Nach IAS 24 „Related Party Disclosures“ werden Konzerngesellschaften einer gemeinsamen Muttergesellschaft, assoziierte Unternehmen, juristische Personen unter Einfluss des Managements und das Management des Unternehmens als nahestehende Unternehmen oder Personen definiert. Geschäftsvorfälle zwischen der Hannover Rück SE und ihren Tochterunternehmen, die als nahestehende Unternehmen anzusehen sind, wurden durch die Konsolidierung eliminiert und werden daher im Konzernanhang nicht erläutert. In der Berichtsperiode bestanden die folgenden wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen.
Die Talanx AG hält eine Mehrheitsbeteiligung in unveränderter Höhe von 50,22 % an der Hannover Rück SE. Der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (HDI), Hannover, hält seinerseits an der Talanx AG 79,0 %, ist somit mittelbar mit gerundet 39,7 % der Stimmrechte an der Hannover Rück SE beteiligt.
Die Geschäftsbeziehung zwischen der Hannover Rück SE und ihrer Tochtergesellschaft E+S Rückversicherung AG beruht auf einer Kooperationsvereinbarung. Im Schaden-Rückversicherungsgeschäft besteht eine Retrozession der Hannover Rück SE an die E+S Rückversicherung AG. Es besteht eine exklusive Zuständigkeit der E+S Rückversicherung AG für das deutsche und der Hannover Rück SE für das internationale Geschäft.
Gesellschaften der Talanx-Gruppe gewährten dem Hannover Rück-Konzern Versicherungsschutz u. a. in den Bereichen Betriebshaftpflicht-, Gebäude-, Bauleistungs-, Gruppen unfall- und Dienstreiseversicherung. Darüber hinaus erbrachten Abteilungen der Talanx AG für die Hannover Rück-Gruppe Dienstleistungen in den Bereichen Steuern und allgemeine Verwaltung.
Die Talanx Reinsurance Broker AG räumt der Hannover Rück SE und der E+S Rückversicherung AG eine vorrangige Position als Rückversicherer von Zedenten der Talanx-Gruppe ein. Ferner können sich die Hannover Rück SE und die E+S Rückversicherung AG an den Schutzdeckungen auf den Selbstbehalt der Gruppenzedenten beteiligen und sich ebenfalls schützen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für die Hannover Rück SE und die E+S Rückversicherung AG die Verpflichtung, von der Talanx Reinsurance Broker AG nicht platzierte Rückversicherungsanteile der Gruppenzedenten zu übernehmen.
Die Hannover Rück-Gruppe bietet dem HDI-Konzern Rückversicherungsschutz. Insoweit besteht im versicherungstechnischen Geschäft eine Vielzahl von Geschäftsbeziehungen mit nicht von der Hannover Rück-Gruppe zu konsolidierenden, nahestehenden Unternehmen im In- und Ausland. Das beinhaltet sowohl übernommenes als auch abgegebenes Geschäft zu marktüblichen Konditionen.
Für das Berichtsjahr und das Vorjahr stellen sich diese Geschäftsbeziehungen wie folgt dar:
Übernommenes und abgegebenes Geschäft im In- und Ausland | ||||
2017 | 2016 | |||
---|---|---|---|---|
in TEUR | Prämie | technisches Ergebnis | Prämie | technisches Ergebnis |
Übernommenes Geschäft | ||||
Schaden-Rückversicherung | 482.064 | 22.750 | 479.433 | 15.045 |
Personen-Rückversicherung | 149.286 | 24.165 | 149.279 | 21.470 |
631.350 | 46.915 | 628.712 | 36.515 | |
Abgegebenes Geschäft | ||||
Schaden-Rückversicherung | -11.902 | -13.524 | -7.091 | -5.095 |
Personen-Rückversicherung | -59.248 | -9.319 | -34.237 | -11.201 |
-71.150 | -22.843 | -41.328 | -16.296 | |
Gesamt | 560.200 | 24.072 | 587.384 | 20.219 |
Die Rückversicherungsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen in der Berichtsperiode werden in der Tabelle summiert dargestellt.
Im Zuge einer Wertpapieremission der Talanx AG haben sich die Konzerngesellschaften Hannover Rück SE und E+S Rückversicherung AG mit einem Nominalbetrag von 47,0 Mio. EUR an der mit einem Kupon in Höhe von 3,125 % begebenen Inhaberschuldverschreibung beteiligt. Der Bilanzwert des Papieres in Höhe von 48,3 Mio. EUR (48,3 Mio. EUR) einschließlich abgegrenzter Zinsen von 1,3 Mio. EUR (1,3 Mio. EUR) wird unter den festverzinslichen Wertpapieren der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Kapitalanlagen ausgewiesen.
Die HDI Lebensversicherung AG, Köln, hat sich mit einem Nominalbetrag in Höhe von 50,0 Mio. EUR an der von der Hannover Rück SE im September 2014 mit einem Kupon in Höhe von 3,375 % emittierten, nachrangigen Schuldverschreibung beteiligt.
Die Talanx Asset Management GmbH erbringt im vertraglich vereinbarten Rahmen Dienstleistungen zur Vermögensanlage und Vermögensverwaltung für die Hannover Rück SE sowie die überwiegende Zahl ihrer Tochtergesellschaften. Vermögenswerte in Spezialfonds werden durch die Ampega Investment GmbH verwaltet. Die Talanx Immobilien Management GmbH erbringt für die Hannover Rück Dienstleistungen im Rahmen mehrerer Verwaltungsverträge.
Im Jahr 2014 hat die Hannover Rück SE mit der Talanx Asset Management GmbH einen Vertrag abgeschlossen, mit dem der Talanx Asset Management GmbH die Nutzung einer Sanktionslistenprüfungssoftware ermöglicht wird.
Im Rahmen längerfristiger Mietverhältnisse haben Gesellschaften der Hannover Rück-Gruppe im Jahr 2015 der Talanx Service AG, Hannover, Geschäftsräume vermietet. Darüber hinaus bestehen Mietverträge für die Nutzung eines Flächenanteiles unseres Rechenzentrums mit der Talanx Service AG.
Für die Talanx Reinsurance Broker AG, Hannover, sind darüber hinaus im Rahmen von Dienstleistungsverträgen IT- und Verwaltungsleistungen erbracht worden.
Für die Hannover Rück SE und die E+S Rückversicherung AG werden im Rahmen eines Aktuardienstleistungsvertrages durch die Talanx Pensionsmanagement AG und die HDI Lebensversicherung AG versicherungsmathematische Gutachten bezüglich der Versorgungsversprechen an die Mitarbeiter erstellt.
Für mehrere Investitionsvehikel des Hannover Rück-Konzerns in den Anlageklassen Private Equity und Immobilien erbringt die Talanx AG verschiedene Dienstleistungen im Bereich Steuern. Hierzu wurden entsprechende Verträge mit insgesamt neun Gesellschaften der Hannover Rück geschlossen.
Seit dem Jahr 2012 besteht zwischen der Hannover Rück SE und der Talanx AG ein Dienstleistungsvertrag zum Bezug von Leistungen für den Betrieb einer Datenerfassungssoftware.
Die Hannover Rück SE hat mit der Talanx Service AG einen Vertrag über Dienstleistungen im Bereich Flugservice sowie einen Vertrag über das wechselseitige Erbringen von Dienstleistungen im Bereich des Business Continuity Managements abgeschlossen.
Insgesamt beliefen sich die Bezüge des aktiven Vorstandes der Hannover Rück auf 8,0 Mio. EUR (9,0 Mio. EUR). Die Gesamtbezüge (ohne Pensionszahlungen) früherer Mitglieder des Vorstandes und ihrer Hinterbliebenen bezifferten sich auf 0,3 Mio. EUR (0,3 Mio. EUR). Die Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene, für die 17 (16) Pensionsverpflichtungen bestanden, beliefen sich im Berichtsjahr auf 1,6 Mio. EUR (1,6 Mio. EUR), insgesamt sind für sie 24,7 Mio. EUR (25,3 Mio. EUR) zurückgestellt.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates der Hannover Rück betrugen 1,0 Mio. EUR (1,0 Mio. EUR). Pensionsverpflichtungen für frühere Mitglieder des Aufsichtsrates und ihre Hinterbliebenen bestehen nicht.
Die Organmitglieder erhielten im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite. Im Berichtsjahr bestanden auch keine weiteren, im Sinn des IAS 24 wesentlichen, berichtspflichtigen Sachverhalte und vertragliche Beziehungen zwischen Gesellschaften des Hannover Rück-Konzerns und den Organmit gliedern bzw. ihnen nahestehenden Personen. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden über die oben erwähnten Vergütungen als Aufsichtsratsmitglieder bei Konzernunternehmen hinaus auch keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen im Sinne von Ziffer 5.4.6 Absatz 3 Deutscher Corporate Governance Kodex gewährt.
Alle weiteren Angaben zu Organbezügen, Aktiengeschäften und -besitz von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie zur Struktur des Vergütungssystems des Vorstandes sind im Vergütungsbericht ab Seite 111 enthalten. Dieser Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und beinhaltet Angaben, die nach den Erfordernissen des IAS 24 „Related Party Disclosures“ ebenfalls Bestandteil des Anhangs zum Konzernjahresabschluss 2017 sind. Ergänzend haben wir die konkretisierenden Vorschriften des DRS 17 „Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“ berücksichtigt. Auch nach deutschem Handelsrecht beinhalten diese Informationen Pflichtangaben des Anhangs (§ 314 HGB) bzw. des Lageberichtes (§ 315 HGB), die insgesamt im Vergütungsbericht erläutert werden. Auf eine zusätzliche Darstellung im Anhang wird daher verzichtet.