Im BerichtsJahr 2016 bestanden im Hannover Rück-Konzern die folgenden aktienbasierten Vergütungspläne mit Barausgleich:
Der Vorstand der Hannover Rück SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates per 1. Januar 2000 einen virtuellen Aktienoptionsplan eingeführt, der die Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten an bestimmte Führungskräfte vorsieht. Der Inhalt des Aktienoptionsplanes richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen zur Gewährung von Aktien wert-Beteiligungsrechten. Zuteilungsberechtigt sind alle Mitglieder des Konzern-Führungskreises. Bei Ausübung der Aktienwert-Beteiligungsrechte ergibt sich kein Anspruch auf Lieferung von Aktien der Hannover Rück SE, sondern lediglich auf Zahlung eines an der Aktienkursentwicklung der Hannover Rück SE orientierten Barbetrages.
Die Bedingungen zur Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten sind für alle Zuteilungsberechtigten gekündigt worden. Zugeteilte Aktienwert-Beteiligungsrechte bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit ausübbar.
Aktienwert-Beteiligungsrechte wurden erstmals für das Geschäftsjahr 2000 und bis zur Kündigung des Plans für jedes nachfolgende Geschäftsjahr (Zuteilungsjahr) gesondert zugeteilt, sofern die in den Bedingungen zur Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten festgelegten Erfolgskriterien erreicht worden sind.
Die Laufzeit der Aktienwert-Beteiligungsrechte beträgt jeweils zehn Jahre, beginnend mit dem Ablauf des betreffenden Zuteilungsjahres. Aktienwert-Beteiligungsrechte, die nicht bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit ausgeübt wurden, erlöschen. Die Aktienwert-Beteiligungsrechte dürfen erst nach einer Wartezeit und dann nur innerhalb von vier Ausübungszeiträumen pro Jahr ausgeübt werden. Nach Ablauf einer vierjährigen Wartezeit sind maximal 60 % der für ein Zuteilungsjahr zugeteilten Aktienwert-Beteiligungsrechte ausübbar. Die Wartezeit für jeweils weitere 20 % der für dieses Zuteilungsjahr einer Führungskraft zugeteilten Aktienwert-Beteiligungsrechte beträgt jeweils ein weiteres Jahr. Jeder Ausübungszeitraum hat eine Dauer von zehn Börsenhandelstagen, beginnend jeweils mit dem sechsten Börsenhandelstag nach dem Tag der Veröffentlichung des Quartalsberichtes der Hannover Rück SE.
Bei Ausübung eines Aktienwert-Beteiligungsrechtes ist die Höhe des Differenzbetrages zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Börsenkurs der Aktie der Hannover Rück SE zum Zeitpunkt der Ausübung an den Berechtigten zu zahlen. Dabei entspricht der Basispreis dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Hannover Rück SE an allen Börsenhandelstagen des ersten vollen Kalendermonats des jeweiligen Zuteilungsjahres. Maßgebend für den aktuellen Börsenkurs der Aktie der Hannover Rück SE zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienwert-Beteiligungsrechte ist der arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Hannover Rück SE an den letzten 20 Börsenhandelstagen vor dem ersten Tag des jeweiligen Ausübungszeitraumes.
Die Auszahlung ist auf einen Maximalbetrag begrenzt, der sich als Quotient aus dem im Zuteilungsjahr insgesamt zu gewährenden Vergütungsvolumen und der Gesamtzahl der in diesem Jahr zugeteilten Aktienwert-Beteiligungsrechte ergibt. Im Falle der Kündigung oder der Beendigung des Anstellungsverhältnisses infolge eines Aufhebungsvertrages oder einer Befristung besteht das Recht, alle Aktienwert-Beteiligungsrechte im ersten darauffolgenden Ausübungszeitraum auszuüben. In diesem Zeitraum nicht ausgeübte Aktienwert-Beteiligungsrechte und solche, deren Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, erlöschen. Der Eintritt in den Ruhestand, der Fall der Erwerbsunfähigkeit und der Fall des Todes der Führungskraft gelten für Zwecke der Ausübung nicht als Beendigung des Anstellungsverhältnisses.
Aus den Zuteilungen für die Jahre 2007 und 2009 bis 2011 bestehen im Geschäftsjahr 2017 die in der folgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen. Für die Jahre 2005 und 2008 erfolgte keine Zuteilung.
Aktienwert-Beteiligungsrechte der Hannover Rück SE | ||||||
Zuteilungsjahr | ||||||
2011 | 2010 | 2009 | 2007 | |||
Ausgabedatum | 15.3.2012 | 8.3.2011 | 15.3.2010 | 28.3.2008 | ||
Laufzeit | 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre | ||
Sperrfrist | 4 Jahre | 4 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | ||
Basispreis (in EUR) | 40,87 | 33,05 | 22,70 | 34,97 | ||
Teilnehmer im Jahr der Ausgabe | 143 | 129 | 137 | 110 | ||
Anzahl ausgegebener Optionen | 263.515 | 1.681.205 | 1.569.855 | 926.565 | ||
Fair Value zum 31.12.2017 (in EUR) | 32,21 | 8,92 | 8,76 | 10,79 | ||
Maximalwert (in EUR) | 32,21 | 8,92 | 8,76 | 10,79 | ||
Gewichteter Ausübungspreis | 32,21 | 8,92 | 8,76 | 10,79 | ||
Bestand an Optionen zum 31.12.2017 | 63.533 | 94.542 | 22.510 | – | ||
Rückstellung zum 31.12.2017 (in Mio. EUR) | 2,05 | 0,84 | 0,20 | – | ||
Auszahlungsbeträge im Gj. 2017 (in Mio. EUR) | 1,50 | 2,70 | 0,17 | 0,09 | ||
Aufwand im Gj. 2017 (in Mio. EUR) | 0,30 | 0,01 | – | – |
Die Bewertung der bestehenden Aktienwert-Beteiligungsrechte erfolgt auf Basis des Black-Scholes-Optionspreismodells.
Den Berechnungen sind der Kurs der Hannover Rück-Aktie zum Stichtag 13. Dezember 2017 von 108,20 EUR, eine erwartete Volatilität von 20,23 % (historische Volatilität auf Fünf- Jahres-Basis), eine erwartete Dividendenrendite von 4,62 % und ein risikofreier Zinssatz von -0,75 % für das ZuteilungsJahr 2009, -0,64 % für das ZuteilungsJahr 2010 und -0,48 % für das ZuteilungsJahr 2011 zugrunde gelegt worden.
Im Geschäftsjahr 2017 ist für 100 % der für die Jahre 2007, 2009 und 2010 und für 80 % der für das Jahr 2011 zugeteilten Aktienwert-Beteiligungsrechte die Wartezeit abgelaufen. Ausgeübt wurden 8.356 Aktienwert-Beteiligungsrechte des Zuteilungsjahres 2007, 19.649 Aktienwert-Beteiligungsrechte des Zuteilungsjahres 2009, 303.026 AktienwertBeteiligungsrechte des Zuteilungsjahres 2010 und 46.424 Aktienwert-Beteiligungsrechte des Zuteilungsjahres 2011. Die Summe der Auszahlungsbeträge betrug 4,5 Mio. EUR.
Auf dieser Basis beträgt die Summe der Rückstellung, die unter den übrigen nicht-technischen Rückstellungen ausgewiesen wird, für das Geschäftsjahr 2017 3,1 Mio. EUR (7,3 Mio. EUR). Der Aufwand beträgt insgesamt 0,3 Mio. EUR (1,1 Mio. EUR).
Der Aufsichtsrat der Hannover Rück SE hat mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2011 für die Mitglieder des Vorstandes der Hannover Rück einen Share-Award-Plan eingeführt, der die Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten in Form von virtuellen Aktien (sogenannte Share Awards) vorsieht. Der Vorstand der Hannover Rück hat beschlossen, mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2012 einen Share-Award-Plan ebenfalls für bestimmte Führungskräfte der Hannover Rück einzuführen.
Der Share-Award-Plan ersetzt den gekündigten Aktienwert- Beteiligungsrechtsplan. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Abschnitt „Aktienwert-Beteiligungsrechtsplan“ dieses Kapitels. Die Share Awards begründen keinen Anspruch gegen die Hannover Rück auf Lieferung von Aktien, sondern lediglich auf Zahlung eines Barbetrages nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen.
Im Rahmen des Share-Award-Programms sind diejenigen Mitglieder des Vorstandes und des Führungskreises der Hannover Rück zuteilungsberechtigt, denen vertraglich ein Anspruch auf Gewährung von Share Awards eingeräumt ist und deren Dienst- bzw. Anstellungsverhältnis im jeweiligen Zeitpunkt der Zuteilung der Share Awards besteht und nicht durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung vor Ablauf der Sperrfrist endet.
Share Awards wurden erstmals für das Geschäftsjahr 2011 und dann jeweils für jedes nachfolgende Geschäftsjahr (Zuteilungsjahr) gesondert zugeteilt. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte erstmals die Auszahlung von Share Awards, die im Geschäftsjahr 2011 den zuteilungsberechtigten Vorstandsmitgliedern zugeteilt worden waren. Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte auch die erste Auszahlung an die beteiligten Führungskräfte.
Die Gesamtzahl der zugeteilten Share Awards bestimmt sich nach dem Wert je Aktie der Hannover Rück SE. Der Wert je Aktie richtet sich nach dem ungewichteten arithmetischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der Hannover Rück-Aktie. In den Bedingungen für die Mitglieder des Vorstandes ist für die Berechnung ein Zeitraum von fünf Handelstagen vor bis fünf Handelstage nach der Sitzung des Aufsichtsrates vorgesehen, in der der Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr gebilligt wird (Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung). Für die Führungskräfte ist ein Zeitraum von 20 Handelstagen vor bis zehn Handelstage nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung vereinbart worden. Die so ermittelten Kurse bestimmen auch den Auszahlungswert der fälligen Share Awards. Die Gesamtzahl der zugeteilten Share Awards ergibt sich aus der Division des Betrages, der für die Zuteilung von Share Awards für die jeweiligen Zuteilungsberechtigten zur Verfügung steht, durch den Wert je Aktie, aufgerundet auf die nächste volle Aktie. Für die Mitglieder des Vorstandes werden 20 %, für die Führungskräfte entsprechend der jeweiligen Managementebene 40 % bzw. 35 % der jeweils festgesetzten variablen Vergütung in Share Awards gewährt.
Die Zuteilung von Share Awards erfolgt automatisch, ohne dass es einer Erklärung bedarf. Für je einen Share Award wird nach Ablauf einer Sperrfrist von vier Jahren der auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelte Wert einer Hannover Rück-Aktie gezahlt. Für die Wertberechnung gelten die Vorschriften des vorangegangenen Absatzes entsprechend.
Den Zuteilungsberechtigten ist ein Betrag zu zahlen, welcher der Summe der auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelten Werte der zugeteilten Share Awards, für welche die Sperrfrist von vier Jahren abgelaufen ist, entspricht. Der Betrag wird im Monat nach Ablauf des für die Ermittlung des Wertes je Aktie nach den vorstehenden Absätzen maßgeblichen Zeitraumes überwiesen.
Mit Zahlung des Wertes der Share Awards wird zusätzlich ein Betrag in Höhe der Dividende gezahlt, sofern Dividenden an Aktionäre ausgeschüttet wurden. Die Höhe der Dividende ist die Summe aller während der Laufzeit der Share Awards ausgeschütteten Dividenden je Aktie multipliziert mit der Anzahl der Share Awards, die zum Auszahlungszeitpunkt für den jeweiligen Berechtigten zur Auszahlung kommen. Im Falle einer vorzeitigen Auszahlung der Share Awards erfolgt die Auszahlung des Wertes der Dividenden nur für den Zeitraum bis zum Eintritt des die vorzeitige Auszahlung auslösenden Ereignisses. Eine anteilige Berücksichtigung noch nicht ausgeschütteter Dividenden erfolgt nicht.
Endet das Vorstandsmandat oder das Dienstverhältnis mit dem Mitglied des Vorstandes bzw. das Anstellungsverhältnis mit der Führungskraft, so behält der Zuteilungsberechtigte seine Ansprüche auf Zahlung des Wertes für bereits zugeteilte Share Awards nach dem Ablauf der jeweiligen Sperrfrist, es sei denn, die Beendigung beruht auf einer Amtsniederlegung / Eigenkündigung des Vorstandsmitgliedes bzw. Eigenkündigung der Führungskraft oder einer Kündigung durch die Hannover Rück aus wichtigem Grund. Im Todesfall gehen die Ansprüche aus den bereits zugeteilten bzw. noch zuzuteilenden Share Awards auf die Erben über.
Ein Anspruch auf Zuteilung von Share Awards nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen wegen Nichtwiederbestellung, Eintritt des Pensionsfalles oder Todesfall hinsichtlich der im letzten Jahr der Tätigkeit des Zuteilungsberechtigten erworbenen oder anteilig erworbenen Ansprüche auf variable Vergütung.
Aus dem Share-Award-Plan der Hannover Rück SE ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Werte.
Share Awards der Hannover Rück SE | |||||||||
Zuteilungsjahr | |||||||||
2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | |||||
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Voraussichtliche Zuteilung | Endgültige Zuteilung 2017 für 2016 | Voraussichtliche Zuteilung | Endgültige Zuteilung 2016 für 2015 | Voraussichtliche Zuteilung | Endgültige Zuteilung 2015 für 2014 | Voraussichtliche Zuteilung | Endgültige Zuteilung 2014 für 2013 | Voraussichtliche Zuteilung | |
Bewertungsstichtag | |||||||||
Vorstand | 29.12.2017 | 16.3.2017 | 30.12.2016 | 17.3.2016 | 30.12.2015 | 17.3.2015 | 30.12.2014 | 18.3.2014 | 30.12.2013 |
Führungskräfte | 29.12.2017 | 23.3.2017 | 30.12.2016 | 24.3.2016 | 30.12.2015 | 24.3.2015 | 30.12.2014 | 25.3.2014 | 30.12.2013 |
Wert je Share Award in EUR | |||||||||
Vorstand | 104,90 | 107,15 | 102,80 | 97,64 | 105,65 | 89,06 | 74,97 | 60,53 | 62,38 |
Führungskräfte | 104,90 | 107,03 | 102,80 | 95,30 | 105,65 | 87,26 | 74,97 | 61,38 | 62,38 |
Anzahl zugeteilter Share Awards im Zuteilungsjahr | |||||||||
Vorstand | 9.537 | 10.244 | 10.704 | 11.244 | 9.355 | 12.172 | 13.308 | 16.631 | 14.418 |
Führungskräfte | 64.902 | 77.325 | 81.322 | 79.383 | 65.107 | 85.460 | 85.159 | 99.783 | 91.660 |
Übrige Anpassungen 1 | – | – | – | -284 | – | -3.047 | – | -4.795 | – |
Gesamtanzahl | 74.439 | 87.569 | 92.026 | 90.343 | 74.462 | 94.585 | 98.467 | 111.619 | 106.078 |
1 Diese Anzahl resultiert aus ursprünglich zugesagten, zwischenzeitlich verfallenen Share Awards. |
Entwicklung der Rückstellung für Share Awards der Hannover Rück SE | |||||||||
Zuteilungsjahr | Gesamt | ||||||||
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in TEUR | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | |||
Zuführung 2012 | – | – | – | – | – | 1.839 | 1.839 | ||
Zuführung 2013 | – | – | – | – | 1.426 | 1.442 | 2.868 | ||
Zuführung 2014 | – | – | – | 1.534 | 2.364 | 2.549 | 6.447 | ||
Zuführung 2015 | – | – | 1.658 | 3.102 | 4.288 | 5.020 | 14.068 | ||
Zuführung 2016 | – | 1.918 | 2.429 | 1.920 | 2.177 | 2.133 | 10.577 | ||
Stand der Rückstellung zum 31.12. Vj. | – | 1.918 | 4.087 | 6.556 | 10.255 | 12.983 | 35.799 | ||
Zuführung 2017 | 1.559 | 2.127 | 2.284 | 2.409 | 2.861 | 881 | 12.121 | ||
Verbrauch 2017 | – | – | – | – | – | 13.864 | 13.864 | ||
Auflösung 2017 | – | – | – | – | – | – | – | ||
Stand der Rückstellung zum 31.12. Gj. | 1.559 | 4.045 | 6.371 | 8.965 | 13.116 | – | 34.056 |
Zum Bilanzstichtag beträgt die Summe der Rückstellung, die unter den übrigen nicht-technischen Rückstellungen ausgewiesen wird, insgesamt 34,1 Mio. EUR (35,8 Mio. EUR).
Der Personalaufwand für Share Awards der Vorstände wird periodengerecht über die relevante Laufzeit der Share Awards oder die kürzere Laufzeit der Dienstverträge, für Führungskräfte über die relevante Laufzeit der Share Awards verteilt. Die im Personalaufwand erfasste Zuführung des Geschäftsjahres beträgt insgesamt 12,1 Mio. EUR (10,6 Mio. EUR). Diese setzt sich aus dem Aufwand für die Share Awards des Geschäftsjahres 2017 sowie dem Dividendenanspruch und dem zusätzlich erdienten Anteil der in früheren Geschäftsjahren zugeteilten Share Awards zusammen. Ferner wird der Wert der endgültig zugeteilten Share Awards durch die Entwicklung des Aktienkurses beeinflusst. Die Summe der im Personalaufwand für frühere Geschäftsjahre enthaltenen Dividenden beträgt 2,0 Mio. EUR (2,0 Mio. EUR). Berücksichtigt wird die ausgeschüttete Dividende, erwartete Dividendenzahlungen werden nicht einbezogen. Die Dividendenansprüche werden abgezinst bilanziert.
Im Berichtsjahr wurden die im Jahr 2012 endgültig zugeteilten 16.452 Share Awards des Vorstandes mit einem Wert von je 107,15 EUR zuzüglich des Dividendenanspruchs in Höhe von je 15,00 EUR an die zuteilungsberechtigten Vorstandsmitglieder ausgezahlt. Die 97.144 Share Awards der Führungskräfte für das Geschäftsjahr 2012 wurden in 2017 mit einem Wert von je 107,03 EUR zuzüglich 15,00 EUR Dividendenanspruch ausgezahlt. Die Zuführung der Rückstellung für die 2012er Share Awards ergibt sich aus dem Unterschied zwischen Aktienkurs zum letzten Bilanzstichtag (102,80 EUR) und dem Kurs für die Auszahlung der Share Awards aus dem März 2017 (107,15 EUR bzw. 107,03 EUR).
Zu den Auswirkungen der zur Absicherung von Kursänderungsrisiken erworbenen Sicherungsinstrumente, sogenannter Equity Swaps, verweisen wir auf unsere Erläuterungen in Kapitel 8.1 „Derivative Finanzinstrumente und finanzielle Garantien“.