Die Anteile der Retrozessionäre an den versicherungstechnischen Rückstellungen basieren auf den vertraglichen Vereinbarungen der zugrunde liegenden Rückversicherungsverträge. Für nähere Angaben verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den versicherungstechnischen Rückstellungen im Kapitel 6.7 „Versicherungstechnische Rückstellungen“ sowie auf die Erläuterungen im Risikobericht.
SFAS 60 verlangt die Aktivierung von Abschlusskosten als Vermögenswerte sowie deren Amortisation proportional zu der verdienten Prämie.
Bei Rückversicherungsverträgen für fondsgebundene Lebensversicherungsverträge, die nach SFAS 97 als Universal- Life- Type-Verträge klassifiziert wurden, werden die aktivierten Abschlusskosten unter Berücksichtigung der Laufzeit der Versicherungsverträge proportional zu den erwarteten Gewinnmargen aus den Rückversicherungsverträgen aufgelöst. Für diese Verträge wurde ein Diskontierungszins verwendet, der auf dem Zins für mittelfristige Staatsanleihen basiert. Für Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag beziehen sich diese Werte auf die erwartete Policenlaufzeit oder Rentenzahlungszeit.
Bei der Personen-Rückversicherung werden die aktivierten Abschlusskosten von Lebens- und Rentenversicherungen mit laufender Prämienzahlung unter Berücksichtigung der Laufzeit der Verträge, der erwarteten Rückkäufe, der Stornoerwartungen und der erwarteten Zinserträge ermittelt.
Bei der Schaden-Rückversicherung werden Abschlusskosten, die direkt mit dem Abschluss oder der Erneuerung von Verträgen im Zusammenhang stehen, für den unverdienten Teil der Prämie abgegrenzt.
Entwicklung der abgegrenzten Abschlusskosten | ||
in TEUR | 2017 | 2016 1 |
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Bilanzwert zum 31.12. Vj. | 2.264.034 | 2.149.141 |
Währungsumrechnung zum 1.1. | -152.916 | 3.185 |
Bilanzwert nach Währungsumrechnung | 2.111.118 | 2.152.326 |
Veränderung im Konsolidierungskreis | – | 1.327 |
Zugänge | 676.407 | 623.887 |
Amortisationen | 530.606 | 525.581 |
Portefeuilleeintritte / -austritte | -16.796 | – |
Währungsumrechnung zum 31.12. | -11.877 | 12.075 |
Bilanzwert zum 31.12. Gj. | 2.228.246 | 2.264.034 |
1 Angepasst gemäß IAS 8 (vgl. Kapitel 3.1) |
Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf Kapitel 3.2 „Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.
Im Folgenden wird die Altersstruktur der zum Bilanzstichtag nicht wertberichtigten, jedoch als überfällig eingestuften Abrechnungsforderungen dargestellt.
Altersstruktur der überfälligen Abrechnungsforderungen | ||||
2017 | 2016 | |||
---|---|---|---|---|
in TEUR | drei Monate bis ein Jahr | über ein Jahr | drei Monate bis ein Jahr | über ein Jahr |
Abrechnungsforderungen | 303.242 | 130.437 | 218.703 | 117.141 |
Den Zahlungseingang aus den zum Datum der Sollstellung fällig gestellten Abrechnungsforderungen erwarten wir im Rahmen unseres Forderungsmanagements innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten, den wir ebenfalls bei der Risikoanalyse berücksichtigen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zum Kreditrisiko innerhalb des Risikoberichts.
Die Ausfallrisiken der Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft werden durch Einzelbetrachtungen ermittelt und berücksichtigt.
Die Wertberichtigungen auf Abrechnungsforderungen, die wir auf Wertberichtigungskonten erfassen, entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt:
Wertberichtigungen auf Abrechnungsforderungen | ||
in TEUR | 2017 | 2016 |
---|---|---|
Kumulierte Wertberichtigungen zum 31.12. Vj. | 40.468 | 35.992 |
Währungsumrechnung zum 1.1. | -321 | -274 |
Kumulierte Wertberichtigungen nach Währungsumrechnung | 40.147 | 35.718 |
Wertberichtigungen | 9.299 | 30.602 |
Auflösung | 31.427 | 15.533 |
Inanspruchnahme | 628 | 10.319 |
Kumulierte Wertberichtigungen zum 31.12. Gj. | 17.391 | 40.468 |
Bruttobuchwert der Abrechnungsforderungen zum 31.12. Gj. | 3.838.515 | 3.718.498 |
Kumulierte Wertberichtigungen zum 31.12. Gj. | 17.391 | 40.468 |
Nettobuchwert der Abrechnungsforderungen zum 31.12. Gj. | 3.821.124 | 3.678.030 |
Darüber hinaus haben wir im Berichtsjahr Einzelwertberichtigungen auf die Anteile der Rückversicherer an der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle vorgenommen. Wir verweisen auf die entsprechenden Erläuterungen zu der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im Kapitel 6.7 „Versicherungstechnische Rückstellungen“. Zu den aus versicherungstechnischen Vermögenswerten resultierenden Kreditrisiken verweisen wir zusätzlich auf unsere Ausführungen im Risikobericht auf unsere Ausführungen im Risikobericht.