Die von der Hannover Finance (Luxembourg) S. A. in den Geschäftsjahren 2010 und 2012 emittierten, nachrangigen Schuldverschreibungen über jeweils 500,0 Mio. EUR hat die Hannover Rück SE durch eine nachrangige Garantie abgesichert.
Die Garantien der Hannover Rück SE für die nachrangigen Schuldverschreibungen greifen ein, soweit fällige Zahlungen aus den Anleihen nicht seitens der Emittentin geleistet werden. Die Garantien decken die jeweiligen Bondvolumina sowie die bis zu den Rückzahlungszeitpunkten fälligen Zinsen ab. Da die Zinsen aus den Anleihen teilweise von den jeweils zu den Zinszahlungszeitpunkten geltenden Zinshöhen am Kapital markt abhängig sind (Floating Rate), sind die maximalen, undiskontierten Beträge einer möglichen Inanspruchnahme nicht hinreichend genau schätzbar. Im Hinblick auf die Garantieleistungen hat die Hannover Rück SE keine Rückgriffsrechte außerhalb des Konzerns.
Zur Besicherung der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten gegenüber unseren US-amerikanischen Zedenten haben wir in den USA zwei Treuhandkonten (Master Trust bzw. Supplemental Trust) gestellt. Zum Bilanzstichtag beliefen sie sich auf 3.716,4 Mio. EUR (3.850,7 Mio. EUR) bzw. 71,5 Mio. EUR (45,6 Mio. EUR). Die in den Treuhandkonten gehaltenen Wertpapiere werden als zur Veräußerung verfügbare Kapitalanlagen ausgewiesen. Zusätzlich haben wir im Rahmen von sogenannten Single Trust Funds unseren Zedenten weitere Sicherheiten in Höhe von 1.946,5 Mio. EUR (1.857,5 Mio. EUR) eingeräumt. In diesem Betrag sind umgerechnet 1.634,5 Mio. EUR (1.328,7 Mio. EUR) enthalten, die zur Besicherung möglicher versicherungstechnischer Verpflichtungen aus ILS-Transaktionen von Investoren gestellt wurden.
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit halten wir außerhalb der USA in verschiedenen Sperrdepots und Treuhandkonten Sicherheiten vor, die sich, bezogen auf die wesentlichen Gesellschaften des Konzerns, zum Bilanzstichtag auf 3.173,0 Mio. EUR (2.954,6 Mio. EUR) beliefen.
Die in den Sperrdepots und Treuhandkonten gehaltenen Wertpapiere werden überwiegend im zur Veräußerung verfügbaren Bestand der Kapitalanlagen ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag bestanden mit verschiedenen Kreditinstituten Fazilitäten für Letters of Credit (LoC) über ein Gesamtvolumen von umgerechnet 2.890,9 Mio. EUR (2.826,0 Mio. EUR) mit jeweils unterschiedlichen Laufzeiten bis maximal zum Jahr 2022.
Zur Besicherung versicherungstechnischer Verbindlichkeiten haben für uns verschiedene Kreditinstitute Bürgschaften in Form von LoC gestellt. Der Gesamtbetrag belief sich zum Bilanzstichtag auf 1.216,9 Mio. EUR (1.343,7 Mio. EUR).
Bei einer Reihe von LoC-Fazilitäten bestehen marktübliche vertragliche Klauseln, die den Kreditinstituten bei wesentlichen Veränderungen unserer Aktionärsstruktur Kündigungsrechte einräumen oder bei Eintritt wesentlicher Ereignisse, beispielsweise bei einer deutlichen Herabstufung unseres Ratings, eine Besicherungsverpflichtung seitens der Hannover Rück auslösen. Wir verweisen zusätzlich auf unsere Erläuterungen im Abschnitt „Finanz- und Vermögenslage“ des Lageberichtes, auf Seite 58 zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB.
Zur Besicherung bestehender Derivatgeschäfte stellen wir eigene Kapitalanlagen mit einem Buchwert in Höhe von 17,2 Mio. EUR (49,8 Mio. EUR). Wir haben für bestehende Derivat geschäfte Sicherheiten mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 3,0 Mio. EUR (17,7 Mio. EUR) erhalten.
Zur Besicherung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Immobiliengesellschaften und Immobilientransaktionen wurden gegenüber verschiedenen Kreditinstituten die im Rahmen dieser Transaktionen üblichen Sicherheiten gestellt, deren Höhe zum Bilanzstichtag 508,2 Mio. EUR (594,4 Mio. EUR) betrug.
Bei den Sonderinvestments bestehen Resteinzahlungsverpflichtungen seitens des Konzerns in Höhe von 1.201,9 Mio. EUR (1.096,4 Mio. EUR). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht erfüllte Einzahlungsver pflichtungen aus Beteiligungszusagen an Private-Equity-Fonds und Venture-Capital-Gesellschaften.
Die Mitgliedschaft von Konzerngesellschaften bei der PharmaRückversicherungsgemeinschaft sowie in mehreren Atom- und Nuklearpools führt zu einer zusätzlichen Inanspruchnahme entsprechend der Beteiligungsquote, wenn ein anderes Poolmitglied ausfallen sollte.
Die Hannover Rück SE hat eine zeitlich unbefristete, auf 11,3 Mio. EUR begrenzte Garantie zugunsten des Pensionsfonds „The Congregational & General Insurance Plc Pension and Life Assurance Scheme“ der zwischenzeitlich erloschenen Congregational & General Insurance Plc., Bradford / UK, zu marktüblichen Konditionen gewährt.
Die Anwendung steuerlicher Vorschriften kann zum Zeitpunkt der Bilanzierung der Steuerpositionen ungeklärt sein. Bei der Berechnung von Steuererstattungsansprüchen und Steuerverbindlichkeiten haben wir die nach unserer Auffassung wahrscheinlichste Anwendung zugrunde gelegt. Die Finanzverwaltung kann jedoch zu abweichenden Auffassungen gelangen, aus denen sich zukünftig zusätzliche steuerliche Verbindlichkeiten ergeben könnten.
Im Rahmen ihrer regulären Geschäftstätigkeit geht die Hannover Rück Eventualverpflichtungen ein. Eine Reihe von Rückversicherungsverträgen von Konzerngesellschaften mit fremden Dritten enthält Patronatserklärungen, Garantien oder Novationsvereinbarungen, nach denen die Hannover Rück SE bei Eintritt bestimmter Konstellationen für die Verbindlichkeiten der jeweiligen Tochtergesellschaft garantiert bzw. in die Rechte und Pflichten der Tochtergesellschaft unter den Verträgen eintritt.