 39,5 % | 150,1 |
2016 | 118,4 | 731,7 | – | 39,5 % | 150,1 | |
Jürgen Gräber | 2017 | 182,5 | 3.840,2 | 109,6 | – | – |
2016 | 182,5 | 3.731,1 | 95,1 | – | – | |
Dr. Klaus Miller 4 | 2017 | 55,0 | 652,2 | 86,1 | 25 % | 93,5 |
2016 | 53,3 | 557,8 | – | 25 % | 89,0 | |
Dr. Michael Pickel | 2017 | 160,0 | 2.712,5 | 152,8 | – | – |
2016 | 135,5 | 2.509,2 | 123,4 | – | – | |
Roland Vogel 2,5 | 2017 | 96,9 | 1.674,9 | 53,8 | 25 % | 110,4 |
2016 | 94,3 | 1.623,5 | 53,8 | 25 % | 105,7 | |
Gesamt | 2017 | 963,1 | 16.801,6 | 752,6 | 424,0 | |
Gesamt | 2016 | 905,3 | 15.708,7 | 453,9 | 414,8 | |
1 Prozentsatz vom versorgungsfähigen Einkommen (feste jährliche Bezüge zum vertraglich festgelegten Stichtag)
2 Den Herren Althoff und Vogel wurde durch deren Betriebszugehörigkeit vor ihrer Vorstandsbestellung die erstmalige Versorgungszusage vor 2001 erteilt, dadurch ergibt sich der erdiente Anteil der Unterstützungskassenzusage als ratierlicher Anteil (im Verhältnis [aktuell erreichte Dienstjahre ab Eintritt] / [erreichbare Dienstjahre ab Eintritt bis Endalter]) der Endleistung. Der Bewertungsansatz nach IAS 19 ist dadurch „Defined Benefit“. Die dargestellten Werte beinhalten die Anwartschaften vor Bestellung zum Vorstand, die gemäß Beschluss des Aufsichtsrates der Gesellschaft von der Vorstands- Versorgungszusage unberührt bleiben sollen. 3 Der Garantiezins beträgt 3,25 %. 4 Die Bewertung nach IAS 19 erfolgte zum 31. Dezember 2016 erstmals als „Defined Benefit“-Zusage. Der Garantiezins beträgt 2,25 %. 5 Der Garantiezins der Grundversicherung beträgt 3,25 %, die Erhöhungsversicherung wird mit 1,25 % verzinst. |
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