Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser Feedback-Formular!
-
Parametrische Deckung
Indexbasierte Versicherungsart bspw. gegen Wetterrisiken
-
Personen-(Rück-)versicherung
Zusammenfassung der Sparten, die die Versicherung von Personen zum Gegenstand haben: Lebens-, Renten-, Kranken- und privaten Unfallversicherungen, die von Lebensversicherern gezeichnet werden.
-
Portefeuille
Alle von einem Erst- oder Rückversicherer insgesamt oder in einem definierten Teilsegment (z. B. Sparte, Land) übernommenen Risiken, oder auch nach bestimmten Kriterien gegliederte Gruppe von Kapitalanlagen.
-
Prämie
Entgelt für die vom Versicherungsunternehmen übernommenen Risiken. Die gebuchte (auch: verrechnete) Prämie (auch: Beitrag) ist im Gegensatz zur verdienten Prämie zeitlich nicht abgegrenzt.
-
Prämienüberträge (auch: Beitragsüberträge)
In einem Bilanzjahr gebuchte Prämie (auch: Beitrag), die periodengerecht dem Folgezeitraum zuzurechnen ist. Mittel zur zeitlichen Abgrenzung der gebuchten (auch: verrechneten) Prämie.
-
Present value of future profits (PVFP)
Immaterieller Vermögensgegenstand, der insbesondere beim Erwerb von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen bzw. einzelnen Versicherungsbeständen entsteht. Der Barwert der erwarteten zukünftigen Erträge aus dem übernommenen Versicherungsbestand wird aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
-
Priorität
Im Rahmen von nicht-proportionalen Rückversicherungsverträgen festgelegter Schadenbetrag eines Erstversicherers, bei dessen Überschreitung der Rückversicherer leistungspflichtig wird. Die Priorität kann sich auf einen Einzelschaden, einen Kumulschaden oder die Summe der gesamten Jahresschäden beziehen.
-
Proportionale Rückversicherung
Rückversicherungsverträge, auf deren Basis Anteile eines Portefeuilles oder Risikos zu den Konditionen des Erstversicherers in Rückversicherung gegeben werden. Prämien sowie Schäden werden anteilsmäßig in einem proportionalen Verhältnis geteilt. Steht im Gegensatz zur nicht-proportionalen Rückversicherung.