Am 1. Januar 2018 sind die zum Ende des Jahres 2017 von der US-Regierung erlassenen Steuergesetzänderungen in Kraft getreten. Diese sehen steuerliche Neuregelungen vor, die erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die in den USA tätigen Tochtergesellschaften haben. Dies führt voraussichtlich nicht zu nennenswerten Ergebnisbelastungen.
Wir verweisen dazu auf unsere Ausführungen im „Chancen- und Risikobericht".
Hannover, den 7. März 2018
Der Vorstand
Wallin | Althoff | Chèvre | Gräber |
Dr. Miller | Dr. Pickel | Vogel |