Im Geschäftsjahr 2017 befassten wir uns als Aufsichtsrat eingehend mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft und ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften. Wir berieten den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwachten die Geschäftsführung auf der Basis schriftlicher und mündlicher Berichterstattung des Vorstandes. Der Aufsichtsrat der Hannover Rück SE trat zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen, um nach entsprechenden Beratungen die anstehenden Beschlüsse zu fassen. Mit Ausnahme einer Sitzung, bei denen ein Aufsichtsratsmitglied nicht anwesend war, haben an den Aufsichtsratssitzungen des Jahres 2017 jeweils alle neun Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. An einer Sitzung nahmen routinemäßig zwei Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teil. Des Weiteren ließen wir uns vom Vorstand auf Basis der Quartalsmitteilungen schriftlich und mündlich über den Gang der Geschäfte sowie die Lage des Unternehmens und des Konzerns unterrichten. Die Quartalsberichte mit den Abschlussbestandteilen und Kennzahlen für den Hannover Rück-Konzern stellten eine wichtige Informationsquelle für den Aufsichtsrat dar.
Wir nahmen eine Analyse der Ergebnisse des Jahres 2016 in der Schaden- und Personen-Rückversicherung entgegen und ließen uns die Ergebniserwartung für das Geschäftsjahr 2017 sowie die operative Planung für das Geschäftsjahr 2018 vom Vorstand darstellen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde überdies vom Vorstandsvorsitzenden laufend über wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen sowie über die Risikolage im Unternehmen und innerhalb des Konzerns unterrichtet. Insgesamt haben wir im Rahmen unserer gesetzlichen und satzungsgemäßen Zuständigkeit an den Entscheidungen des Vorstandes mitgewirkt und uns von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt.
Im Geschäftsjahr 2017 waren keine Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) erforderlich.
Wie in jedem Jahr ließen wir uns regelmäßig über die Arbeit der Aufsichtsratsausschüsse informieren und uns die wesentlichen rechtshängigen Verfahren darstellen. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt stellten die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Berichten nach Solvency II wie dem Own Risk and Solvency Assessment (ORSA)-Bericht, die Regulatorische Berichterstattung und insbesondere die Kapitalisierung nach Solvency II dar. Bei der jährlichen Revision der Kapitalanlagerichtlinien wurden diese unter anderem um Infrastruktur-Investments (Equity und Debt) unter der Annahme erweitert, dass der zugrunde liegende „Neue-Produkte-Prozess“ durch den Vorstand genehmigt wird. Zudem wurde ein Bericht über die Kapitalanlagerendite im Wettbewerbsvergleich entgegengenommen. Großen Raum nahmen die Befassung mit der EU-Reform der Abschlussprüfung und die Prüfung der Transitionsphase zwischen den Wirtschaftsprüfern ein. Auch die Zustimmung zur überarbeiteten Strategie der Hannover Rück-Gruppe stellte einen wichtigen Punkt in der Aufsichtsratsarbeit dar. Ferner hat der Aufsichtsrat die fachlichen und persönlichen Anforderungen für Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen und diese mit seiner durchgeführten Selbsteinschätzung der Kenntnisse im Aufsichtsrat abgeglichen. Der Aufsichtsrat prüfte zudem die Notwendigkeit von Fortbildungsmaßnahmen sowohl für den Gesamtaufsichtsrat als auch für einzelne Aufsichtsratsmitglieder. Das Aufsichtsratsplenum befasste sich wie jedes Jahr mit der Angemessenheit des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstandes. Die variable Vergütung der Mitglieder des Vorstandes wurde auf der Grundlage der Feststellungen zur Erreichung der jeweiligen Ziele für das Geschäftsjahr 2016 festgelegt.
Von den vom Aufsichtsrat gemäß § 107 Absatz 3 AktG gebildeten Ausschüssen tagten der Finanz- und Prüfungsausschuss viermal, der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten zweimal und der Nominierungsausschuss zweimal. Der Aufsichtsratsvorsitzende informierte das Aufsichtsratsplenum jeweils in der folgenden Sitzung über wichtige Beratungspunkte der Ausschusssitzungen und gab Gelegenheit zu weiteren Fragen.
Der Finanz- und Prüfungsausschuss befasste sich unter anderem mit dem Konzernabschluss und den Quartalsberichten nach IFRS und dem Einzelabschluss der Hannover Rück SE nach HGB und erörterte mit den Wirtschaftsprüfern deren Berichte zu diesen Abschlüssen. Wie im Vorjahr wurde auch wieder eine gutachterliche Stellungnahme zur Angemessenheit der Schadenrückstellungen in der Schaden-Rückversicherung zur Kenntnis genommen, die Retrozessionsstruktur der Hannover Rück-Gruppe und das aufgelaufene Vorfinanzierungsvolumen in der Lebensrückversicherung einschließlich eines Vergleiches der erwarteten Rückflüsse und der tatsächlich erfolgten Tilgungen, die Risikoberichte, der Compliance-Bericht und der Bericht über die Einhaltung der Corporate-Governance-Grundsätze diskutiert sowie Berichte zu den wesentlichen Tochtergesellschaften entgegengenommen und erörtert. Zudem hat sich der Ausschuss mit der Kapitalanlagestruktur und den Kapitalerträgen inklusive der Stresstests zu den Kapitalanlagen und deren Auswirkungen auf das Ergebnis und die Eigenkapitalausstattung befasst und die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2017 festgelegt. Der Ausschuss ließ sich detaillierte Berichte zur Bilanzierung und Bewertung des 2009 von der Scottish Re erworbenen Risikolebensrückversicherungsgeschäftes aus den USA geben. Ferner befasste sich der Ausschuss mit verschiedenen M&A-Projekten. Der Ausschuss bereitete diverse Beschlussfassungen im Aufsichtsrat vor, darunter das weitere Vorgehen im Rahmen der EU-Reform der Abschlussprüfung.
In der Arbeit des Finanz- und Prüfungsausschusses stellte die Befassung mit der EU Audit Reform einen Schwerpunkt dar. Im Zuge dessen hat der Finanz- und Prüfungsausschuss den vom Unternehmen erstellten Bericht über die im Auswahlverfahren zur Wahl der neuen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gezogenen Schlussfolgerungen validiert und eine entsprechende Empfehlung bezüglich der zukünftigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgesprochen. Darüber hinaus stellte die Prüfung der Transitionsphase zwischen der bisherigen und der zukünftigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein vorrangiges Thema dar. In der Folge versicherte sich der Finanz- und Prüfungsausschuss auch im direkten Austausch mit den Wirtschaftsprüfern im Rahmen einer Sitzung des Umstandes, dass der Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ordnungsgemäß vonstattengeht. Es ist geplant, dass die neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Einzel- und Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 prüft.
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten befasste sich unter anderem mit der Angemessenheit des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstandes, der Festlegung der variablen Vergütung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 auf der Grundlage der Feststellungen zur Erreichung der jeweiligen Ziele und der Überprüfung der Bezüge bei den zur Überprüfung anstehenden Vorstandsmitgliedern. In all diesen Fällen formulierte der Ausschuss die entsprechenden Empfehlungen an das Aufsichtsratsplenum. Eingehend hat sich der Ausschuss mit der mittel- und langfristigen Nachfolgeregelung im Vorstand befasst und dem Aufsichtsratsplenum die Wiederbestellung der Herren Dr. Michael Pickel und Dr. Klaus Miller empfohlen.
Der Nominierungsausschuss begann seine Beratungen über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zur im kommenden Jahr anstehenden Nachwahl von zwei Anteilseignervertretern des Aufsichtsrates. Bei den Nominierungsempfehlungen berücksichtigt der Ausschuss die gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben, die selbst gesetzten Ziele zur Zusammensetzung des Gremiums sowie die Leitlinien zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates, die dieser im Berichtsjahr in aktualisierter Form verabschiedet hatte.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nahm im Jahr 2017 Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vor. Folglich befasste sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr mit den Neuerungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 und hat in diesem Zusammenhang korrespondierende Änderungen an den Corporate-Governance-Grundsätzen der Hannover Rück SE beschlossen. So wurde unter anderem ein Hinweis auf die regelmäßig durchgeführte Überprüfung der Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit eingefügt. Zudem hat der Aufsichtsrat diverse Vorgaben aus Ziffer 5.4.1 DCGK zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates umgesetzt und ein Diversitätskonzept beschlossen. Die Berichterstattung über den Aktienbesitz der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder konnte in den Corporate-Governance-Grundsätzen entfallen, da nun gesetzliche Vorgaben bestehen, auf deren Grundlage über den Aktienbesitz von Gremienmitgliedern berichtet wird.
Wir befassten uns mit dem Bericht des Vorstandes über nichtfinanzielle Belange und prüften diesen mit Unterstützung eines sachkundigen externen Beraters auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsgemäßheit und Zweckmäßigkeit. Zudem nahm der Aufsichtsrat einen Bericht über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme sowie den Compliance-, den Revisions- und den Risikobericht entgegen.
Ungeachtet der hohen Bedeutung, die der Aufsichtsrat den im DCGK formulierten Standards einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung zumisst, hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Empfehlungen in Ziffer 4.2.3 Absatz 2 des DCGK zu den betragsmäßigen Höchstgrenzen der variablen Vergütungsteile in Vorstandsverträgen, in Ziffer 4.2.3 Absatz 4 zum Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen, in Ziffer 5.3.2 Absatz 3 Satz 3 zum Vorsitz im Prüfungsausschuss und in Ziffer 5.3.2 Absatz 3 Satz 2 zur Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses nicht zu entsprechen. Eine Begründung für diese Abweichungen findet sich in der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des DCGK, die in diesem Geschäftsbericht im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung abgedruckt ist. Weitere Informationen zu dem Thema Corporate Governance sind auf der Website der Hannover Rück zugänglich.
Die Buchführung, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht sind von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgte durch den Aufsichtsrat; der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte den Prüfungsauftrag. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers lag vor. Neben den Prüfungsschwerpunkten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. sind auch die von der European Securities and Markets Authority (ESMA) formulierten, zusätzlichen Prüfungsschwerpunkte im Prüfungsumfang enthalten. Erneut wurde auch die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2017 in Auftrag gegeben. Die sich aus der Internationalität der Prüfungen ergebenden besonderen Herausforderungen wurden uneingeschränkt erfüllt. Da die Prüfungen keinen Anlass zur Beanstandung gegeben haben, erteilte die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat die Abschlüsse und den zusammengefassten Lagebericht unter Beteiligung der Wirtschaftsprüfer und unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte beraten und den Aufsichtsrat über das Ergebnis seiner Prüfungen informiert. Die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern ausgehändigt und im Rahmen der Bilanzaufsichtsratssitzung ausführlich unter Beteiligung der Wirtschaftsprüfer erörtert. Die Abschlussprüfer werden auch an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen.
Der vom Vorstand erstellte Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen wurde gleichfalls von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Wir haben
– jeweils zum 31. Dezember 2017 aufgestellt – geprüft und erheben hiergegen sowie gegen die Erklärung des Vorstandes am Schluss des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat hat sich jeweils dem Urteil der Abschlussprüfer angeschlossen und den Jahres- und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Unser Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017 stimmt mit dem des Vorstandes überein.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, seiner Ausschüsse und des Vorstandes hat sich im Berichtsjahr nicht geändert. Herr Dr. Michael Pickel und Herr Dr. Klaus Miller wurden als Mitglieder des Vorstandes wiederbestellt.
Das gute Ergebnis der Hannover Rück SE für das Geschäftsjahr 2017 ist der außerordentlichen Leistung des Vorstandes und der Mitarbeiter der Gesellschaft und des Konzerns geschuldet. Der Aufsichtsrat spricht hierfür dem Vorstand und den Mitarbeitern seine Anerkennung und seinen besonderen Dank aus.
Hannover, den 8. März 2018
Für den Aufsichtsrat
Herbert K. Haas
Vorsitzender