8.3 Aktienorientierte Vergütung
Im Berichtsjahr 2014 bestanden im Hannover Rück-Konzern die folgenden aktienorientierten Vergütungspläne mit Barausgleich:
- Aktienwert-Beteiligungsrechtsplan, in Kraft seit dem Jahr 2000, seit 2011 schrittweise gekündigt und in Abwicklung
- Share-Award-Plan (gültig seit 2011)
Aktienwert-Beteiligungsrechtsplan
Der Vorstand der Hannover Rück SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats per 1. Januar 2000 einen virtuellen Aktienoptionsplan eingeführt, der die Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten (ABR) an bestimmte Führungskräfte vorsieht. Der Inhalt des Aktienoptionsplans richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen zur Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten. Zuteilungsberechtigt sind alle Mitglieder des Konzern-Führungskreises. Bei Ausübung der Aktienwert-Beteiligungsrechte ergibt sich kein Anspruch auf Lieferung von Aktien der Hannover Rück SE, sondern lediglich auf Zahlung eines an der Aktienkursentwicklung der Hannover Rück SE orientierten Barbetrags.
Die Bedingungen zur Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten sind für alle Zuteilungsberechtigten gekündigt worden. Zugeteilte Aktienwert-Beteiligungsrechte bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit ausübbar.
Aktienwert-Beteiligungsrechte wurden erstmals für das Geschäftsjahr 2000 und bis zur Kündigung des Plans für jedes nachfolgende Geschäftsjahr (Zuteilungsjahr) gesondert zugeteilt, sofern die in den Bedingungen zur Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten festgelegten Erfolgskriterien erreicht worden sind.
Die Laufzeit der Aktienwert-Beteiligungsrechte beträgt jeweils zehn Jahre, beginnend mit dem Ablauf des betreffenden Zuteilungsjahres. Aktienwert-Beteiligungsrechte, die nicht bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit ausgeübt wurden, erlöschen. Die Aktienwert-Beteiligungsrechte dürfen erst nach einer Wartezeit und dann nur innerhalb von vier Ausübungszeiträumen pro Jahr ausgeübt werden. Nach Ablauf einer vierjährigen Wartezeit sind maximal 60 % der für ein Zuteilungsjahr zugeteilten ABR ausübbar. Die Wartezeit für jeweils weitere 20 % der für dieses Zuteilungsjahr einer Führungskraft zugeteilten ABR beträgt jeweils ein weiteres Jahr. Jeder Ausübungszeitraum hat eine Dauer von zehn Börsenhandelstagen, beginnend jeweils mit dem sechsten Börsenhandelstag nach dem Tag der Veröffentlichung des Quartalsberichts der Hannover Rück SE.
Bei Ausübung eines Aktienwert-Beteiligungsrechts ist die Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Börsenkurs der Aktie der Hannover Rück SE zum Zeitpunkt der Ausübung an den Berechtigten zu zahlen. Dabei entspricht der Basispreis dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Hannover Rück SE an allen Börsenhandelstagen des ersten vollen Kalendermonats des jeweiligen Zuteilungsjahres. Maßgebend für den aktuellen Börsenkurs der Aktie der Hannover Rück SE zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienwert-Beteiligungsrechte ist der arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Hannover Rück SE an den letzten 20 Börsenhandelstagen vor dem ersten Tag des jeweiligen Ausübungszeitraumes.
Die Auszahlung ist auf einen Maximalbetrag begrenzt, der sich als Quotient aus dem im Zuteilungsjahr insgesamt zu gewährenden Vergütungsvolumen und der Gesamtzahl der in diesem Jahr zugeteilten Aktienwert-Beteiligungsrechte ergibt.
Im Falle der Kündigung oder der Beendigung des Anstellungsverhältnisses infolge eines Aufhebungsvertrages oder einer Befristung besteht das Recht, alle Aktienwert-Beteiligungsrechte im ersten darauffolgenden Ausübungszeitraum auszuüben. In diesem Zeitraum nicht ausgeübte Aktienwert-Beteiligungsrechte und solche, deren Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, erlöschen. Der Eintritt in den Ruhestand, der Fall der Erwerbsunfähigkeit und der Fall des Todes der Führungskraft gelten für Zwecke der Ausübung nicht als Beendigung des Anstellungsverhältnisses.
Aus den Zuteilungen für die Jahre 2006, 2007, 2009 bis 2011 bestehen im Geschäftsjahr 2014 die in der folgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen. Für die Jahre 2005 und 2008 erfolgte keine Zuteilung.
Aktienwert-Beteiligungsrechte der Hannover Rück SE | ||||||
Zuteilungsjahr | ||||||
2011 | 2010 | 2009 | 2007 | 2006 | 2004 | |
Ausgabedatum | 15.3.2012 | 8.3.2011 | 15.3.2010 | 28.3.2008 | 13.3.2007 | 24.3.2005 |
Laufzeit | 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre |
Sperrfrist | 4 Jahre | 4 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre |
Basispreis (in EUR) | 40,87 | 33,05 | 22,70 | 34,97 | 30,89 | 27,49 |
Teilnehmer im Jahr der Ausgabe | 143 | 129 | 137 | 110 | 106 | 109 |
Anzahl ausgegebener Optionen | 263.515 | 1.681.205 | 1.569.855 | 926.565 | 817.788 | 211.171 |
Fair Value zum 31.12.2014 (in EUR) | 26,80 | 8,92 | 8,76 | 10,79 | 10,32 | 24,62 |
Maximalwert (in EUR) | 32,21 | 8,92 | 8,76 | 10,79 | 10,32 | 24,62 |
Gewichteter Ausübungspreis | – | – | 8,76 | 10,79 | 10,32 | 24,62 |
Bestand an Optionen zum 31.12.2014 | 256.402 | 1.625.130 | 345.690 | 25.161 | 4.831 | – |
Rückstellung zum 31.12.2014 (in Mio. EUR) | 4,43 | 12,76 | 3,03 | 0,27 | 0,05 | – |
Auszahlungsbeträge im Gj. 2014 (in Mio. EUR) | – | – | 2,55 | 0,25 | 0,04 | – |
Aufwand im Gj. 2014 (in Mio. EUR) | 2,31 | 4,95 | 0,56 | – | – | – |
Die Bewertung der bestehenden Aktienwert-Beteiligungsrechte erfolgt auf Basis des Black-Scholes-Optionspreismodells.
Den Berechnungen sind der Kurs der Hannover Rück-Aktie zum Stichtag 15. Dezember 2014 von 71,89 EUR, eine erwartete Volatilität von 24,12 % (historische Volatilität auf Fünf-Jahres-Basis), eine erwartete Dividendenrendite von 4,17 % und ein risikofreier Zinssatz von 0,05 % für das Zuteilungsjahr 2006, 0,04 % für das Zuteilungsjahr 2007, 0,09 % für das Zuteilungsjahr 2009, 0,20 % für das Zuteilungsjahr 2010 und 0,32 % für das Zuteilungsjahr 2011 zugrunde gelegt worden.
Im Geschäftsjahr 2014 ist für 100 % der für die Jahre 2004, 2006 und 2007 sowie für 80 % der für das Jahr 2009 zugeteilten Aktienwert-Beteiligungsrechte die Wartezeit abgelaufen.
Ausgeübt wurden 3.438 Aktienwert-Beteiligungsrechte des Zuteilungsjahres 2006, 23.179 Aktienwert-Beteiligungsrechte des Zuteilungsjahres 2007 und 290.797 Aktienwert-Beteiligungsrechte des Zuteilungsjahres 2009. Die Summe der Auszahlungsbeträge betrug 2,84 Mio. EUR.
Auf dieser Basis beträgt die Summe der Rückstellung, die unter den übrigen nicht-technischen Rückstellungen ausgewiesen wird, für das Geschäftsjahr 2014 20,5 Mio. EUR (16,3 Mio. EUR). Der Aufwand beträgt insgesamt 7,8 Mio. EUR (5,2 Mio. EUR).
Share-Award-Plan
Der Aufsichtsrat der Hannover Rück SE hat mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2011 für die Mitglieder des Vorstands der Hannover Rück einen Share-Award-Plan eingeführt, der die Gewährung von Aktienwert-Beteiligungsrechten in Form von virtuellen Aktien (sogenannte Share Awards) vorsieht. Der Vorstand der Hannover Rück hat beschlossen, mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2012 einen Share-Award-Plan ebenfalls für bestimmte Führungskräfte der Hannover Rück einzuführen.
Der Share-Award-Plan ersetzt den gekündigten Aktienwert-Beteiligungsrechtsplan. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Abschnitt „Aktienwert-Beteiligungsrechtsplan“ dieses Kapitels. Die Share Awards begründen keinen Anspruch gegen die Hannover Rück auf Lieferung von Aktien, sondern lediglich auf Zahlung eines Barbetrags nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen.
Im Rahmen des Share-Award-Programms sind diejenigen Mitglieder des Vorstands und des Führungskreises der Hannover Rück zuteilungsberechtigt, denen vertraglich ein Anspruch auf Gewährung von Share Awards eingeräumt ist und deren Dienst- bzw. Anstellungsverhältnis im jeweiligen Zeitpunkt der Zuteilung der Share Awards besteht und nicht durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung vor Ablauf der Sperrfrist endet.
Share Awards werden erstmals für das Geschäftsjahr 2011 und dann jeweils für jedes nachfolgende Geschäftsjahr (Zuteilungsjahr) gesondert zugeteilt.
Die Gesamtzahl der zugeteilten Share Awards bestimmt sich nach dem Wert je Aktie der Hannover Rück SE. Der Wert je Aktie richtet sich nach dem ungewichteten arithmetischen Mittelwert der Xetra-Schlusskurse der Hannover Rück-Aktie. In den Bedingungen für die Mitglieder des Vorstands ist für die Berechnung ein Zeitraum von fünf Handelstagen vor bis fünf Handelstage nach der Sitzung des Aufsichtsrats vorgesehen, in der der Konzernabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr gebilligt wird (Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung). Für die Führungskräfte ist ein Zeitraum von 20 Handelstagen vor bis zehn Handelstage nach der Konzernbilanz-Aufsichtsratssitzung vereinbart worden. Die Gesamtzahl der zugeteilten Share Awards ergibt sich aus der Division des Betrags, der für die Zuteilung von Share Awards für die jeweiligen Zuteilungsberechtigten zur Verfügung steht, durch den Wert je Aktie, aufgerundet auf die nächste volle Aktie. Für die Mitglieder des Vorstands werden 20 %, für die Führungskräfte entsprechend der Managementebenen 40 % bzw. 35 % der jeweils festgesetzten variablen Vergütung in Share Awards gewährt.
Die Zuteilung von Share Awards erfolgt automatisch, ohne dass es einer Erklärung bedarf. Für je einen Share Award wird nach Ablauf einer Sperrfrist von vier Jahren der auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelte Wert einer Hannover Rück-Aktie gezahlt. Für die Wertberechnung gelten die Vorschriften des vorangegangenen Absatzes entsprechend.
Den Zuteilungsberechtigten ist ein Betrag zu zahlen, welcher der Summe der auf den Auszahlungszeitpunkt ermittelten Werte der zugeteilten Share Awards, für welche die Sperrfrist von vier Jahren abgelaufen ist, entspricht. Der Betrag wird im Monat nach Ablauf des für die Ermittlung des Wertes je Aktie nach den vorstehenden Absätzen maßgeblichen Zeitraums überwiesen.
Mit Zahlung des Wertes der Share Awards wird zusätzlich ein Betrag in Höhe der Dividende gezahlt, sofern Dividenden an Aktionäre ausgeschüttet wurden. Die Höhe der Dividende ist die Summe aller während der Laufzeit der Share Awards ausgeschütteten Dividenden je Aktie multipliziert mit der Anzahl der Share Awards, die zum Auszahlungszeitpunkt für den jeweiligen Berechtigten zur Auszahlung kommen. Im Falle einer vorzeitigen Auszahlung der Share Awards erfolgt die Auszahlung des Wertes der Dividenden nur für den Zeitraum bis zum Eintritt des die vorzeitige Auszahlung auslösenden Ereignisses. Eine anteilige Berücksichtigung noch nicht ausgeschütteter Dividenden erfolgt nicht.
Endet das Vorstandsmandat oder das Dienstverhältnis mit dem Mitglied des Vorstands bzw. das Anstellungsverhältnis mit der Führungskraft, so behält der Zuteilungsberechtigte seine Ansprüche auf Zahlung des Wertes für bereits zugeteilte Share Awards nach dem Ablauf der jeweiligen Sperrfrist, es sei denn, die Beendigung beruht auf einer Amtsniederlegung / Eigenkündigung des Vorstandsmitglieds bzw. Eigenkündigung der Führungskraft oder einer Kündigung durch die Hannover Rück aus wichtigem Grund. Im Todesfall gehen die Ansprüche aus den bereits zugeteilten bzw. noch zuzuteilenden Share Awards auf die Erben über. Maßgeblich für die Wertberechnung sämtlicher Share Awards ist der auf diesen Auszahlungszeitpunkt ermittelte Wert je Aktie der Hannover Rück.
Ein Anspruch auf Zuteilung von Share Awards nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen wegen Nichtwiederbestellung, Eintritt des Pensionsfalles oder Todesfall hinsichtlich der im letzten Jahr der Tätigkeit des Zuteilungsberechtigten erworbenen oder anteilig erworbenen Ansprüche auf variable Vergütung.
Aus dem Share-Award-Plan der Hannover Rück SE ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Werte.
Share Awards der Hannover Rück SE | |||||||
Zuteilungsjahr | |||||||
2014 | 2013 | 2012 | 2011 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Voraussichtliche Zuteilung | Endgültige Zuteilung 2014 für 2013 | Voraussichtliche Zuteilung | Endgültige Zuteilung 2013 für 2012 | Voraussichtliche Zuteilung | Endgültige Zuteilung 2012 für 2011 | Voraussichtliche Zuteilung | |
Bewertungsstichtag | 30.12.2014 | 25.3.2014 | 30.12.2013 | 21.3.2013 | 28.12.2012 | 21.3.2012 | 30.12.2011 |
Wert je Share Award in EUR | 74,97 | 61,38 | 62,38 | 59,86 | 58,96 | 42,09 | 38,33 |
Anzahl zugeteilter Share Awards im Zuteilungsjahr | |||||||
Vorstand | 13.308 | 16.631 | 14.418 | 16.452 | 16.053 | 22.232 | 24.390 |
Führungskräfte | 85.159 | 99.783 | 91.660 | 102.900 | 100.531 | – | – |
Übrige Anpassungen | – | -517 | – | -1.421 | – | – | – |
Gesamt | 98.467 | 115.897 | 106.078 | 117.931 | 116.584 | 22.232 | 24.390 |
Personalaufwand in TEUR1 | 1.534 | 2.364 | 1.379 | 2.549 | 1.839 | 529 | 269 |
Davon: Berücksichtigte Dividende in TEUR2 | – | 297,8 | – | 403,7 | – | 66,7 | – |
Rückstellung in TEUR | 1.534 | 3.790 | 1.379 | 5.830 | 1.839 | 1.512 | 269 |
1 Personalaufwand für Share Awards des Vorstands wird periodengerecht über die relevante Laufzeit der Share Awards oder
die kürzere Laufzeit der Dienstverträge, für Führungskräfte über die relevante Laufzeit der Share Awards verteilt. 2 Für das Zuteilungsjahr ausgeschüttete Dividende, erwartete Dividendenzahlungen werden nicht berücksichtigt, die Dividendenansprüche werden abgezinst bilanziert. |
Auf dieser Basis beträgt die Summe der Rückstellung, die unter den übrigen nicht-technischen Rückstellungen ausgewiesen wird, für das Geschäftsjahr 2014 12,7 Mio. EUR (5,7 Mio. EUR). Der Aufwand beträgt insgesamt 7,0 Mio. EUR (3,2 Mio. EUR).