Rückversicherungsverträge: Der Standard IFRS 4 „Insurance Contracts“ repräsentiert das Ergebnis der Phase I des IASBProjekts „Versicherungsverträge“ und stellt eine Übergangsregelung dar. Der durch das IASB im Mai 2017 veröffentlichte IFRS 17 legt die Regelungen für die Bewertung von Versicherungsverträgen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, verbindlich fest.
IFRS 4 beinhaltet Grundprinzipien für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Danach ist das versicherungstechnische Geschäft in Versicherungs- und Investmentverträge aufzuteilen. Verträge, die signifikantes Versicherungsrisiko übertragen, sind als Versicherungsverträge zu betrachten. Verträge ohne signifikanten Versicherungsrisikotransfer sind als Investmentverträge zu klassifizieren. Der Standard ist für Rückversicherungsverträge ebenfalls anzuwenden. IFRS 4 regelt bestimmte Sachverhalte grundlegend, z. B. die Trennung eingebetteter Derivate und die Entflechtung von Einlagekomponenten, enthält jedoch keine weitergehenden Regelungen zur Bewertung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen. Daher werden die rückversicherungsspezifischen Geschäftsvorfälle im Einklang mit den grundsätzlichen Vorschriften des IFRS 4 und des IFRS-Rahmenkonzepts nach den einschlägigen Bestimmungen der US GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles), wie sie zum Zeitpunkt der Erstanwendung des IFRS 4 am 1. Januar 2005 anzuwenden waren, unverändert bilanziert.
Kapitalanlagen: Grundsätzlich erfassen wir den Erwerb und die Veräußerung finanzieller Vermögenswerte einschließlich derivativer Finanzinstrumente im Direktbestand bilanziell zum Erfüllungstag. Festverzinsliche Wertpapiere weisen wir einschließlich der auf sie entfallenden abgegrenzten Zinsen aus.
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente bestehen aus nicht-derivativen Anlagen, die feste oder bestimmbare Zahlungen bei einer festen Fälligkeit beinhalten, die mit der Absicht und Fähigkeit erworben werden, sie bis zur Endfälligkeit zu halten. Sie werden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die jeweiligen Agios oder Disagios werden nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Papiere ergebniswirksam erfasst. Abschreibungen nehmen wir bei dauerhafter Wertminderung vor. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Wertberichtigungen in diesem Kapitel.
Kredite und Forderungen sind nicht-derivative Finanzinstrumente, die feste oder bestimmbare Zahlungen bei einer festen Fälligkeit beinhalten, nicht an einem aktiven Markt notieren und die nicht kurzfristig veräußert werden. Sie werden mit fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt
Agios und Disagios werden nach der Effektivzinsmethode bis zur Fälligkeit des Rückzahlungsbetrages ergebniswirksam ab- oder hinzugerechnet. Abschreibungen nehmen wir insoweit vor, als mit der Rückzahlung eines Darlehens nicht bzw. nicht mehr in voller Höhe zu rechnen ist. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Wertberichtigungen in diesem Kapitel.
Bewertungsmodelle | ||
Finanzinstrument | Parameter | Preismodell |
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Festverzinsliche Wertpapiere | ||
Nicht notierte Rentenpapiere (Plain Vanilla), Zinsswaps | Zinsstrukturkurve | Barwertmethode |
Nicht notierte strukturierte Rentenpapiere | Zinsstrukturkurve, Volatilitätsflächen | Hull-White, Black-Karasinski, Libor-Market-Modell u. a. |
Nicht notierte ABS/MBS, CDO/CLO | Risikoprämien, Ausfallraten, Vorauszahlungsgeschwindigkeit und Verwertungsraten | Barwertmethode |
Übrige Kapitalanlagen | ||
Nicht notierte Aktien und Beteiligungen | Anschaffungskosten, Zahlungsströme, EBIT-Multiples, ggf. Buchwert | Ertragswertverfahren, DCF-Methode, Multiple-Ansätze |
Private-Equity-Fonds, Private-Equity-Immobilienfonds | Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) | Nettovermögenswert-Methode |
Nicht notierte Renten-, Aktien- und Immobilienfonds | Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) | Nettovermögenswert-Methode |
Sonstige Finanzinstrumente – ergebniswirksam zum Zeitwert bewertet | ||
Devisentermingeschäfte | Zinsstrukturkurven, Spot- und Forward-Rates | Zinsparitätsmodell |
OTC-Aktienoptionen, OTC-Aktienindexoptionen | Notierung des zugrunde liegenden Aktientitels, implizite Volatilitäten, Geldmarktzinssatz, Dividendenrendite | Black-Scholes |
Derivate im Zusammenhang mit der Versicherungstechnik | Marktwerte, aktuarielle Parameter, Zinsstrukturkurve | Barwertmethode |
Ergebniswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente beinhalten den Handelsbestand sowie solche Wertpapiere, die seit Anschaffung als ergebniswirksam zum Marktwert klassifiziert worden sind. Dies betrifft im Wesentlichen nicht besicherte von Unternehmen begebene Schuldtitel sowie derivative Finanzinstrumente. Im Rahmen der nach IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ eingeräumten Fair-Value-Option, nach der Finanzinstrumente bei erstmaligem Ansatz unter bestimmten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden dürfen, werden in dieser Position alle strukturierten Wertpapiere erfasst, die bei Ausweis im zur Veräußerung verfügbaren Bestand bzw. unter den Krediten und Forderungen einer Zerlegung bedurft hätten. Die Hannover Rück nutzt die Fair-Value-Option ausschließlich für ausgewählte Teilbestände der Kapitalanlagen. Wertpapiere des Handelsbestandes sowie Wertpapiere, die seit Anschaffung als ergebniswirksam zum Marktwert bewertet klassifiziert worden sind, werden mit dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt. Liegen als Marktwerte keine Börsenkurse vor, bestimmen sich die Wertansätze nach anerkannten Bewertungsmethoden. Alle Veränderungen der Zeitwerte aus dieser Bewertung erfassen wir im Ergebnis aus Kapital anlagen. Die Einordnung von Instrumenten als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ ist mit der weitgehend an ökonomischen Marktwertvariablen ausgerichteten Risiko management- und Anlagestrategie der Hannover Rück vereinbar.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte bilanzieren wir mit dem beizulegenden Zeitwert; dabei nehmen wir Zinsabgrenzungen vor. Dieser Kategorie ordnen wir die Finanzinstrumente zu, die nicht die Kriterien der Kategorien der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinstrumente, der Kredite und Forderungen, der ergebniswirksam zum Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente oder des Handelsbestandes erfüllen. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Änderungen des Marktwertes von zur Veräußerung verfügbaren Papieren werden bis auf die Währungsbewertungsdifferenzen der monetären Posten nach Abzug latenter Steuern direkt im Eigenkapital bilanziert.
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts bzw. Marktwerts aktivischer und passivischer Finanzinstrumente: Der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes bzw. Marktwertes aktivischer und passivischer Finanzinstrumente legen wir die im Folgenden dargestellten Verfahren und Modelle zugrunde. Für Finanzinstrumente entspricht der Zeitwert grundsätzlich dem Betrag, den die Hannover Rück erhalten bzw. zahlen würde, wenn sie die Finanzinstrumente am Bilanzstichtag veräußern bzw. begleichen würde. Sofern Marktpreise an Märkten für Finanzinstrumente quotiert werden, wird deren Geldkurs verwendet; finanzielle Verbindlichkeiten werden mit dem Briefkurs bewertet. Ansonsten werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Marktkonditionen von Finanzinstrumenten gleicher Bonitäts-, Laufzeit- und Renditecharakteristik ermittelt oder mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet. Die Hannover Rück verwendet hierzu mehrere Bewertungsmodelle. Einzelheiten sind in der obigen Tabelle aufgeführt. Finanzielle Vermögenswerte, für die keine öffentlich verfügbaren Preisstellungen oder beobachtbare Marktdaten verfügbar sind (Finanzinstrumente der Zeitwerthierarchiestufe 3), werden überwiegend auf Basis von durch sachverständige und unabhängige Experten erstellten Bewertungsnachweisen, z. B. geprüfter Net Asset Value, bewertet, die zuvor systematischen Plausibilitätsprüfungen unterzogen worden sind. Für weiterführende Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Zeitwerthierarchie in Kapitel 6.1 „Selbstverwaltete Kapitalanlagen”.
Wertberichtigungen: Zu jedem Bilanzstichtag prüfen wir unsere finanziellen Vermögenswerte hinsichtlich vorzunehmender Wertminderungen. Bei allen Wertpapieren werden dauerhafte Wertminderungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Grundsätzlich legen wir die gleichen nachfolgend dargestellten Indikatoren für festverzinsliche Wertpapiere und diejenigen mit Eigenkapitalcharakter zugrunde. Zusätzlich wird eine qualitative Einzelbetrachtung vorgenommen. IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ enthält eine Liste objektiver, substan zieller Hinweise auf Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte. Bei festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Darlehen werden zur Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, insbesondere das Rating des Papiers, das Rating des Emittenten bzw. des Kreditnehmers sowie die individuelle Markteinschätzung herangezogen. Bei den bis zur Endfälligkeit zu haltenden Titeln bzw. den Krediten und Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, ergibt sich die Höhe der Wertminderungen aus der Differenz des Buchwertes des Vermögenswertes und des Barwertes der erwarteten künftigen Zahlungsströme. Der Buchwert wird direkt um diesen Betrag aufwandswirksam reduziert. Mit Ausnahme von Wertberichtigungen bei Abrechnungsforderungen setzen wir Wertminderungen grundsätzlich direkt aktivisch – ohne Nutzung eines Wertberichtigungskontos – von den betroffenen Positionen ab. Sind die Gründe für die Abschreibung entfallen, wird bei festverzinslichen Wertpapieren eine erfolgswirksame Zuschreibung maximal auf die ursprünglichen fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Zu den Wertberichtigungen bei Wertpapieren mit Eigenkapitalcharakter bestimmt IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ zusätzlich zu den o. g. Grundsätzen, dass das wesentliche oder nachhaltige Absinken des beizulegenden Zeitwertes unter die Anschaffungskosten als objektiver Hinweis auf eine Wertminderung gilt. Die Hannover Rück betrachtet Aktien nach IAS 39 als wertgemindert, wenn deren beizulegender Zeitwert signifikant, d. h. um mindestens 20 %, oder dauerhaft, d. h. für mindestens neun Monate, unter die Anschaffungskosten sinkt. Nach IAS 39 sind erfolgswirksame Wertaufholungen für Aktien nach bereits vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen ebenso wie die Anpassung der Anschaffungskostenbasis untersagt. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jeder Berichtsperiode anhand der Kriterien der Hannover Rück überprüft. Wenn eine Aktie aufgrund dieser Kriterien als wertgemindert zu betrachten ist, so ist nach IAS 39 eine Wertberichtigung in Höhe des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der historischen Anschaffungs kosten und abzüglich vorheriger Wertberichtigungen zu erfassen, sodass die Abschreibung zum Abschlussstichtag auf den beizulegenden Zeitwert erfolgt; wenn vorhanden, auf den öffentlich notierten Börsenkurs. Auch bei Beteiligungen an Fonds, die in privates Beteiligungskapital (Private Equity) investieren, wenden wir dieses Verfahren an. Um dem spezifischen Charakter dieser Fonds Rechnung zu tragen (hier anfänglich negativer Rendite- und Liquiditätsverlauf aus dem sogenannten J-CurveEffekt während der Investitionsperiode der Fonds), schreiben wir erstmalig nach einer zweijährigen Karenzphase bei Vorliegen einer signifikanten oder dauerhaften Wertminderung auf den Nettovermögenswert (Net Asset Value) als Approximation des Marktwertes ab.
Verrechnung von Finanzinstrumenten: Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann verrechnet und mit dem jeweiligen Nettobetrag bilanziert, wenn ein entsprechender Rechtsanspruch (Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit und Fälligkeit) besteht oder vertraglich ausdrücklich vereinbart ist, also die Absicht besteht, solche Positionen auf einer Nettobasis auszugleichen oder diesen Ausgleich simultan herbeizuführen.
Sonstige Kapitalanlagen werden überwiegend mit dem Nennwert angesetzt. Sofern diese Finanzinstrumente nicht an öffentlichen Märkten gelistet sind (z. B. Beteiligungen an Private-Equity-Gesellschaften), werden sie mit dem letzten verfügbaren Wert des Nettovermögens (Net Asset Value) als Approximation des Marktwertes angesetzt. In diesem Posten enthaltene Darlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Anteile an assoziierten Unternehmen bewerten wir nach der At-Equity-Methode mit dem anteiligen Eigenkapital, das auf den Konzern entfällt. Weitere Angaben sindxd dem Kapitel 4.1 „Konsolidierungsgrundsätze“ zu entnehmen.
Fremdgenutzten Grund- und Gebäudebesitz setzen wir mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten an, vermindert um planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen. Er wird linear über die erwartete Nutzungsdauer, maximal über 50 Jahre, abgeschrieben. Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit wird der Verkehrswert des fremdgenutzten Grundbesitzes (erzielbarer Betrag) nach anerkannten Bewertungsmethoden ermittelt, mit dem Buchwert verglichen und, sofern erforderlich, außerplanmäßig abgeschrieben. Unterhaltskosten und Reparaturen werden als Aufwand erfasst. Werterhöhende Aufwendungen aktivieren wir, sofern sie die Nutzungsdauer verlängern.
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand werden zum Nennbetrag angesetzt. Barsicherheiten, die wir zur Absicherung positiver Zeitwerte von Derivaten erhalten haben, werden unter den anderen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Depotforderungen und -verbindlichkeiten: Die Depotforderungen repräsentieren Forderungen der Rückversicherer an ihre Kunden in Höhe der von diesen vertragsgemäß einbehaltenen Bardepots; wir bilanzieren sie zu Anschaffungskosten (Nominalbetrag). Bonitätsrisiken werden entsprechend berücksichtigt.
Depotforderungen und -verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften: Unter dieser Position weisen wir Forderungen und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen aus, die zwar dem nach IFRS 4 „Insurance Contracts“ geforderten signifikanten Risikotransfer auf den Rückversicherer genügen, jedoch den nach US GAAP geforderten Risikotransfer nicht erfüllen. Gemäß IFRS 4 i. V. m. SFAS 113 sind Versicherungsverträge, die ein signifikantes versicherungstechnisches Risiko vom Zedenten auf den Rückversicherer übertragen, von Verträgen abzugrenzen, bei denen der Risikotransfer eine untergeordnete Rolle spielt. Da bei den betreffenden Transaktionen der Risikotransfer von untergeordneter Bedeutung ist, werden die Verträge unter Anwendung der Deposit-Accounting-Methode bilanziert und damit aus der versicherungstechnischen Rechnung eliminiert. Das aus diesen Verträgen erfolgswirksam vereinnahmte Entgelt für die Risikotragung wird im übrigen Ergebnis saldiert ausgewiesen. Die resultierenden Zahlungsströme werden in der Kapitalflussrechnung unter der operativen Tätigkeit gezeigt.Forderungen: Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft und die sonstigen Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt; soweit erforderlich, nehmen wir auf Basis einer Einzelbetrachtung Wertberichtigungen vor. Für die Wertberichtigungen auf Abrechnungsforderungen verwenden wir Wertberichtigungskonten, alle anderen Abschreibungen werden direkt gegen den zugrunde liegenden Bestand gebucht.
Abgegrenzte Abschlusskosten enthalten im Wesentlichen gezahlte Provisionen und andere variable Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Verlängerung von bestehenden Rückversicherungsverträgen anfallen. Diese Abschlusskosten werden aktiviert und über die erwartete Laufzeit der zugrunde liegenden Rückversicherungsverträge amortisiert. Abgegrenzte Abschlusskosten werden regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit überprüft.
Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen: Anteile unserer Retrozessionäre an den versicherungstechnischen Rückstellungen werden entsprechend den vertraglichen Bedingungen aus den versicherungstechnischen Bruttorückstellungen ermittelt. Bonitätsrisiken werden entsprechend berücksichtigt.
Immaterielle Vermögenswerte: Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill) werden gemäß IFRS 3 „Business Combinations“ nicht planmäßig, sondern nach einem jährlichen Werthaltigkeitstest oder, wenn entsprechende Anzeichen vorliegen, gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist für Zwecke des Werthaltigkeitstests gemäß IAS 36 „Impairment of Assets“ sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGU) zuzuordnen. Jede CGU, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, soll die niedrigste Stufe, auf der ein Geschäfts- oder Firmenwert für interne Management zwecke überwacht wird, repräsentieren und darf nicht größer sein als ein Segment. Nach Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwertes ist für jede CGU der erzielbare Betrag zu ermitteln, der sich als höherer Betrag aus dem Vergleich von Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungs kosten ergibt. Für wertgeminderte Geschäfts- oder Firmenwerte ist der erzielbare Betrag anzugeben. Der erzielbare Betrag ist mit dem Buchwert der CGU einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert zu vergleichen. Wenn dieser den erzielbaren Betrag übersteigt, ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Zu detaillierten Informationen hinsichtlich des angewandten Werthaltigkeitsverfahrens und der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte verweisen wir auf Kapitel 6.5 „Geschäfts- oder Firmenwert“.
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen erworbene und selbst erstellte Software. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Immaterielle Vermögenswerte werden regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft und – sofern erforderlich – außerplanmäßig abgeschrieben. Ferner sind in den sonstigen immateriellen Vermögenswerten die erwarteten Erträge aus erworbenen Lebensrückversicherungsbeständen enthalten. Diese setzen wir im Zugangszeitpunkt zum Bestandsbarwert (Present Value of Future Profits, PVFP) an, der als Barwert erwarteter Erträge aus den übernommenen Geschäftsblöcken ohne Berücksichtigung von Neugeschäft und Steuereffekten bestimmt wird. Die planmäßige Amortisation erfolgt entsprechend den Laufzeiten der zugrunde liegenden erworbenen Verträge. Die Werthaltigkeit des PVFP wird regelmäßig im Rahmen eines Angemessenheitstestes (Liability Adequacy Test) überprüft; sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Wir verweisen dazu auf Kapitel 3.3 „Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen“.
Aktive Steuerabgrenzung: Aktive latente Steuern sind nach IAS 12 „Income Taxes“ dann zu bilden, wenn Aktiva in der Konzernbilanz niedriger oder Passivposten höher zu bewerten sind als in der Steuerbilanz und diese temporären Differenzen in der Zukunft zu Steuerminderbelastungen führen. Die temporären Differenzen resultieren grundsätzlich aus den Bewertungsunterschieden zwischen den nach nationalen Vorschriften erstellten Steuerbilanzen und den nach konzerneinheitlichen Regelungen erstellten IFRS-Bilanzen der in den Konzern abschluss einbezogenen Gesellschaften sowie aus Konsolidierungsvorgängen. Aktive bzw. passive latente Steuern werden nicht gebildet, sofern diese aus Vermögenswerten oder Schulden entstehen, deren Buchwert beim erstmaligen Ansatz von ihrer anfänglichen Steuerbasis abweicht.
Auf steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften sind ebenfalls aktive latente Steuern anzusetzen. Sofern sich die latenten Steuern auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden auch die daraus resultierenden latenten Steuern erfolgsneutral gebildet. Aktive latente Steuern werden wertberichtigt, sobald die Realisierung der Forderung nicht mehr wahrscheinlich ist. Für die Bewertung der latenten Steuern werden jeweils landesspezifisch die zum Abschlussstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerlichen Vorschriften herangezogen.
Eine Saldierung aktiver latenter Steuern mit passiven latenten Steuern erfolgt, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht. Voraussetzung hierfür ist, dass die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde entweder für (i) dasselbe Steuersubjekt oder für (ii) unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden. Dabei muss die Absicht bestehen, in jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. Steueransprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen.
Eigengenutzter Grund- und Gebäudebesitz: Die Bewertung des Bestandes an eigengenutztem Grund- und Gebäudebesitz erfolgt mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung über eine Nutzungsdauer von maximal 50 Jahren. Die Marktwerte werden für Vergleichszwecke auf Basis der Ertragswertmethode ermittelt.
Übrige Aktiva bilanzieren wir grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten.
Versicherungstechnische Rückstellungen: Die versicherungstechnischen Rückstellungen werden in der Bilanz brutto ausgewiesen, das heißt vor Abzug des Anteils, der auf unsere Rückversicherer entfällt; vgl. hierzu die Erläuterungen zum entsprechenden Aktivposten. Der Rückversicherungsanteil wird anhand der einzelnen Rückversicherungsverträge ermittelt und bilanziert.
Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle werden für Zahlungsverpflichtungen aus Rückversicherungsfällen gebildet, die eingetreten, aber noch nicht abgewickelt sind. Sie werden unterteilt in Rückstellungen für am Bilanzstichtag gemeldete Rückversicherungsfälle und in solche für am Bilanzstichtag eingetretene, aber noch nicht gemeldete Rückversicherungsfälle (IBNR). Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beruhen auf Schätzungen, die von den tatsächlichen Zahlungen abweichen können. In der Rückversicherung kann zwischen dem Eintritt eines versicherten Schadens, seiner Meldung durch den Erstversicherer und der anteiligen Bezahlung des Schadens durch den Rückversicherer erhebliche Zeit verstreichen. Angesetzt wird daher entsprechend langjährig etablierter Praxis der realistisch geschätzte künftige Erfüllungsbetrag. Bei der Schätzung kommen anerkannte versicherungsmathematische Methoden zum Einsatz. Dabei berücksichtigen wir Erfahrungen der Vergangenheit, aktuell bekannte Fakten und Gegebenheiten, die Expertise der Marktbereiche sowie weitere Annahmen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung, insbesondere ökonomische, soziale oder technische Einflussfaktoren. Abschließend tragen wir in diesem Rahmen anhand von konzern übergreifenden Analysen der dem Rückversicherungsgeschäft inhärenten Volatilität der Reserven, z. B. aufgrund von Großschäden, gesondert Rechnung. Der zinsinduzierte Anteil der Veränderung der Rückstellung wird konzerneinheitlich in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Deckungsrückstellungen beinhalten die versicherungstechnischen Reserven für garantierte Ansprüche der Zedenten in der Personen-Rückversicherung. Deckungsrückstellungen werden grundsätzlich aus dem Barwert der künftigen Leistungen an die Zedenten abzüglich des Barwertes der von den Zedenten noch zu zahlenden Prämie nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt. In die Berechnung gehen Annahmen in Bezug auf Mortalität, Invalidität, Stornowahrscheinlichkeit und Zinsentwicklung ein. Die dabei verwendeten Rechnungsgrundlagen umfassen eine adäquate Sicherheitsmarge, die das Änderungs-, Irrtums- und Zufallsrisiko berücksichtigt. Die Rechnungsgrundlagen entsprechen denen der Prämienkalkulation und werden angepasst, sofern die ursprünglichen Sicherheitsmargen als nicht mehr ausreichend anzusehen sind.
Pensionsrückstellungen werden gemäß IAS 19 „Employee Benefits“ nach der Projected-Unit-Credit-Methode gebildet. Sie errechnen sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und beruhen auf den vom Hannover Rück-Konzern gewährten Zusagen für Alters-, Invaliden- und Witwenrenten. Die Zusagen orientieren sich an der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und der Höhe des Gehaltes. Es handelt sich dabei um leistungsorientierte Pensionspläne (Defined Benefit Plans). Grundlage der Bewertung ist die geschätzte zukünftige Gehaltsentwicklung der Pensionsberechtigten. Die Diskontierung der Leistungsansprüche erfolgt unter Ansatz des Kapitalmarktzinses für Wertpapiere bester Bonität. Alle Bewertungsänderungen, insbesondere versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, werden sofort in den kumulierten, nicht ergebniswirksamen Eigenkapitalanteilen abgebildet. Dienstzeit- und Zinsaufwand werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Erträge aus Planvermögen werden unter Anwendung desselben Zinssatzes ermittelt, der auch zur Ermittlung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung herangezogen wird.
Beiträge zu beitragsorientierten Plänen (Defined Contribution Plans) werden als Aufwand erfasst, wenn die zusageberechtigte Person die Arbeitsleistungen erbracht hat, die sie zu diesen Beiträgen berechtigt.
Passive Steuerabgrenzung: Passive latente Steuern werden nach IAS 12 „Income Taxes“ bilanziert, wenn Aktiva in der Konzernbilanz höher oder Passiva niedriger anzusetzen sind als in der Steuerbilanz und diese temporären Differenzen in der Zukunft zu Steuermehrbelastungen führen; wir verweisen auf die Erläuterungen zur aktiven Steuerabgrenzung.
In der Position Andere Verbindlichkeiten erfassen wir neben den übrigen nicht-technischen Rückstellungen auch Fremdanteile an Personengesellschaften. Direkte Fremdanteile an Personengesellschaften, d. h. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Gesellschaftern von Personengesellschaften aus langfristiger Kapitalüberlassung, bei denen den Anteilseignern ein Inhaberkündigungsrecht zusteht, werden gemäß IAS 32 als Fremdkapital ausgewiesen und zum beizulegenden Zeitwert des Abfindungsanspruches zum Bilanzstichtag bewertet.
Übrige nicht-technische Rückstellungen werden nach realistischer Schätzung in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme gebildet und in dem Bilanzposten andere Verbindlichkeiten ausgewiesen. Voraussetzung für die Dotierung ist, dass der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert und deren Inanspruchnahme wahrscheinlich ist bzw. deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
Restrukturierungsrückstellungen werden dann angesetzt, wenn ein detaillierter formeller Plan für die Restrukturierungsmaßnahmen vorliegt und bereits begonnen wurde, diesen umzusetzen, oder die wesentlichen Details der Restrukturierung veröffentlicht wurden. Die Rückstellungen enthalten nur die durch die Restrukturierung unmittelbar entstehenden, direkten Aufwendungen, die nicht mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens in Zusammenhang stehen.
Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Barwert angesetzt. In der Arbeitsphase des Arbeitnehmers wird in Höhe des noch nicht vergüteten Anteils der erbrachten Arbeitsleistung eine Rückstellung für Erfüllungsrückstände aufgebaut. Aufstockungsleistungen werden ratierlich bis zum Ende der Arbeitsphase angesammelt. In den Perioden, in denen der Arbeitnehmer entsprechend der Teilzeitregelung entlohnt wird, ohne eine Arbeitsleistung zu erbringen, erfolgt die Auflösung des Schuldpostens.
Aktienbasierte Vergütung: Bei den im Hannover Rück-Konzern bestehenden aktienbasierten Vergütungsmodellen handelt es sich um Vergütungspläne mit Barausgleich. Gemäß den Regelungen des IFRS 2 „Share-based Payment“ werden die von den Zuteilungsberechtigten erbrachten Leistungen und die dafür entstandene Schuld mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld erfasst und als Aufwand über den Erdienungszeitraum verteilt. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag neu bestimmt. Alle Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden ergebniswirksam in der Berichtsperiode erfasst.
Die Position Darlehen und nachrangiges Kapital beinhaltet im Wesentlichen nachrangige Verbindlichkeiten, die im Liquidations- oder Konkursfall erst nach den Forderungen anderer Gläubiger erfüllt werden dürfen. Sie werden entsprechend der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sowohl Ergebnisbestandteile, die sich aus der Amortisation von im Rahmen einer Emission entstandenen Transaktionskosten und Agien bzw. Disagien ergeben, als auch den Nominalzins weisen wir einheitlich als Zinsen auf Hybridkapital aus.
Ergebniswirksam zum Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Die Hannover Rück macht von dem in IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ eingeräumten Wahlrecht (Fair Value Option), finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz in diese Kategorie einzustufen, keinen Gebrauch.
Eigenkapital: Die Positionen gezeichnetes Kapital und die Kapitalrücklagen enthalten die von den Aktionären der Hannover Rück SE auf die Aktien eingezahlten Beträge. In den Gewinnrücklagen werden neben den gesetzlichen Rücklagen der Hannover Rück SE und den Zuführungen aus dem Jahresergebnis thesaurierte Gewinne ausgewiesen, die Konzernunternehmen der Hannover Rück in Vorperioden erzielt haben. Darüber hinaus wird bei einer retrospektiven Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Anpassungsbetrag für frühere Perioden im Eröffnungsbilanzwert der Gewinnrücklagen und vergleichbarer Posten der frühesten dargestellten Periode erfasst. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten werden in den kumulierten, nicht ergebniswirksamen Eigenkapitalanteilen unter den nicht realisierten Kursgewinnen / -verlusten aus Kapitalanlagen bilanziert. Aus der Währungsumrechnung der Einzelabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen resultierende Umrechnungsdifferenzen werden ebenfalls nicht ergebniswirksam unter den Gewinnen und Verlusten aus der Währungsumrechnung bilanziert.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter sind die Anteile am Eigenkapital verbundener Unternehmen, die nicht von Unternehmen des Konzerns gehalten werden. Nach IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ wird der Ausgleichsposten für die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter innerhalb des Konzern-Eigenkapitals gesondert dargestellt. Der Anteil des den nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehenden Ergebnisses wird im Anschluss an das Jahresergebnis gesondert ausgewiesen. Weitere Informationen sind dem Kapitel 6.14 „Anteile nicht beherrschender Gesellschafter“ zu entnehmen.
Angaben zu Finanzinstrumenten: IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ erfordert weiterführende Angaben geordnet nach Klassen von Finanzinstrumenten. Dabei orientiert sich der Begriff „Klasse“ an der Einteilung der Finanzinstrumente anhand ihrer Risikocharakteristika. Hierbei ist mindestens eine Unterscheidung anhand der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert gefordert. Eine erweiterte oder abweichende Unterscheidung sollte sich jedoch an der Zielsetzung der jeweiligen Anhangangaben orientieren. Im Gegensatz dazu wird der Begriff „Kategorie“ im Sinne der in IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ definierten Bewertungskategorien (bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinstrumente, Kredite und Forderungen, zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente und die ergebniswirksam zum Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente mit den Unterkategorien Handelsbestand und designierte Finanzinstrumente) verwendet. Grundsätzlich werden die folgenden Klassen von Finanzinstrumenten gebildet:
Die Klassenbildung ist jedoch nicht allein für die Art und Struktur der jeweiligen Anhangangabe ausschlaggebend. Vielmehr werden die Angaben unter Zugrundelegung des Geschäftsmodells der Rückversicherung auf Basis der im Geschäftsjahr vorliegenden Sachverhalte und unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsgrundsatzes vorgenommen.
Währungsumrechnung: Abschlüsse von Tochterunternehmen des Konzerns wurden in den jeweiligen Währungen entsprechend dem ökonomischen Umfeld, in dem das Tochterunternehmen hauptsächlich operiert, aufgestellt. Diese Währungen werden als funktionale Währungen bezeichnet. Der Euro ist die Berichtswährung, in der der konsolidierte Konzernabschluss aufgestellt wird.
Fremdwährungsgeschäfte in den Einzelabschlüssen von Konzerngesellschaften werden grundsätzlich zum Transaktionskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Die Bilanzierung der aus der Umrechnung resultierenden Währungskursgewinne bzw. -verluste gemäß IAS 21 „The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates“ richtet sich nach dem Charakter der jeweils zugrunde liegenden Bilanzposition. Fremdwährungsgewinne oder -verluste aus der Umrechnung von monetären Aktiva und Passiva werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von nicht-monetären Aktiva, die zum Marktwert durch die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet sind, werden mit diesen als Gewinn oder Verlust aus Marktwertänderungen ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne oder -verluste aus nicht-monetären Posten, wie Aktien, die als zur Veräußerung verfügbarer Bestand ausgewiesen werden, werden zunächst erfolgsneutral in einem separaten Posten des Eigenkapitals ausgewiesen und erst mit ihrer Abwicklung ergebniswirksam realisiert.
Die in lokaler Währung aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Einzelgesellschaften werden zu Durchschnittskursen in Euro umgerechnet und in den Konzernabschluss übernommen. Die Umrechnung der Fremdwährungspositionen in den Bilanzposten der Einzelgesellschaften sowie die Übernahme dieser Posten in den Konzernabschluss erfolgt zu den Devisenmittelkursen des Bilanzstichtages. Nach IAS 21 „The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates“ müssen im Konzern abschluss Differenzen aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzerngesellschaften als separater Posten im Eigenkapital ausgewiesen werden.
Währungskursumrechnungsdifferenzen, die aus langfristig gewährten Darlehen oder unbefristeten Ausleihungen zwischen Konzerngesellschaften resultieren und deren Rückzahlung weder geplant noch wahrscheinlich ist, sind ebenfalls erfolgsneutral in einer separaten Komponente des Eigenkapitals zu erfassen.
Wesentliche Umrechnungskurse | ||||
31.12.2017 | 31.12.2016 | 2017 | 2016 | |
---|---|---|---|---|
1 EUR entspricht: | Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag | Durchschnittskurs | ||
AUD | 1,5347 | 1,4591 | 1,4772 | 1,4858 |
BHD | 0,4523 | 0,3972 | 0,4263 | 0,4155 |
CAD | 1,5047 | 1,4191 | 1,4677 | 1,4630 |
CNY | 7,8051 | 7,3206 | 7,6306 | 7,3246 |
GBP | 0,8875 | 0,8553 | 0,8744 | 0,8162 |
HKD | 9,3728 | 8,1753 | 8,8091 | 8,5567 |
INR | 76,6076 | 71,6081 | 73,6295 | 74,0700 |
KRW | 1.280,3000 | 1.266,9800 | 1.276,2746 | 1.278,7281 |
MYR | 4,8552 | 4,7293 | 4,8507 | 4,5774 |
SEK | 9,8387 | 9,5524 | 9,6370 | 9,4499 |
USD | 1,1994 | 1,0540 | 1,1305 | 1,1025 |
ZAR | 14,8140 | 14,4632 | 15,0052 | 16,1886 |
Verdiente Prämien und Prämienüberträge: Übernommene Rückversicherungsprämien, Provisionen und Schadenregulierungen sowie übernommene Teile der versicherungstechnischen Rückstellungen werden entsprechend den Bedingungen der Rückversicherungsverträge unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Verträge, für die die Rückversicherung abgeschlossen wurde, bilanziert.
Zur Überleitung auf die verdiente Prämie für eigene Rechnung werden Rückversicherungsprämien von den gebuchten Bruttoprämien abgezogen. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit abgegebener Rückversicherung werden auf Bruttobasis ausgewiesen. Die rückversicherten Teile der Rückstellungen werden konsistent mit den auf das rückversicherte Risiko entfallenden Rückstellungen geschätzt. Entsprechend werden Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Rückversicherungsverträgen konsistent mit dem zugrunde liegenden Risiko des rückversicherten Geschäftes ausgewiesen.
Prämien für Rückversicherungsverträge werden über die Laufzeit der Verträge im Verhältnis zum bereitgestellten Versicherungsschutz bzw. bei Fälligkeit als verdient und als Ertrag gebucht. Nicht verdiente Prämien werden einzeln für jeden Vertrag berechnet, um den nicht erfolgswirksamen Teil des Prämienaufkommens zu ermitteln. Das betrifft im Wesentlichen die Schaden-Rückversicherung und Teile der Unfall- und Kranken rückversicherung. Die bereits vereinnahmten, auf künftige Risikoperioden entfallenden Prämien werden zeitanteilig abgegrenzt und in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Regelungen unter US GAAP als Prämienüberträge ausgewiesen. Dabei sind Annahmen zu treffen, soweit die Daten nicht vorliegen, die für eine zeitanteilige Berechnung erforderlich sind. Die Prämienüberträge entsprechen dem in künftigen Perioden gewährten Versicherungsschutz.
Steueraufwand: Der Steueraufwand enthält die tatsäch liche Steuerbelastung auf Unternehmensergebnisse der Konzernunternehmen, auf die die jeweiligen lokalen Steuersätze angewendet werden, sowie Veränderungen der aktiven und der passiven latenten Steuern. Aufwand und Ertrag aus Zinsen oder Strafen, die an die Steuerbehörden zu zahlen sind, werden im übrigen Ergebnis ausgewiesen. Die Berechnung der aktiven und der passiven Steuerabgrenzung beruht auf steuerlichen Verlustvorträgen, ungenutzten Steuergutschriften und temporären Unterschiedsbeträgen zwischen den Buchwerten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz der Hannover Rück-Gruppe und deren Steuerwerten. Nähere Informationen zu den latenten Steuern sind unseren Erläuterungen zur aktiven und passiven Steuerabgrenzung zu entnehmen.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche: Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden gemäß IFRS 5 „Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations“ als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Als aufgegebene Geschäftsbereiche werden Unternehmensbestandteile ausgewiesen, die betrieblich und für die Zwecke der Rechnungslegung klar vom restlichen Unternehmen abgegrenzt werden können und veräußert bzw. zur Veräußerung klassifiziert wurden. Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Solange langfristige Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, werden auf diese keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Wertminderungen auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten sind erfolgswirksam zu erfassen, wobei ein späterer Anstieg zu einer Gewinnrealisierung bis zur Höhe des kumulativen Wertminderungsaufwandes führt. Übersteigt der Wertminderungsbedarf für eine Veräußerungsgruppe den Buchwert der zugehörigen langfristigen Vermögenswerte, wird die Notwendigkeit einer Rückstellungsbildung im Sinne des IAS 37 „Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets“ geprüft.